Fachkräftemangel in der reformierten Kirche

Vor der «Plan P»-Abstimmung zeichnet sich eine Zustimmung ab

Eine Mehrheit der reformierten Konkordatskirchen unterstützt den Notfallplan gegen den Pfarrmangel grundsätzlich. Dieser soll älteren Akademikerinnen und Akademikern den Zugang erleichtern. Die Umsetzung verzögert sich aber und praktische Fragen sind ungeklärt.
Wer steht auf der Kanzel, wenn sich der Mangel an Pfarrpersonen in den nächsten Jahren weiter verschärft? Der sogenannte Plan P soll temporär für Entlastung sorgen, so die Idee.
(Symbolbild: Gaëtan Bally)

Nach eineinhalb Jahren Debatte um einen Notfallplan scheinen sich die reformierten Konkordatskirchen grundsätzlich geeinigt zu haben. Dem Konkordat gehören die reformierten Deutschschweizer Landeskirchen (ohne Bern-Jura-Solothurn) sowie das Tessin an.

An der Konferenz der Konkordatskirchen, die Mitte Juni stattfindet, scheint eine Annahme des «Plan P» realistisch. Während der zweiten Vernehmlassung sprachen sich 13 der 19 Kirchen klar (BS, FR, GL, LU, ZG, ZH) oder mit Einschränkungen (AG, AI/AR, GR, OW, SG, SZ, UR) dafür aus, sagt Thomas Schaufelberger, Sekretär der Konferenz, auf Anfrage von ref.ch. Ein klares Nein habe es von drei Kirchen (BL, SH, TG) gegeben, drei weitere (NW, SO, TI) hätten sich nicht geäussert.

Die temporäre Massnahme sieht vor, dass Akademikerinnen und Akademiker ab 55 Jahren ein Aufnahmeverfahren durchlaufen, ein Semester lang ausschliesslich Theologie studieren und anschliessend unter Begleitung pfarramtliche Aufgaben übernehmen. Das Studium läuft dann berufsbegleitend für rund drei Semester weiter. Insgesamt müssen 60 ECTS-Punkte erworben werden.

Grundlage wohl erst ab 2028 geschaffen

Bis die ersten Pfarrvikare ihren ersten Gottesdienst gestalten, wird es aber länger dauern als gedacht. Vorgesehen war ein Start per 2027. Es wird sich aber wohl um ein Jahr verzögern. In der Umsetzung gebe es einige Fragen zu klären, sagt Schaufelberger.

So müssten die Konkordatskirchen bei einer Annahme des Plan P ihre Personalreglemente überarbeiten, um so die gesetzliche Grundlage für die Anstellung der Pfarrvikare zu schaffen. «Ob und wie diese erfolgen, liegt in deren Verantwortung.»

Die rechtliche Frage ist das eine, die praktische Umsetzung das andere. Die Kirchen müssen sich beispielsweise überlegen, wie lange eine Gemeinde erfolglos suchen muss, bis sie einen Pfarrvikar in Anspruch nehmen darf. «Ansonsten droht die Gefahr, dass es sich die Gemeinden zu einfach machen wollen.» Auch die Fragen, wie lange eine Vakanz mit einem Pfarrvikar besetzt und eine Pfarrwahl sistiert werden darf, sind ungeklärt.

Gleichzeitig müssen auch die Anwärterinnen und Anwärter vor der Kündigung ihrer aktuellen Anstellung eine gewisse Sicherheit haben, als Pfarrvikar angestellt zu werden. «Sonst lässt sich wohl niemand darauf ein.» Sinnvoll, so Schaufelberger, sei wohl eine Anstellung auf kantonaler Ebene. Kleinere Kirchen machen sich zudem für eine Zusammenarbeit mit anderen Kirchen stark, um so einen grösseren Pool an Vikaren zu schaffen.

Kirchen wollen teils auf eigene Lösung setzen

In Kraft tritt der Notfallplan laut Antrag sobald eine Konkordatskirche eine Mangellage beantragt. Eine Pflicht, Pfarrvikare einzusetzen, werde es bei einer Einführung des Plan P nicht geben, sagt Schaufelberger. Es gibt Kirchen, die während der Vernehmlassung signalisierten, dass sie keine solchen Anstellungen planen und stattdessen auf eigene Lösungen setzen wollen.

Hier wird es «politisch heikel» wie es im Bericht zur Konferenz heisst: Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob eine Autonomie der Landeskirchen in Bezug auf die Zulassung in den Pfarrdienst mit einer Mitgliedschaft im Konkordat vereinbar ist.

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