Konversionstherapien

«Das heutige Recht greift nicht»

Der Bundesrat anerkennt erstmals die Schäden durch Konversionstherapien, will vorerst aber kein Verbot schaffen. Lea Blattner, Präsidentin des Vereins Zwischenraum Schweiz und selbst Betroffene, erklärt, warum ihr das nicht reicht.
Konversionstherapien zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern oder unterdrücken. Davon betroffen waren laut Swiss LGBTIQ+ Panel 2023 bereits 9,5 Prozent der lesbischen, schwulen und bisexuellen sowie 15,5 Prozent der trans Personen. Dies häufig in der Kindheit und Jugend sowie besonders oft im religiösen Umfeld.
(Bild: Christian Beutler/ Keystone)

Frau Blattner, Sie sagten zum «Beobachter», der Bericht des Bundesrats zu Konversionstherapien sei besser als erwartet. Was hat Sie positiv überrascht?
Für uns, die Konversionsmassnahmen erlebt haben, ist es sehr schön schwarz auf weiss zu lesen: Der Bundesrat anerkennt, was wir erlebt haben. Er hält fest, dass solche Praktiken auch heute noch in der Schweiz vorkommen und erhebliche Schäden verursachen können. 

Gerade aus freikirchlichen Kreisen hören wir häufig, Konversionstherapien gebe es heute gar nicht mehr. Nun sagt der Bundesrat klar: Doch, es passiert. Und zwar weiterhin. Vor einigen Jahren hiess es noch, es lasse sich nicht nachweisen. 

Konversionstherapien werden heute häufig nicht mehr so genannt. Laut Bericht werden sie etwa als «Depressionsbehandlung» verschleiert.
Natürlich. Der Begriff Konversionstherapie hat einen schlechten Ruf. Auch in freikirchlichen Kreisen sagt man: Das macht man heute nicht mehr. Aber man nennt es einfach anders. Der Inhalt und die Schäden, die daraus folgen, sind aber dieselben geblieben.

Der Verein Zwischenraum kritisiert in einer Stellungnahme den Bericht des Bundesrats. Was ist für Sie das Hauptproblem? 
Einerseits sagt der Bundesrat, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen würden ausreichen. Er spricht von einem umfassenden Schutz und verweist etwa auf das Berufsrecht von Medizinerinnen, Therapeuten und anderen Fachpersonen. Auch das Zivil- und Strafrecht werden erwähnt. Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass Klagen in der Praxis nicht vorkommen und eine Klage kaum vorstellbar sei. Das ist ein grosser Widerspruch.

Zur Person

Die 33-jährige Lea Blattner ist Präsidentin von Zwischenraum Schweiz, einem Verein für queere Christinnen und Christen. Blattner machte im Frühling 2025 ihre Homosexualität öffentlich. Nach ihrem Coming-out berichtete sie von homophoben Anfeindungen und Drohungen. Dies mündete 2026 in einem Wechsel der Allschwiler Einwohnerrätin von der EVP zu den Grünen. Zuvor war Blattner Co-Präsidentin der Jungen EVP Schweiz.

Seit Mai ist Blattner zudem im Vorstand von femmes protestantes, dem Dachverband reformierter Frauen in der Schweiz, aktiv. Der «Beobachter» hat sie für den «Prix Courage» nominiert. Mit der Auszeichnung werden Menschen geehrt, die durch mutiges Handeln Verantwortung übernehmen. (gab)

Bild: femmes protestantes

Woran liegt das? Der Bundesrat spricht von einem Anwendungsproblem.
Wir sehen eine Schutzlücke. Gerade in kirchlichen Kreisen werden Konversionsmassnahmen oft von Personen angeboten, die keinem Berufsrecht unterstehen: Freiwillige, Jugendleitende oder andere Personen aus einer Gemeinde. Dort greift das Argument des Berufsrechts also nicht. 

Und wenn eine betroffene Person selbst Anzeige erstatten müsste – gegen die eigene Pastorin, den Jugendleiter oder vielleicht die Eltern – ist die Hürde enorm. Man riskiert, das komplette soziale Umfeld zu verlieren.

Dass es bisher keine Anzeigen gibt, zeigt nicht, dass nichts passiert. Es zeigt vielmehr, dass der bestehende Weg für Betroffene kaum gangbar ist. Das sagen nicht nur wir, sondern auch die Studie der Universität Bern, auf der der Bericht des Bundesrats beruht.

Insgesamt schlägt die Studie sechs Massnahmen vor, der Bundesrat will nur eine davon umsetzen. Wie erklären Sie sich das?
Der Bundesrat zeigt auf, dass er die Kompetenzen hat ein entsprechendes Verbot zu erlassen und sieht auch die Notwendigkeit, setzt aber nur auf Sensibilisierung. Sie ist zwar unglaublich wichtig, aber löst das Problem nicht. Wenn jemand einen Flyer in die Hand bekommt, verändert das keine Theologie und Gemeinde. Es braucht einen rechtlichen Rahmen, der klar sagt: Diese Praktiken sind nicht akzeptabel. 

Ich hoffe, dass der Bundesrat nur deswegen zurückhaltend ist, weil er den politischen Prozess (die hängige Motion in der Ständeratskommission, ref.ch berichtete) nicht stören will. 

Sollte ein Verbot nur Minderjährige schützen?
Nein. Die Abhängigkeit innerhalb einer Gemeinde hört mit dem 18. Geburtstag nicht automatisch auf. Wenn einem von klein auf vermittelt wurde, man sei mit seiner Queerness falsch, dann verschwindet das nicht plötzlich mit der Volljährigkeit. Man hängt weiterhin an seinem sozialen Umfeld, an seiner Gemeinde und oft auch an dieser Theologie. Zu sagen, eine volljährige Person könne sich frei entscheiden, so einfach ist das nicht. 

