«Der Staat reduziert die Frau auf eine Gebärmaschine»
Herr Coors, Sie haben den Entscheid des Supreme Court in sozialen Netzwerken mit einem Kraftausdruck kommentiert – eine überraschend impulsive Aussage für einen Ethiker. Was hat Sie dazu verleitet?
Das ist normalerweise nicht meine Art. Dieses «fuck» war eine spontane Reaktion. Mir wurde bewusst, wie viel Leid und Elend dieser Entscheid für die Frauen in den USA bringen wird. Er wird zu illegalen Abtreibungen in Hinterzimmern führen, mit den damit verbundenen Risiken.
Michael Coors ist ausserordentlicher Professor für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik an der Universität Zürich.
Was bewegt Sie besonders?
Wie dieser Entscheid zustande kam. Man darf nicht vergessen, dass laut Umfragen weit über 70 Prozent der Amerikanerinnen und Amerikaner hinter der bisherigen Regelung standen. Der Oberste Gerichtshof hat also klar gegen eine Mehrheit entschieden. Durch die neue Besetzung zu Zeiten von Donald Trump ist er politisch nach rechts aussen gerutscht und setzt eine streng konservative politische Agenda um. Man muss sich langsam fragen, ob der Supreme Court nicht zu einer Art Gegenregierung geworden ist, die die Demokratie gefährdet.
Wie beurteilen Sie das Urteil ethisch?
Es stellt sich die zentrale Frage, wie weit der Staat in die körperliche Integrität einer Person eingreifen darf. Konservative argumentieren damit, dass sie das Kind vor dem Tod schützen wollen. Damit sie das tun können, müssen sie sich aber über den Willen der schwangeren Frau hinwegsetzen. Der Staat spricht hier also der Frau das Recht ab, über ihren eigenen Körper bestimmen zu dürfen, und greift damit in die körperliche Integrität ein. Die Frau wird bei einem Abtreibungsverbot faktisch auf eine Gebärmaschine reduziert, die ihren Körper zur Verfügung zu stellen hat. Damit hat der Supreme Court nicht einfach eine rechtliche Regelung an die Bundesstaaten zurückgegeben, sondern er hat Frauen in einem zentralen Bereich das Grundrecht auf Selbstbestimmung über ihren Körper abgesprochen. Das halte ich aus ethischer Sicht für unzulässig.
Eine zentrale Frage ist auch, wann ein Embryo ein Lebewesen, also ein Mensch ist. In der Theologie gibt es verschiedene Positionen dazu. Wie sehen diese aus?
Zum einen gab es die Vorstellung der Sukzessivbeseelung, bei der der Embryo erst ab dem 40. Tag der Schwangerschaft als vollwertiger Mensch gilt und eine Seele hat. Zum anderen galt das, was heute die offizielle Lehre der katholischen Kirche ist, dass der Embryo bereits bei der Befruchtung der Eizelle durch den Samen eine Seele hat. Anders ist das im Judentum, dort bezieht man sich unter anderem auf Ex 21: Wenn es dazu kommt, dass eine schwangere Frau durch eine Verletzung ihr Kind verliert, muss es eine materielle Entschädigung geben. Der Abbruch der Schwangerschaft wird offensichtlich nicht als Tötung eines Menschen angesehen.
Das Oberste Gericht der USA hat am 24. Juni sein historisches Urteil zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gekippt. Das als «Roe v. Wade» bekannte Urteil von 1973 hatte Abtreibungen bis zur unabhängigen Lebensfähigkeit des Fötus legalisiert, mit der Begründung, Schwangerschaftsabbruch sei durch das Recht auf die Privatsphäre gedeckt. Das Urteil, das nun veröffentlicht worden ist, widerspricht dieser Auffassung. Die Richter fällten den Entscheid mit sechs zu drei Stimmen. In der Begründung hiess es, es gebe in der Verfassung kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch, die Entscheidung liege bei Bürgern und gewählten Volksvertretern.
