Kirche und Politik

Der EKS-Rat muss erklären, nach welchen Kriterien er politisch Stellung bezieht

Warum äussert sich die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) zu einigen Abstimmungsvorlagen, zu anderen aber nicht? Eine Interpellation von zwölf Synodalen um die Zürcher Kirchenratspräsidentin Esther Straub will das genauer wissen.
Die Abstimmung zur 10-Millionen-Schweiz beschäftigt aktuell das Land. Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz verzichtet bei dieser Abstimmung auf eine Stellungnahme. Das sorgt für Kritik. (Bild: Jean-Christophe Bott/ Keystone)

Wann und wie soll sich die reformierte Kirche in die politische Diskussion einbringen? Diese Frage beschäftigt die Schweiz spätestens seit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020. Verschiedene Kirchen warben damals für ein Ja. In mehreren Kantonen gab es anschliessend politische Vorstösse, etwa um Unternehmen von der Kirchensteuer zu befreien oder die Kirchen zur Neutralität bei Abstimmungen zu verpflichten.

An der Sommersynode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) vom 14. bis 16. Juni dürfte das Thema erneut für Diskussionen sorgen. Grund ist eine Interpellation der Zürcher Kirchenratspräsidentin Esther Straub, die von elf weiteren Synodalen unterzeichnet wurde. Darunter die Präsidentinnen der Luzerner, Appenzeller, Thurgauer und Bündner reformierten Landeskirche.

Straub stört sich an der Diskrepanz bei öffentlichen Stellungnahmen des EKS-Rats. Er äusserte sich im Januar ablehnend zur SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» (ref.ch berichtete), Ende Mai ebenso zur Zivildienst-Reform. Bei der vieldiskutierten Abstimmung zur Nachhaltigkeitsinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» verzichtet der Rat hingegen auf eine Stellungnahme (ref.ch berichtete). Auch zur Neuauflage der Konzernverantwortungsinitiative will er sich nicht äussern (ref.ch berichtete).

Uneinig über Betroffenheit der Kirche

Ratspräsidentin Rita Famos sagte im April gegenüber «reformiert.» man wäge bei der Frage nach Stellungnahmen verschiedene Kriterien ab. «Wichtig sind die unmittelbare Betroffenheit der Kirche oder eigene kirchliche Perspektiven aus dem Zusammenhang unserer Arbeit.» Bei den Fernsehgebühren seien Sendegefässe wie das Wort zum Sonntag oder Fernsehgottesdienste gefährdet gewesen.

Zur Zivildienst-Vorlage äussert sich die EKS laut ihrer Stellungnahme aufgrund der Verbindung des Zivildiensts mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit: Menschen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten möchten, sollen einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zum zivilen Ersatzdienst haben.

Von der Nachhaltigkeitsinitiative der SVP sei die EKS als Institution hingegen nicht unmittelbar betroffen, sagte Famos gegenüber «reformiert.».

Straub beurteilt das anders, wie sie auf Anfrage von ref.ch sagt. «Uns ist aufgefallen, dass der EKS-Rat die besondere kirchliche Betroffenheit unterschiedlich beurteilt.» Eine der Fragen an den EKS-Rat in der Interpellation lautet deshalb, wie er «unmittelbare Betroffenheit» und «eigene kirchliche Perspektive» definiert.

Denn bei Initiativen zu Themen aus dem Migrationsbereich, der internationalen Entwicklungszusammenarbeit oder der Friedensarbeit halte sich der EKS-Rat zurück. «Obwohl die Mitgliedskirchen in diesen Bereichen über ausgewiesene Expertise verfügen und mit ihren Aktivitäten stark betroffen sind.»

Wenn kirchliche Stellungnahmen zu diesen Bereichen ausbleiben, könnte dieses Engagement weniger wahrgenommen werden. Wie hoch der Rat dieses Risiko einschätze, ist eine weitere Frage an ebendiesen.

«Ein wichtiger Kompass»

Die Interpellation werde hoffentlich eine konstruktive Diskussion in der Synode anstossen, so Straub. «Sie wirft die Frage auf, ob es richtig ist, sich von Stimmen einschüchtern zu lassen, die der Kirche einen Maulkorb verpassen wollen.»

Zwar sei es nun für eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsinitiative der SVP zu spät, es werde jedoch auch künftig Abstimmungen zu Themen geben, die die Kirchen unmittelbar betreffen würden. «Für viele Menschen sind kirchliche Stellungnahmen in solchen Debatten ein wichtiger Kompass.»

In ihrer Interpellation verweist Straub auf den gesellschaftlichen Auftrag der EKS, der in der Verfassung verankert ist: «Sie tritt ein für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.» Wie könne die EKS, so eine weitere Frage in der Interpellation, diesen Auftrag wahrnehmen, wenn sie lediglich einen Diskussionsraum öffne, jedoch keine Stellung beziehe?

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