Nationalrat will Konversionstherapien verbieten
Die grosse Kammer hat am Montag mit 143 zu 37 Stimmen und bei 11 Enthaltungen eine Motion der Rechtskommission angenommen, die ein Verbot von Konversionstherapien fordert. Auch Werbung für solche Angebote soll verboten werden. Der Bundesrat solle sich bei der Arbeit an dem Verbot am Ausland orientieren, verlangte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) im Namen der Kommissionsmehrheit.
Nationalrat Niklaus Gugger (EVP/ZH) hat für das Verbot gestimmt. Er hat selber Personen in seinem Umfeld, die sich einer Konversionstherapie unterzogen haben oder dazu gedrängt wurden. «Ich weiss, dass Menschen darunter leiden.» Dennoch hält er die Abstimmung in erster Linie für eine symbolische Geste. Zuerst müsse der Bundesrat seinen Bericht vorlegen und aufzeigen, ob ein Verbot umsetzbar ist.
Ähnlich argumentierten die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage. Von den 37 Nein-Stimmen im Nationalrat kamen 33 aus der SVP-Fraktion. Eine Minderheit der Rechtskommission um Yves Nidegger (SVP/GE) sagte, dass kaum etwas über solche Therapien und deren Existenz bekannt sei. Auch er forderte deshalb, zunächst den Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten, den das Parlament beim Bundesrat bestellt hatte.
Während Guggers Parteikollegin Lilian Studer (EVP/AG) sich der Stimme enthielt, hat Marc Jost (EVP/BE) sich als einer von zwei Parlamentariern der Mitte gegen das Verbot ausgesprochen. «Ich bevorzuge Weiterbildungsangebote für Beratende statt eines Verbots», sagt er. Die parteiinternen Meinungsverschiedenheiten interpretiert Niklaus Gugger als Zeichen der Vielfalt.«Das zeigt, dass die EVP breit aufgestellt ist.»
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Das geforderte Verbot sei auf Bundesebene nicht möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einzelne Konversions-Handlungen könnten schon heute strafbar sein, etwa wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Der bestellte Bericht sei in ihrem Departement in Arbeit.
Nicht unter das Verbot fallen sollen laut der Motion begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Gemeint sind hier Exhibitionismus und Pädosexualität. Die Motion geht nun an den Ständerat. (sda/pef)