Synode Zürich

Kirchenrat muss nachbessern

Die Synodalen der reformierten Zürcher Landeskirche haben den Antrag zurückgewiesen, künftig eine Million Franken jährlich an nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften weiterzugeben. Nun liegt das Geschäft wieder beim Kirchenrat.

Das Zürcher Kirchenparlament zweifelt, ob es dem Gesetz entspricht, Staatsbeiträge an nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften weiterzugeben. (Bild: Reformierte Zürcher Landeskirche/ Archiv)

Die Synode der Reformierten Kirche des Kantons Zürich hat dem ökumenischen Tätigkeitsprogramm zugestimmt mit 74 Ja- und 29 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen. Dieses Programm legt die Kirche dem Regierungsrat vor. Auf dieser Grundlage befindet das Kantonsparlament im Winter über die Staatsbeiträge für die Jahre 2026 bis 2031. Für die aktuelle Periode hatte der Kantonsrat 300 Millionen Franken für die anerkannten Glaubensgemeinschaften gesprochen.

Im Tätigkeitsbericht legen die reformierte und die katholische Landeskirche gemeinsam dar, wie sie die Staatsbeiträge für «Leistungen von Bedeutung für die gesamte Gesellschaft» einsetzen wollen. Dazu gehört auch die Absicht, jährlich je eine Million Franken an nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften weiterzugeben.

Das Geld solle dabei nicht für religiöse Zwecke verwendet werden, sondern um tragfähige und demokratische Strukturen in den Organisationen aufzubauen. Ein Beispiel ist der Verein Qualitätssicherung der muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich (QuamS). Er schult und begleitet muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger – und leidet unter chronischer Finanznot. Sowohl die reformierte als auch die katholische Landeskirche arbeitet seit Jahren mit dem QuamS zusammen.

Umstrittene Beiträge

Mit dem Rahmenkredit von je 6 Millionen Franken zur Unterstützung nicht-anerkannter Glaubensgemeinschaften wollen sich die Landeskirchen laut eigener Aussage als verlässliche Partnerinnen des Kantons beweisen – ein Argument für Staatsbeiträge, die politisch nicht unumstritten sind (ref.ch berichtete).

Beim «Tätigkeitsprogramm» handelt es sich laut Peter Widmer (Synodalverein), Präsident der vorberatenden Kommission in der Synode, um «eines der wichtigsten Geschäfte des Jahres». Giorgio Girardet (Religiös-soziale Fraktion) bezeichnete es als «so schwierig, dass der ehemalige Kirchenratspräsident Michel Müller meinte, er müsse deswegen zwei Jahre länger im Amt bleiben».

Juristisches Gutachten steht aus

Esther Straub, als Kirchenratspräsidentin neu im Amt, vertrat den Rahmenkredit mit grossem Einsatz. Die Kirche müsse in weiteren Kreisen der Gesellschaft aktiv sein und sich der Zukunft stellen. Die Zusammenarbeit mit anderen Glaubensgemeinschaften ist in ihren Augen ein Weg dahin. Sie betonte, dass es in der Diskussion nicht um eine Anerkennung nicht-anerkannter Glaubensgemeinschaften gehe.

Mitglieder der vorberatenden Kommission hatten ein juristisches Gutachten über die Rechtmässigkeit der Zahlungen aus dem Rahmenkredit gefordert. Straub sagte: «Das Gutachten liegt noch nicht vor, was ich bedauere.» Der damit beauftragte Staatsrechtsprofessor habe aber gegenüber der Zürcher Regierungsrätin und Justizvorsteherin Jacqueline Fehr eine erste Einschätzung gemacht. Fehr habe dem Kirchenrat daraufhin mitgeteilt, die Landeskirchen dürften einen Teil der Staatsbeiträge weitergeben.

Gegner: «Versenken und Finger davon lassen»

Doch gerade auf die rechtliche Lage konzentrierte sich die Evangelisch-kirchliche Fraktion (EKF). Sie hatte bereits vorgängig einen Antrag auf Ablehnung des Rahmenkredits gestellt. Fraktionspräsident Christian Meier sagte, die Weitergabe der Gelder entspräche nicht dem Gesetz. Er ergänzte: «Es ist eine Finanzspritze durch die Hintertür.» Der Kanton sei 2003 mit dem Anerkennungsgesetz gescheitert und versuche es nun am Souverän vorbei mithilfe der Kirchen zu erreichen. Die Landeskirche werde dadurch zum Spielball der Politik.

«Wir sind bereit, ein Referendum zu führen», drohte Meier, für den Fall, dass der Rahmenkredit angenommen würde. Willi Honegger (EKF) bekräftigte: «Wir müssen die Sache versenken und die Finger davon lassen.»

Geschäft wird 2025 wieder vorgelegt

Nach langer Diskussion hatten sich zwei grosse Lager innerhalb der Synode gebildet: Die einen lehnten die Unterstützung nicht-anerkannter Glaubensgemeinschaften ab und sahen sie als Aufgabe des Kantons. Diesem fehlt jedoch die rechtliche Grundlage dazu. Das andere Lager sah zu viele ungelöste Fragen in der Vorlage. Rechtliche Aspekte seien ebenso wenig geklärt wie die Frage nach der Instanz, welche die Gelder verteilen solle.

Während sich erstere für die Ablehnung des Rahmenkredits aussprachen, beantragten letztere die Rückweisung des Geschäfts. Der Rückweisungsantrag wurde deutlich mit 98 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Kirchenratspräsidentin Esther Straub sagte, die Vorlage werde überarbeitet und 2025 der Synode wieder vorgelegt.