Fachkräftemangel in der reformierten Kirche

«Plan P-Leute» heissen jetzt «Pfarrvikare»

Deutliche Zustimmung für den überarbeiteten Notfallplan: Die Konkordatskonferenz hat über die neue Fassung des «Plan P» beraten und sie in die Vernehmlassung geschickt. Die Massnahme gegen den Pfarrmangel ist ein Zankapfel.
Der überarbeitete Notfallplan zur Linderung des Pfarrmangels ist in erster Lesung auf breite Zustimmung gestossen. (Bild: Gaëtan Bally)

Auf der einen Seite stehen die über 100 Kirchgemeinden in der Deutschschweiz, die ohne Pfarrperson sind. Sie würden profitieren vom Plan P, der vorsieht, in einer Notlage der Gemeinden Menschen mit akademischer Ausbildung über 55 Jahre nach einer verkürzten Ausbildung für pfarramtliche Aufgaben einzusetzen (ref.ch berichtete).

Auf der anderen Seite stehen etliche Pfarrpersonen und Theologen, die eine Verwässerung der Ausbildung, sowie einen Ansehens- und Qualitätsverlust des Pfarrberufs befürchten. Sie halten den «Plan P» mindestens für eine schlechte Idee oder gar für unnötig (ref.ch berichtete).

Einsatz ab Sommer 2027 denkbar

Im vergangenen Juni hat sich das interkantonale Ausbildungskonkordat der Deutschschweizer Kirchen nach einer Vernehmlassung grundsätzlich für den Notfallplan ausgesprochen. Es hat den Auftrag erteilt, das Konzept für den «Plan P» unter Einbezug der Kritikpunkte weiterauszuarbeiten (ref.ch berichtete).

Nun hat die Konkordatskonferenz der Deutschschweizer Reformierten Kirchen die überarbeitete Fassung des Notfallplans in erster Lesung beraten und einstimmig genehmigt, wie Thomas Schaufelberger, Leiter Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer (A+W) auf Anfrage von ref.ch sagt. «Das gute Resultat ist darauf zurückzuführen, dass wir sehr gut zugehört und die Bedenken aufgenommen haben», meint er.

Im Dezember geht das angepasste Konzept in eine weitere Vernehmlassung. Zur zweiten Lesung und zum definitiven Entscheid kommt es bis spätestens im kommenden Juni. Frühestens in Kraft treten würde der um den Notfallplan ergänzte Konkordatsvertrag am
1. Januar 2027. Die ersten Absolventinnen der neuen Ausbildung würden bei Bedarf im Sommer 2027 einsetzbar sein.

Details klarer

Durch die Überarbeitung des Konzepts sind verschiedene Aspekte klarer geworden. Vielleicht am auffälligsten: Als der «Plan P» vorgestellt wurde, nannte man die Personen, die nach dieser Ausbildung in den Kirchgemeinden arbeiten würden «Plan P-Leute». Dieser Begriff ist nun ersetzt worden durch «Pfarrvikarin» oder «Pfarrvikar». Es ist klar formuliert, dass diese nur vorübergehend eingesetzt, nicht ordiniert werden und keine Wahlfähigkeit erhalten.

Die Bezeichnung «Pfarrvikar» ist im reformierten Umfeld eine Neuschöpfung. «Wir haben mehrere hundert Varianten gesucht und dieser Name blieb am Ende übrig», erzählt Schaufelberger. «Pfarrvikar» könne übersetzt werden als «Hilfsgeistlicher»: Jemand, der ein vakantes Amt für eine vorübergehende Zeit übernimmt.

Auch die Ausbildung ist genauer umrissen:  Es soll ein geregeltes Aufnahmeverfahren geben. Die Personen müssen an der Universität Zürich oder Basel eine akademisch-theologische Einführung durchlaufen, die dem Umfang von 60 ECTS-Punkten entspricht. Das ist ungefähr vergleichbar mit einem halben Quereinsteiger-Lehrgang (Quest). Gemeinhin rechnet man mit einem Jahr Vollzeitstudium, um diese Anzahl Punkte zu sammeln.

«Zum Start werden die Teilnehmenden ein Semester in Vollzeit absolvieren», sagt Schaufelberger. Die weiteren ECTS-Punkte werden dann berufsbegleitend gesammelt. «Ich denke, das hat die Bedenken genommen, dass die Plan P-Absolventen zu wenig Wissen und Hintergrund mitbringen könnten», sagt er.

Kirchgemeinden tragen die Kosten

Die «Pfarrvikarinnen» sollen bereits in Kirchgemeinden arbeiten, während sie zusätzlich «praxisnahe Ausbildungsmodule und verpflichtende Supervisionen» besuchen, wie es in der Mitteilung heisst. Ausdrücklich festgehalten ist auch, dass der Notfallplan weder bestehende kirchliche Strukturen verändern, noch einen neuen Weg ins ordinierte Pfarramt schaffen wird.

Ein Kritikpunkt in der Vernehmlassung war die Beteiligung der Konkordatskirchen an den Ausbildungskosten. Manche Mitgliedskirchen befürchteten, die Kosten mittragen zu müssen. Schaufelberger sagt: «Nun ist abgemacht, dass diejenigen Kirchen, die Personen in die Ausbildung schicken, auch die gesamten Kosten dafür tragen.»

Seit die Idee zum «Plan P» bekannt ist, melden sich Interessierte bei der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer (A+W). Laut der Mitteilung haben bis zum jetzigen Zeitpunkt rund 75 Personen ihr Interesse an einer Ausbildung im Rahmen des Notfallplans angemeldet.

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