Sie selbst haben an Konversionstherapien teilgenommen. War das freiwillig?
Mir war mein ganzes Leben lang gesagt worden: Wenn du so bleibst, wie du bist, kommst du in die Hölle. Gleichzeitig wusste ich, dass ich mein gesamtes Umfeld verlieren könnte, wenn ich mich oute. 

Mir war auch vermittelt worden, Freundschaften solle ich möglichst nur im christlichen Umfeld haben, weil weltliche Freunde mich von Gott wegbringen könnten. Ich dachte: Entweder komme ich in die Hölle oder ich verliere alle Menschen um mich herum. Ich habe mich freiwillig für die Konversionstherapie entschieden, weil ich unter falschen Annahmen gelebt habe. 

Deshalb fordert Zwischenraum, dass eine Einwilligung die Anbieter nicht vor Strafe schützt?
Genau. Unserer Ansicht nach sollte die Tätigkeit selbst entscheidend sein. Sobald solche Massnahmen angeboten oder durchgeführt werden, sollten sie strafbar sein. 

Wo verläuft die Grenze zur Religionsfreiheit? Kirchen müssen ihre theologischen Überzeugungen vertreten und Seelsorge anbieten können.
Das ist eine Gratwanderung. Wir wollen Seelsorge überhaupt nicht verbieten. Im Gegenteil: Seelsorge kann unglaublich wertvoll sein. Das habe ich selber erlebt. Es war die Seelsorge, die mich gerettet hat. Aber Seelsorge muss ergebnisoffen sein.  

Eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger darf nicht schon zu Beginn wissen, dass das Gegenüber die Sexualität ändern soll. Dann befinden wir uns bereits im Bereich der Konversion. 

Man darf eine andere theologische Meinung haben. Entscheidend ist, dass man den Menschen stehen lässt und nicht versucht, ihn zu ändern. Man darf auch nicht indirekt vermitteln: Du bist eigentlich falsch, du solltest dich schon ändern, aber ich zwinge dich nicht dazu. Wir fordern deshalb eine Professionalisierung der Seelsorge. Freiwillige brauchen eine fundierte Ausbildung. 

Solcher Druck kann sehr subtil sein.
Ja. Zum Beispiel mit Aussagen wie: «Gott würde sich freuen.» Oder: «Ich liebe dich, aber mit deiner Sexualität habe ich Mühe.» Das ist für Betroffene enorm schwierig. Man kann nicht einen Teil von mir lieben und einen anderen Teil von mir hassen. Beides gehört zusammen. 

Was erwarten Sie von den Freikirchen?
Wir haben Gespräche mit Vertretern aus dem freikirchlichen Umfeld geführt. Dabei kam bei uns  an: Solche Praktiken gebe es bei ihnen gar nicht. Und wenn man von vornherein sagt, ein Problem existiert nicht, gibt es auch keinen Grund hinzuschauen. Gleichzeitig kennen wir viele Betroffene, die etwas anderes erzählen und das auch belegen können. 

Wir erwarten deshalb, dass die Verbände genau hinschauen, ihre Gemeinden schulen und öffentlich klar Stellung beziehen. Die reformierten Kirchen und auch die Bischofskonferenz haben sich positioniert (ref.ch berichtete). Von den Freikirchen fehlt eine solche Stellungnahme und Aufarbeitung. 

Es geht nicht nur darum, in die Vergangenheit zu schauen. Es muss auch geprüft werden, was heute in den Gemeinden geschieht und wie schnell vermeintliche Seelsorge in Konversionsmassnahmen übergehen kann. 

Zwischenraum kritisiert zugleich den diskutierten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren als zu hoch. Warum?
Viele Menschen, die solche Massnahmen anbieten – etwa in der Seelsorge oder in einem Gebetskreis – sind sich möglicherweise gar nicht bewusst, welchen Schaden sie anrichten. 

Ich habe Menschen erlebt, die herzensgut waren und glaubten, sie würden mir helfen. Sie lebten aber in einer Welt, in der Queersein als etwas Schlechtes galt. Deshalb glaubten sie, sie täten etwas Gutes, wenn sie für meine Veränderung oder «Heiligung» beteten. 

Das entschuldigt den Schaden nicht. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle aus Böswilligkeit handeln. Deshalb braucht es neben einem gesetzlichen Rahmen unbedingt auch Sensibilisierung. 

Neben einem Verbot fordert Ihr Verein bessere Unterstützung für Betroffene. Was fehlt heute?
Eine konkrete, spezialisierte Anlaufstelle. Wenn Betroffene sich an die Opferhilfe wenden, fehlt dort teilweise das Wissen darüber, was Konversionsmassnahmen und religiöse Abhängigkeiten bedeuten. Auch allgemein gibt es für Menschen, die aus fundamentalistischen religiösen Kreisen aussteigen, kaum spezialisierte Angebote. Da besteht eine grosse Lücke. 

Letztlich liegen hinter Konversionsmassnahmen theologische Vorstellungen, wonach Homosexualität sündhaft sei. Gibt es Überlegungen, dort anzusetzen?
Natürlich. Wir versuchen das bei Zwischenraum, indem wir in Gemeinden gehen und mit Gemeindeleitungen sprechen. Aber wir erleben den Rechtsruck auch in der kirchlichen Landschaft. Dieser Backlash ist mit einer konservativeren Haltung verbunden. Wir erleben im Verein immer wieder, wie Menschen aus Gemeinden ausgeschlossen werden, weil sie sich geoutet haben. Manche nehmen sich das Leben. Ja, die Theologie müsste sich verändern. Aber wie schaffen wir das? Darauf haben auch wir keine Antwort.

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