Kirchensteuern in Bern
Kompromissvorschlag steht von beiden Seiten unter Druck
Wie weiter mit den Kirchensteuern für Unternehmen im Kanton Bern? Diese Frage beschäftigt in den nächsten Tagen das Parlament, den Grossen Rat.
Es geht noch nicht um ein konkretes Gesetz, sondern eine grundsätzliche Weichenstellung: Zur Debatte steht ein Bericht des Regierungsrats. Dieser geht auf ein Postulat des FDP-Fraktionspräsidenten Carlos Reinhard zurück, der die Einführung einer freiwilligen Kirchensteuer für sämtliche Unternehmen prüfen lassen wollte.
Bei einer allfälligen Annahme des Berichts durch das Parlament könnte der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Diese würde sich an den Empfehlungen des Berichts orientieren. Über die Gesetzesrevision müsste das Parlament ebenfalls abstimmen.
Drohender Einbruch
Aktuell nehmen die Kirchgemeinden im Kanton Bern rund 40 Millionen Franken an Steuern von Unternehmen ein. Diese Gelder dürfen per Gesetz nicht für kultische Zwecke eingesetzt werden. Bei einer Freiwilligkeit für alle Firmen würden die Einnahmen aus diesem Topf wohl um 95 Prozent einbrechen, wie ein Blick in den Kanton Neuenburg zeigt, der bereits freiwillige Steuern kennt (ref.ch berichtete).
Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Freigrenze vor: Erst ab einem Gewinn von 700'000 Franken pro Jahr sollen Unternehmen Kirchensteuern zahlen müssen. Damit wären 97 Prozent der Firmen entlastet und den Kirchen würden schätzungsweise neun Millionen Franken pro Jahr entgehen, rechnet der Regierungsrat vor. Die Betroffenheit einer Gemeinde wäre unterschiedlich stark, je nachdem welche Unternehmen vor Ort angesiedelt sind. In einer ersten Reaktion zeigten sich die Landeskirchen mit diesem Kompromiss einigermassen zufrieden (ref.ch berichtete).
Bürgerliche: Bewusste Unterstützung
Bürgerliche Vertreter halten hingegen wenig von diesem Vorschlag. Postulant Reinhard, so schreibt er es auf einer FDP-Website, betrachtet die Unterteilung in gross und kleine Unternehmen «besonders kritisch». Hier gehe es um einen Grundsatz, der unabhängig von Gewinn oder Umsatz gelten solle. In seinem Meinungsbeitrag zeigt sich Reinhard überzeugt, dass Firmen weiterhin konkrete Projekte von Kirchen freiwillig unterstützen würden. «Vielleicht nicht automatisch, aber bewusst.»
In der Debatte des Grossen Rats sind drei Rückweisungsanträge aus dem bürgerlichen Lager traktandiert. Darin verlangen die Bürgerlichen eine «vertiefte szenariobasierte Prüfung» einer Freiwilligkeit für alle Unternehmen. Ausserdem soll die Exekutive konkrete finanzielle Auswirkungen für Kanton, Kirchgemeinden und Unternehmen darstellen. Dabei soll der Regierungsrat auch Übergangs- und Kompensationsmodelle aufzeigen.
Ein weiterer Rückweisungsantrag stammt von der GLP. Dieser fordert eine konkretere Ausarbeitung einer positiven Zweckbindung. So wären die Gelder der Unternehmen grundsätzlich auf soziale und kulturelle Zwecke beschränkt.
Kirchen warnen vor grossem Einschnitt
In einem offenen Brief der Berner Kantonalkirchen und des Kirchgemeindeverbands warnen die Präsidentinnen und der Präsident die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wiederum vor einer freiwilligen Abgabe für die Firmen. Jährlich gäben die Landeskirchen 133 Millionen Franken für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus, der Kanton übernehme davon rund 30 Millionen Franken.
Der Wegfall von jährlich 35 bis 40 Millionen Franken an Kirchensteuern entspreche deshalb 30 Prozent der eigenen Ausgaben für diesen Bereich. «Ein solcher Rückgang wäre strukturell einschneidend.» Gerade im ländlichen Raum seien Kirchgemeinden «oft zentrale Pfeiler des öffentlichen Angebotes», argumentieren die Vertreterinnen und Vertreter von kirchlicher Seite.
Anders als in Neuenburg, wo Kirchensteuern für Unternehmen freiwillig, die Kirchgebäude aber weitgehend in Besitz der Einwohnergemeinden sind, müssen die Berner ihre «historisch und touristisch wertvollen Kirchgebäude» selbst unterhalten.
Kommission will Status quo erhalten
Auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden, dass die Gemeinden zusammen jährliche Überschüsse von rund 30 Millionen Franken erzielten, reagieren die Kirchen ebenfalls. «Es wirkt befremdlich, wenn eine stabile und verantwortungsvoll geführte Finanzlage quasi negativ ausgelegt wird.»
Die Zahlen seien aufgrund eines einmaligen Sondereffekts differenziert zu betrachten. Zwischen 2020 bis 2024 seien im Durchschnitt keine nachhaltig stabilen Überschüsse erzielt worden. Durch eine Revision des Steuergesetzes sowie der Abschaffung des Eigenmietwerts rechne man in den nächsten Jahren mit weiteren Steuerausfällen in Millionenhöhe.
Unterstützung erfahren die Kirchen von einer Mehrheit der vorberatenden Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) des Grossen Rates (ref.ch berichtete). Sie verlangt, dass der Status quo erhalten bleibt.
Alle Firmen sollen wie bisher Kirchensteuern zahlen müssen. Selbst die zu erwartenden Einbussen von neun Millionen Franken pro Jahr sind einer Mehrheit der SAK zu hoch. «Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur», heisst es in einer Mitteilung. Diese Leistungen seien von hohem gesellschaftlichen Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden.