Zürich: «Homo-Heilungen» verbieten
Der Vorstoss fordert den Regierungsrat dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von Konversionstherapien im Kanton Zürich zu schaffen. Ziel solcher Therapien ist es, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Menschen zu ändern.
Die Motion von Grünen, SP, AL, GLP und Mitte wurde mit 90:74 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwiesen. Abgelehnt wurde sie von SVP, EDU und FDP.
Der Regierungsrat sprach sich gegen den Vorstoss aus. Eine Regelung auf kantonaler Ebene scheine mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, weil der Bund das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abschliessend regle, hiess in der Stellungnahme des Regierungsrats.
Auf Bundesebene gibt es Bemühungen, Konversionstherapien zu verbieten. Darauf wiesen auch mehrere Gegnerinnen und Gegner der Motion hin. Zudem sei es medizinischen Fachpersonen bereits heute verboten, Konversionstherapien anzubieten.
Die Behandlungen finden trotzdem statt, wie Betroffene schildern (ref.ch berichtete): Häufig im freikirchlichen oder christlich-konservativen Umfeld und durchgeführt von Menschen, die nicht als Fachpersonen gelten.
Im Dezember 2022 sprach sich der Nationalrat mit 143 zu 37 Stimmen für ein Verbot der Konversionstherapien auf nationaler Ebene aus. In nächster Instanz wird sich der Ständerat mit dem Geschäft auseinandersetzen. In mehreren Kantonen wie Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg, und Bern haben die Parlamente kantonale Verbote dieser Therapien angenommen. In Kraft getreten ist noch keines. (sda/ dst)