Kirchenfinanzen

Nächster Angriff auf die Kirchensteuern

Der Berner Regierungsrat schlägt freiwillige Kirchensteuern für KMU vor. Ein Blick nach Neuenburg zeigt: ohne Zwang zahlen nur wenige Firmen.
Fehlen den Kirchen Steuergelder, müssten allenfalls Angebote gekürzt werden. Die Aufnahme zeigt die Nydegg-Kirche in der Stadt Bern. (Bild: Gaëtan Bally)

Kirchensteuern für Unternehmen abschaffen oder nicht? Darüber entbrannte in den letzten Jahren in vielen Kantonen eine politische Debatte. Etwa in Basel-Landschaft, Glarus, Luzern, Schwyz, Thurgau, Uri oder Zug. Die Gegner der Steuer konnten bisher jedoch keine Erfolge erzielen.

Nun kommt Bewegung in die Sache: Der Berner Regierungsrat unterstützt einen Kompromissvorschlag. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen keine Kirchensteuer mehr bezahlen müssen. Zur Zahlung verpflichtet wären erst juristische Personen mit einem jährlichen Reingewinn von mehr als 700'000 Franken. Die neue Regelung könnte frühestens ab 2029 in Kraft treten.

Ob es zur Reform kommen wird, der Status quo erhalten bleibt, oder gar alle Unternehmen von den Kirchensteuern befreit werden sollen, entscheidet das Berner Kantonsparlament in der Frühlingssession. Diese ist von Anfang bis Mitte März 2026 geplant.

Wer zahlt, wenn es keinen Zwang gibt?

Konkret sieht der Vorschlag des Regierungsrats vor, dass die Kirchensteuer für die Berner KMU freiwillig werden. Das kommt jedoch einer Streichung gleich, wie ein Blick in den Kanton Neuenburg zeigt. Dort ist die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig und nur wenige zahlen. Ein Obligatorium scheiterte 1960 klar, 72 Prozent der Stimmberechtigten – die Frauen hatten im Jahr zuvor das Wahlrecht erlangt – waren dagegen.

Die «freiwillige Steuer» – de facto eine Spende, die nicht von den Steuern abgezogen werden darf – wird in Neuenburg nur von etwa jeder zwanzigsten juristischen Person bezahlt. Die Quote bewegte sich in den letzten Jahren zwischen drei und acht Prozent, aktuell sinkt sie wieder und lag 2024 bei vier Prozent, wie ein Blick in den letzten Finanzbericht zeigt. «Wir haben einzelne Unternehmen, die uns sehr wohlgesonnen sind», sagt Florian Schubert. Der Neuenburger Pfarrer ist ehemaliger Synodalrat der Neuenburger Kantonalkirche und hat seit 2024 im Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) Einsitz.

Das Neuenburger System ist volatil, jedes Jahr kann es für Kirchen zu bösen Überraschungen kommen. «Das macht es extrem schwierig vorauszuplanen.» Das zeigte sich exemplarisch, als der Tabakkonzern Philipp Morris die «Steuer» strich und seine jährliche Zahlung von rund 1,5 Millionen Franken an die Landeskirchen einstellte. Die Reformierten mussten eine Einbusse von zehn Prozent ihrer Einnahmen hinnehmen.

Das sei kein Einzelfall gewesen, sagt Schubert. «Gerade die grossen amerikanischen Unternehmen passten damals ihre Politik an, keine religiösen Institutionen zu unterstützen.» Zuvor hätten sie sich jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasst.

Klumpenrisiko vermeiden

Ein solches Szenario wie in Neuenburg will der Berner Regierungsrat mit seinem Kompromissvorschlag vermeiden. Es sind zwar nur drei Prozent der grössten Unternehmen, die einen Jahresgewinn von über 700'000 Franken erzielen. Sie tragen aber zu vier Fünfteln der juristischen Kirchensteuern bei und sollen weiterhin zahlen müssen.

Bei einer Annahme des Kompromisses müssten die Kirchgemeinden im Kanton Bern jedes Jahr auf rund neun Millionen Franken verzichten, schätzt der Regierungsrat. Zur Einordnung: Das entspricht knapp vier Prozent der gesamten Kirchensteuereinnahmen aus dem Jahr 2023. Damals nahmen die Berner Kirchgemeinden knapp 42 Millionen Franken von juristischen und rund 200 Millionen Franken von natürlichen Personen ein.

