Bern

KMU sollen keine Kirchensteuern mehr zahlen müssen

Der Berner Regierungsrat will juristische Personen mit einem Reingewinn von weniger als 700’000 Franken pro Jahr von der Kirchensteuer befreien. Die Landeskirchen reagieren mit einer Mischung aus Kritik und Erleichterung.
Berner Kirchgemeinden werden künftig voraussichtlich weniger Geld von Unternehmen erhalten. Im Bild die städtische Nydeggkirche. (Bild: Gaëtan Bally)

Juristische Personen im Kanton Bern sollen nicht generell von der Kirchensteuer befreit werden. Das schreibt der Regierungsrat in einem Bericht, der auf eine FDP-Motion aus dem Jahr 2023 zurückgeht (ref.ch berichtete). Er möchte allerdings Unternehmen mit kleinen und mittleren Gewinnen entlasten, indem er die Einführung einer Freigrenze vorschlägt.

Wer einen Reingewinn von weniger als 700'000 Franken pro Jahr erziele, könne die Steuer freiwillig entrichten. Die Besteuerung gewinnstarker Unternehmen soll hingegen bestehen bleiben. Damit bleibe die Idee der sozialen Verantwortung gewahrt, die bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund gestanden habe.

9 Millionen Franken pro Jahr weniger

Mit dem Kompromiss würden 97 Prozent der Unternehmen entlastet, schreibt der Regierungsrat in der Mitteilung. Gleichzeitig blieben die mit Steuereinnahmen finanzierten Leistungen der Kirchgemeinden «grundsätzlich erhalten». Schliesslich würden die Kirchgemeinden damit wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur finanzieren, die «von hohem gesellschaftlichem Wert» seien.

Die entstehenden Mindereinnahmen für die Kirchengemeinden schätzt der Regierungsrat auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr. Zum Vergleich: Zwischen 2019 und 2023 betrugen die jährlichen Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken. In den meisten Kirchgemeinden entspricht dies bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags.

Ländliche Regionen würden zusätzlich geschwächt

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern reagierten in einer Stellungnahme «erleichtert» auf den Entscheid des Regierungsrats, die Kirchensteuern nicht wie ursprünglich von Motionären gefordert ganz abschaffen zu wollen. Eine generelle Freiwilligkeit würde einer Abschaffung gleichkommen, da es keine «freiwilligen Steuern» gebe.

Dass der Regierungsrat eine Freigrenze für KMU vorsieht, beurteilen die Landeskirchen – die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso), die Römisch-Katholische sowie die Christkatholische Landeskirche – gleichwohl kritisch. Die Mindereinnahmen würden die Fähigkeit der Kirchgemeinden beeinträchtigen, ihre Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung zu erbringen. Deren Angebote würden die soziale Teilhabe fördern, die kulturelle Vielfalt stärken und zum Zusammenhalt im Kanton Bern beitragen.

Eine Schwächung dieser Strukturen würde ausgerechnet die ländlichen Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen sind. Die Umsetzung der Freigrenze erachten die Landeskirchen zudem als «administrativ komplex».

Grosser Rat entscheidet im Frühling

Der Bericht des Regierungsrats wird dem Grossen Rat für die Frühlingssession 2026 vorgelegt. Stimmt das Parlament dieser Stossrichtung zu, wird der Regierungsrat die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten.

In den meisten Kantonen können Unternehmen im Unterschied zu natürlichen Personen nicht durch einen Kirchenaustritt von der Steuer befreit werden. Freiwillig sind Kirchensteuern für juristische Personen in den Kantonen Neuenburg und Tessin. In Neuenburg gingen die Erträge nach der Aufhebung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen deutlich zurück. Die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Aargau, Genf und Appenzell-Ausserrhoden haben die Kirchensteuern für juristische Personen ganz abgeschafft. (eba)

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