Diese Omas haben die Ausreden satt
Muss ein Staat seinen Treibhausgas-Ausstoss stärker reduzieren, um die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung zu schützen? Auf diese Frage wird die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Antwort präsentieren. Darauf warten in erster Linie die selbsternannten Schweizer Klimaseniorinnen, die vor vier Jahren mit der entsprechenden Beschwerde an die Richterinnen und Richter in Strassburg gelangt sind. Unterstützt werden die Klimaseniorinnen von Greenpeace Schweiz. Die Organisation erhofft sich vom Urteil ein Ausrufezeichen für das Einhalten der Klimaziele.
Gespannt verfolgt auch das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) das Geschehen in Strassburg, denn: Heks unterstützt vier indonesische Klägerinnen und Kläger bei ihrer Beschwerde gegen den Schweizer Konzern Holcim (ref.ch berichtete). Diese liegt aktuell beim Bezirksgericht Zug. Die Klagenden werfen Holcim besonders hohe CO2-Emissionen vor, welche letztendlich den Fortbestand ihrer Heimat gefährden würden.
Die Klimaseniorinnen gibt es seit 2016. Sie begannen als Betroffenen-Verein mit 150 Mitgliedern und organisierten sich, weil ältere Frauen von den Schäden extremer Hitze im Sommer mitunter am stärksten betroffen sind. Mittlerweile ist der Verein auf über 2500 Seniorinnen angewachsen, beitreten können erst Frauen ab 64 Jahren.
Der Klimawandel und damit verbunden die steigenden Temperaturen im Sommer gefährde ihre Gesundheit und ihr Leben und tangiere Grundrechte, argumentieren die Klimaseniorinnen. Weil die Schweiz zu wenig tue für den Schutz des Klimas, gefährde sie die Rechte der Seniorinnen. Deshalb verklagten sie die Schweiz beim EGMR.
Greenpeace: «Urteil wird eine Signalwirkung haben»
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützt die Klage. Sie hofft auf ein Urteil im Sinne der Klimaseniorinnen. Auf Anfrage sagt Georg Klingler, Klimaexperte bei Greenpeace Schweiz: «Das Urteil des EGMR wird eine Signalwirkung haben, die weit über die Schweiz hinausgeht». Gebe der Gerichtshof der Beschwerde statt, müsse der Bundesrat die Klima-Gesetzgebung überarbeiten und dem Parlament neu vorlegen. Denn: Urteile des EGMR sind für die 46 Staaten des Europarats und die Schweiz verbindlich.
Und was ist, wenn der EGMR den Fall abweist? Dann zeige allein der Umgang des Gerichtshofs mit der Beschwerde, wie wichtig das Anliegen sei, meint Klingler. Die Beschwerde der Klimaseniorinnen wurde als erster Klima-Fall vom Grossen Rat des EGMR überhaupt angehört – dabei ist der Gerichtshof dafür bekannt, 95 Prozent der eingereichten Fälle direkt abzuweisen. Weltweit sind tausende Klima-Fälle vor Gericht hängig. Klingler sagt: «Die Klimaseniorinnen haben zahlreiche Menschen inspiriert, selbst für den Klimaschutz aktiv zu werden».
Heks: «Klima-Ungerechtigkeit nimmt weiter zu»
Einer der hängigen Fälle ist eben die Klage dreier Indonesier und einer Indonesierin gegen den Schweizer Zementriesen Holcim. Heks unterstützt die Betroffenen bei ihrer zivilrechtlichen Klage. Heks-Sprecher Lorenz Kummer sagt: «Wir erwarten vom Urteil im Fall der Klimaseniorinnen einen grundsätzlichen Einfluss auf die europäische Rechtssprechung in Klimabelangen». Beim Hilfswerk hofft man auf ein klares Urteil: «Damit Regierungen mehr unternehmen müssen in Sachen Klimaschutz», sagt Kummer.
Eine Niederlage der Klimaseniorinnen vor dem Gericht in Strassburg ist möglich. Doch Kummer hält fest, dass die Zahl der Klimaverfahren unabhängig davon weltweit zunehmen werde. Denn: «Mit der voranschreitenden globalen Erwärmung nimmt die Klima-Ungerechtigkeit weiter zu».