Gesundheit
Bischofskonferenz lehnt Konversionsmassnahmen ebenfalls ab
Im religiösen Kontext können Konversionsmassnahmen zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden, wie die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) diese Woche mitteilte. Sie seien mit katholischer Seelsorge unvereinbar, denn kirchliche Seelsorge dürfe niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen.
Die SBK unterstütze die Zielsetzung einer schweizweit einheitlichen Regelung, wie sie in einer entsprechenden Motion skizziert sei. Seit 2022 wartet man in Bundesbern auf einen Bericht des Bundesrats über das Ausmass von Konversionstherapien und über rechtliche Mittel zu deren Verhinderung.
Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen soll untersagt und sanktioniert werden, besonders zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen. Ein Verbot müsse so ausgestaltet sein, dass «ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden».
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) lehnt Massnahmen zur Veränderung und Unterdrückung der sexuellen Orientierung ebenfalls «entschieden» ab (ref.ch berichtete). Er befürwortet ein rechtliches Verbot von entsprechenden Konversionsmassnahmen. Dafür bedankte sich die lesbische und christliche Politikerin Lea Blattner auf Instagram: «Dieses Statement bedeutet mir und vielen weiteren Menschen mehr, als ihr ahnt.»
Blattner hatte sich über mehrere Jahre einer Konversionstherapie unterzogen, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen umzupolen. Vor einem Jahr gab Blattner ihr Coming-Out, nach Anfeindungen trat sie von ihren Ämtern in der EVP zurück und wechselte zu den Grünen. (sda/ gab)