Wenn Seelsorger zu Securitas werden
Arnold Steiner mischt sich im Bundesasylzentrum Zürich regelmässig unter die Leute. Weder arbeitet er für die Asylorganisation Zürich, die das Zentrum im Auftrag des Bundes betreibt, noch für die Firma, die für die Sicherheit sorgt. Fragt ihn jemand, was genau er im Bundesasylzentrum macht, antwortet Steiner: «Ich höre euch zu, ich rede mit euch, und ich bete mit euch.» So lautet sein Auftrag als Seelsorger der Evangelisch-reformierten Landeskirche Zürich.
Doch dieser Auftrag könnte sich demnächst ändern. Geht es nach dem Staatssekretariat für Migration (SEM), soll die Behörde «im Rahmen der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung» Dritte mit «seelsorgerischen Tätigkeiten und Massnahmen zur Konfliktprävention» beauftragen können. So steht es im Vorschlag für das neue Asylgesetz. Vor wenigen Tagen endete die Vernehmlassung dazu.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die römisch-katholische Kirche, die christkatholische Kirche und der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen sind damit gar nicht einverstanden. Sie kritisieren, dass die Seelsorge gar keine Aufgabe sei, die der Staat an Dritte übertragen könne. Vielmehr gehöre sie zu den Kernaufgaben der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Ausserdem wehren sie sich dagegen, dass die Seelsorgerinnen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Das würde zu Misstrauen bei den Asylsuchenden führen. Unterstützung erhalten die Landeskirchen von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Auch sie wünscht sich, dass die Seelsorge in einem separaten Artikel ohne Bezug zur Sicherheit geregelt wird.
Sicherheit als Nebenprodukt der Seelsorge
Asylseelsorger Steiner kann die Haltung des SEM hingegen nachvollziehen. «Natürlich ergibt es aus Sicht der Betreiber Sinn, dass wir zum friedlichen Zusammenleben und damit zur Sicherheit beitragen.» Als ehemaliger Armeeseelsorger kenne er die Erwartungshaltung der Institutionen. Seine Unabhängigkeit sieht er dadurch nicht gefährdet. «Wichtig ist, dass wir unsere Dienstleistung im Namen der Religionsfreiheit und nicht im Namen der Sicherheit ausführen.»
Dass die Seelsorge das Zusammenleben erleichtern und zu mehr Sicherheit führen kann, anerkennen alle Akteure. Die zentrale Frage ist aber: Muss sie es auch? «Nein», sagt SEM-Sprecher Samuel Wyss. «An der Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den Religionsgemeinschaften ändert diese Gesetzesrevision nichts.» Die Seelsorge bleibe ein persönliches und freiwilliges Gesprächsangebot und die ausgehandelten Rahmenbedingungen zwischen dem SEM und den Religionsgemeinschaften würden weiterhin gelten.
Der Grund, weshalb die Seelsorge im neuen Asylgesetz explizit erwähnt wird, liegt laut Wyss woanders. Ende 2022 lief das zweijährige Pilotprojekt für eine muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren aus. Der Bund möchte es weiterführen. Doch das kostet Geld. Bisher wurde die Seelsorge in den Bundesasylzentren nur in einer Verordnung erwähnt. «Das reicht für den Zutritt in die Zentren, für die Finanzierung braucht es aber eine Gesetzesgrundlage», sagt Wyss.
Doch auch in dieser Hinsicht stösst das SEM auf Widerstand. Denn es will nur diejenigen Religionsgemeinschaften finanziell für die Seelsorge entschädigen, die selbst keine Kirchensteuer erheben können – um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, wie es in der Botschaft zum neuen Asylgesetz heisst.
Eine Frage der Neutralität
Auslöser für die laufende Asylgesetzrevision war ein Bericht des Alt-Bundesrichters Niklaus Oberholzer. Dieser hatte nach mehreren Medienberichten untersucht, ob das Personal in den Bundesasylzentren unverhältnismässig Gewalt und Zwang ausübt. Das war laut Oberholzer zwar nicht der Fall. Er empfahl jedoch Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich. Im Vorschlag des neuen Asylgesetzes wird beispielsweise konkretisiert, wie lange eine Person festgehalten werden darf, wenn sie sich selbst oder andere Menschen gefährdet.
Einen Zusammenhang zwischen den Empfehlungen von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer und den geplanten Änderungen bei der Seelsorge gebe es nicht, erklärt SEM-Sprecher Samuel Wyss. Aufgrund der grossen Nachfrage nach einer muslimischen Seelsorge sei dieser Aspekt zusätzlich in die Vorlage aufgenommen worden. (pef)
«Was der Bund vorschlägt, ist nicht ausgereift», sagt EKS-Präsidentin Rita Famos. Einerseits sehen die Landeskirchen dadurch die religiöse Neutralität des Staats in Gefahr, andererseits würden die kantonalen Unterschiede bei der Finanzierung der Landeskirchen ignoriert. Stattdessen schlagen die EKS und ihre Partner vor, die finanziellen Fragen auf Verordnungsebene zu klären – inklusive Qualitätskriterien. Ob keine oder jede Religionsgemeinschaft vom Staat Geld erhalten soll, lassen sie offen.
Klar ist, dass weder ein Giesskannenprinzip noch eine völlig selbständige Finanzierung der Seelsorge durch die Religionsgemeinschaften Sinn ergibt. Letzteres wäre für kleinere Religionsgemeinschaften schwierig. Eine muslimische Seelsorge halte die EKS aber für wichtig, sagt Famos.
«Die EKS kennt seit Längerem ein Modell des solidarischen Lastenausgleichs.» Dieser ermögliche eine evangelisch-reformierte Seelsorge in den Bundesasylzentren im Tessin und Neuenburg, wo die Kirche über weniger finanzielle Mittel verfügt. «Warum nicht auch interreligiös in diese Richtung denken?», sagt Famos. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften seien bereit, mit dem Bund eine «praktikable» Lösung zu finden.