Religionsfreiheit
Verbieten oder erlauben? Die Debatte um das Kopftuch ist neu entflammt
Was ist der Hintergrund der Debatte?
In mehreren Kantonen wird darüber diskutiert, ob es ein Kopftuch-Verbot an Schulen geben soll. Der Bundesrat hatte bisher sinngemäss die Ansicht vertreten, ein generelles Verbot von Kopftüchern sei nicht verfassungskonform, die Kantone hätten aber Möglichkeiten, individuelle Regelungen zu erlassen. «In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Kleidervorschriften ohnehin nur zurückhaltend eingesetzt werden», meint der Bundesrat grundsätzlich.
Wie ist die Situation in einzelnen Kantonen?
Der Aargauer Regierungsrat muss gegen seinen Willen eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die vorsieht, dass Mädchen bis 16 Jahre in der Schule kein Kopftuch tragen dürfen. Das hat das Parlament beschlossen und sich damit gegen die Exekutive gestemmt. Der Regierungsrat hatte nämlich im Frühjahr betont, gegen ein Verbot von Kopftüchern oder anderen religiösen Symbolen an Volksschulen zu sein.
Dieses stelle einen «schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit» dar, was «mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig» wäre und ein potenzieller Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot.
Im Kanton St. Gallen gibt es ein kantonsweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Schulen müssten ein neutraler Ort sein, der frei von Glaubensfragen sei, hiess es in der Begründung im Parlament. Die Umsetzungen dürften aber noch zu reden geben, und womöglich auch die Gerichte beschäftigen.
Auch das Zürcher Parlament hat eine Motion überwiesen, die ein Kopftuchverbot an Schulen verlangt, dasselbe verlangt ein politischer Vorstoss im Kanton Schaffhausen.
In Genf hat das Stimmvolk entschieden, dass jegliche religiöse Symbole in kantonalen und kommunalen Parlamenten verboten sind.
Welche Ansicht vertritt die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz?
«Frauen muss zugestanden werden, ein Kopftuch zu tragen». Dieser Meinung ist Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (ref.ch berichtete). Sie plädiert für Sachlichkeit und gegenseitiges Zuhören. Für Famos geht es im Kern der Debatte «um Religionsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frauen». Ihnen müsse zugestanden werden zu entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen möchten oder nicht.
Wie ist die Rechtslage im Ausland?
In Österreich dürfen Mädchen unter 14 Jahren seit diesem Sommer an Schulen kein Kopftuch mehr tragen. Das hat das Parlament beschlossen. In Italien wird ein Burkaverbot an Schulen gelten, so hat es die Regierung per Dekret beschlossen. Zudem soll es eine Quote geben, die vorsieht, dass in einer Klasse höchstens 30 Prozent der Kinder Ausländerinnen sind. In Frankreich ist das Kopftuch-Tragen in Schulen schon seit 2004 verboten, kürzlich sind Diskussionen aufgekommen, das Verbot auf weitere Bereiche im öffentlichen Raum auszuweiten. In Deutschland dagegen gibt es kein Verbot an Schulen, wohl aber zum Beispiel für Personen, die im öffentlichen Verkehr arbeiten, also etwa Busfahrerinnen.
Wie könnte sich die Debatte in der Schweiz weiterentwickeln?
Es ist möglich, dass weitere Kantone partielle Verbote beschliessen. Auch auf nationaler Ebene ist das Thema noch nicht vom Tisch. Denn die SVP reichte eine Motion ein, die ein nationales Verbot «auffälliger Kopfbedeckungen (insbesondere Kopftuch)» fordert. Der Bundesrat bleibt jedoch bei seiner ablehnenden Haltung. Ein Religionsforscher hält derweil fest, dass «viele Geflüchtete ihre Religion weniger sichtbar machen.» Viele Flüchtlinge passten sich an oder schränkten sich ein, wenn es um die Ausübung ihrer religiösen Praxis gehe, um weniger Angriffsfläche zu bieten. (jow)