Kanton Zürich

Die Staatsbeiträge für die Landeskirchen nehmen erste Hürde

Erhalten die anerkannten Religionsgemeinschaften 300 Millionen Franken? Darüber entscheidet der Zürcher Kantonsrat nächste Woche. Die vorberatende Kommission ist dafür. Doch die Bürgerlichen wollen kürzen.

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt, dass der Zürcher Kantonsrat dem Rahmenkredit für die anerkannten Religionsgemeinschaften zustimmt. In den Jahren 2026–2031 würden die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde und zwei jüdische Gemeinden insgesamt 300 Millionen Franken erhalten. Das Geld ist für nicht-religiöse Tätigkeiten bestimmt. Der Entscheid fiel mit 10:5 Stimmen, wie der Kantonsrat mitteilt.

Damit folgt die Mehrheit der vorberatenden Kommission dem Antrag des Regierungsrates. Die Vorlage sei in den Fraktionen kontrovers diskutiert worden, heisst es in der Mitteilung. Eine Minderheit aus SVP und Teilen der FDP lehne den Kredit ab, zum Hauptantrag habe die FDP Stimmfreigabe beschlossen.

Diese Gruppe hinterfragt die Weitergabe der Gelder an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften (worum es sich dabei handelt, lesen Sie hier). Die Bürgerlichen argumentieren, es fehle die Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben und beantragen, den Staatsbeitrag um 12 Millionen Franken zu kürzen. (dst)

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