Mehrere republikanisch regierte Staaten haben in den vergangenen Monaten bereits weitreichende Abtreibungsverbote beschlossen. Sie sehen nicht die Bestrafung der Frauen vor, die ihre Schwangerschaft beenden, sondern jene des medizinischen Personals, das einer Frau beisteht. Texas zum Beispiel verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche. 13 Staaten haben sogenannte «Auslösergesetze», denen zufolge weitreichende Verbote automatisch in Kraft treten. Demokratisch regierte Staaten wie Kalifornien und New York dagegen wollen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bewahren. Gegner der Gesetzesänderung warnten vor einem «Abtreibetourismus», also davor, dass eine Frau ausschliesslich für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen muss. (epd/bat)
Wie sieht es bei den Reformierten aus? Zumindest Karl Barth spricht bei der Abtreibung von Mord.
Ja und Nein. Karl Barth spricht zwar von Mord und urteilt scharf, er ist aber der erste reformierte Theologe, der auch Grenzfälle gelten lässt. Welche das sind, lässt er offen, da er keine klaren Regeln definieren wollte, die den Grenzfall wieder in einen Regelfall verwandeln.
Und in der Gegenwart?
In der Gegenwart scheint es mir so, dass die meisten evangelischen Theologinnen und Theologen davon ausgehen, dass ein Schwangerschaftskonflikt eine ernsthafte moralische Auseinandersetzung ist, in dem das Leben des werdenden Kindes und das Wohlergehen der Mutter im Konflikt stehen. Dabei darf der Staat nicht über das Selbstbestimmungsrecht der Mutter hinweggehen, weil sie dann auf ein «Mittel zum Zweck» reduziert wird. Das heisst faktisch: Man kann den Schwangerschaftsabbruch nicht kategorisch verbieten, aber man kann Regelungen erlassen, die darauf zielen, dass die betroffene Frau eine wohlerwogene Entscheidung trifft.
Welche Rolle hat die Kirche in den USA bei der Abtreibungs-Entscheidung gespielt?
Besonders evangelikale Strömungen und radikalkonservative Katholiken haben einen grossen Einfluss. Es gibt in den USA einen rechtskonservativen Evangelikalismus, der sich auch mit einem politischen Nationalismus verbindet. Ich gehe da so weit, dass ich von einem Christianismus spreche. Also ein Christentum, das wie der Islamismus eine politisch-extremistische Form annimmt.
Wie sollten sich die Schweizer Reformierten beim Thema Abtreibung positionieren?
Ich denke schon, dass die Kirche sehr klar sagen kann und soll, dass Gott ein Gott des Lebens ist, der will, dass Menschen leben. Zugleich aber werden Menschen nicht ohne das Mitwirken von Frauen geboren. Die Theologin Christiane Kohler-Weiss hat darum einmal formuliert, dass Frauen von Gott als Mitschöpferinnen des Lebens berufen sind: Menschen werden nicht an der Entscheidung einer Frau vorbei geboren, sondern nur durch ihr selbstbestimmtes Mitwirken. Der Staat darf darum auch aus theologischer Sicht nicht einfach über den Körper von Frauen verfügen und sie dazu zwingen, Kinder auszutragen. Das ist meines Erachtens ein Argument, dass auch dann noch gilt, wenn man davon ausgeht, dass der Embryo schon im Mutterleib eine menschliche Person ist. Das ist ja durchaus für viele Christinnen und Christen so. Aber das ändert eben nichts daran, dass das Leben dieses werdenden Kindes nicht an der Mutter vorbei geschützt werden kann und darf.
Was könnten Kirche und Gesellschaft tun, um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren oder klein zu halten ?
Sie könnte sich vor allem dafür einsetzen, dass Frauen und auch Familien mit Kindern in der Gesellschaft Unterstützung erfahren. So dass es Frauen auch ermöglicht wird, ein Kind auf die Welt zu bringen, ohne dass jemand dabei Angst vor Armut, schlechterer Ausbildung und so weiter haben muss. Kurz: Ein Umfeld schaffen, in dem Frauen sich nicht genötigt sehen, einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zu ziehen.