Eine verkraftbare Einbusse, so scheint es. Die Betroffenheit ist aber unterschiedlich stark, sagt Anaël Jambers, Co-Leiterin Fokus Kirche bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso). «Es kommt drauf an, welche Unternehmen im Gebiet der Kirchgemeinde angesiedelt sind.»

Analyse fehlt

Wie stark die Auswirkung bei einer Umstellung auf freiwillige Kirchensteuern wären, können die Kirchgemeinden nicht ermitteln. «Sie haben keine Analyse der Steuereinnahmen nach Unternehmensgewinn», sagt Jambers. Auch auf Nachfrage bei der Gemeinde erhalte man keine Infos, Grund ist der Datenschutz.

Zuständig für die Steuern ist der Kanton. Er analysiert laut Jambers die Daten, um zu sehen, wie sich eine Freigrenze auf einzelne Kirchgemeinden auswirken könnte. «Wann wir diese Analyse erhalten, ob vor oder nach der Abstimmung des Grossen Rats, wissen wir nicht.»

Die Geschichte der Kirchensteuern im Kanton Bern

1876 führte der Kanton Bern «Steuern zu Kultuszwecken» ein. Die juristischen Personen waren explizit von der Pflicht ausgenommen. Das Bundesgericht stellte sich damals auf diesen Standpunkt. Das Gericht änderte seine Praxis später.

1939 galt die Kirchensteuer schliesslich auch für Berner Unternehmen. In der Debatte im Kantonsrat hiess es laut Protokoll: «Auch die juristischen Personen geben der Kirche zu tun.» Grosse Unternehmen würden eine grosse Bevölkerung heranziehen, die auch kirchliche Bedürfnisse habe und damit kirchliche Arbeit und Kosten verursache. «Aber diese Arbeiterbevölkerung kann nicht in dem Masse zur Besteuerung herangezogen werden, damit die Kosten vollständig gedeckt werden könnten.»

Aufgrund des Mitgliederschwunds der Landeskirchen geriet die Pflicht in den letzten Jahren immer wieder unter politischen Druck. 2019, 2020 und 2021 wurden entsprechende Vorstösse aber abgelehnt oder zurückgezogen.

2024 nahm das Parlament eine ursprünglich eingereichte Motion als Postulat an, um eine Revision der Kirchensteuern für Unternehmen zu prüfen. Nun liegt der Bericht vor. Auslöser für den Vorstoss war unter anderem das politische Engagement mancher Kirchgemeinden oder Pfarrpersonen im Vorfeld der Konzernverantwortungsinitiative. (gab)

Aktuell warte man «offen und gespannt» auf die Frühlingssession, heisst es von Refbejuso. «Wir sind bereit, mit den Grossrätinnen und Grossräten das Gespräch zu suchen», sagt Jambers. Der Bericht des Regierungsrates bilde die Grundlage für eine Diskussion. In ihrer Analyse bewertet die Exekutive eine komplette Freiwilligkeit der Kirchensteuern für Unternehmen in einem Punktesystem übrigens gleich gut wie eine Entlastung der KMU via Freigrenze. Jambers sagt deshalb: «Es kann noch alles passieren.»

Gesamtgesellschaftliche Leistungen unter Druck

Aufgrund der negativen Zweckbindung im Kanton Bern – die Gelder der Unternehmen dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet werden – würden unter Kürzungen in erster Linie die gesamtgesellschaftlichen Leistungen leiden, welche die Kirchen erbringen.

Darunter fällt beispielsweise die Arbeit mit jungen Menschen, Senioren, mit Einsamen oder Randständigen. Betroffen wäre aber auch der Gebäudeunterhalt, der in dieser Betrachtung häufig vergessen gehe. «Dann stehen die kirchlichen Behörden vor der schwierigen Frage, ob ein soziales Angebot erhalten werden soll oder ob die Kirchengebäude fachgerecht unterhalten werden», so Jambers. Oft seien die Kirchen ja auch touristische Attraktionen und würden zum Florieren der lokalen Wirtschaft beitragen.

Selbst bei einer Annahme des Kompromissvorschlags des Regierungsrats käme es zu Umbrüchen. «Dann müssten wir wohl den Finanzausgleich anschauen, um stark betroffene Gemeinden zu entlasten», sagt Jambers. Um dort Anpassungen vorzunehmen, wäre ein Beschluss der Synode und ein entsprechender zeitlicher Vorlauf nötig.

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