Gescheiterte Hinrichtung von Christa Pike

«Man sieht daran die ganze Absurdität der Todesstrafe»

Die Hinrichtung einer zum Tod verurteilten Frau in Tennessee scheiterte, im Krankenhaus wurde sie anschliessend medizinisch behandelt. Für den Theologen und Ethiker Michael Coors wirft der Fall grundlegende Fragen über Sinn, Zweck und moralische Rechtfertigung der Todesstrafe auf.
Krankenwagen treffen nach der gescheiterten Hinrichtung von Christa Pike beim Hochsicherheitsgefängnis Riverbend in Nashville, Tennessee, ein. (Bild: George Walker IV /Keystone)

Herr Coors, was gingen Ihnen durch den Kopf, als Sie von der gescheiterten Hinrichtung von Christa Pike in Tennessee hörten? 
Dass die Todesstrafe wirklich ein grosser Mist ist. Man sieht an diesem Vorfall die ganze Absurdität dahinter. Eine Person soll hingerichtet werden, die Hinrichtung scheitert und anschliessend wird sie im Krankenhaus lebenserhaltend behandelt, um sie später wieder hinrichten zu können. 

Die Todesstrafe ist für mich eine Form von domestizierter Rache. Sie basiert auf einer Vergeltungslogik, einem vormodernen Verständnis von Strafe. Und in diesem konkreten Fall von Pike ist nur schon die Frage der Verurteilung hoch ambivalent. Wie ich gelesen habe, litt die Täterin unter schweren psychischen Störungen, was ernsthafte Fragen nach ihrer Schuldfähigkeit aufwirft. 

Gibt es für Sie ein Szenario, in dem ein Mensch die Todesstrafe verdient hätte? Beispielsweise ein Massenmörder?
Nein. Ich finde den Begriff des «Verdienens» an dieser Stelle schwierig. Das Leben ist ein Grundrecht jedes Menschen und man kann es nicht verlieren. Mit der Todesstrafe massen sich Menschen ein Urteil an, das wir als Menschen in dieser Finalität nie fällen sollten.

Aber wenn man dadurch Schaden von anderen abhalten kann?
Wenn ein Mensch eine Gefahr ist, kann eine Gesellschaft auch über andere Wege verhindern, dass er anderen Schaden zufügt. Beispielsweise durch eine lebenslange Verwahrung. Dafür muss man ihn nicht töten. 

Laut einer renommierten Studie sind mindestens vier Prozent aller US-Todesstrafen fälschlicherweise ausgesprochen worden. Und das zeigt das ganze Problem auf: Wer zu Unrecht im Gefängnis sitzt, kann zumindest freigelassen und entschädigt werden. Todesstrafen können aber nicht rückgängig gemacht werden.

Die gescheiterte Hinrichtung von Christa Pike

Mit Christa Pike hätte erstmals nach mehr als 200 Jahren wieder eine Frau im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden sollen. Die verurteilte Mörderin hatte 1995 im Alter von 18 Jahren ihre ein Jahr ältere Arbeitskollegin Colleen Slemmer getötet. Ein Gnadengesuch, das auf Misshandlungen und Vergewaltigungen in Pikes Kindheit abstellte, war von Bill Lee, Gouverneur von Tennessee, abgelehnt worden. Die Mutter des Mordopfers sprach sich ebenfalls für die Hinrichtung aus. Pike müsse für ihr Verbrechen zahlen, sagte sie in einem Fernsehinterview.

Die Hinrichtung ging jedoch schief, Pike überlebte zwei Dosen des Gifts Pentobarbital. Verschiedene Medien berichteten, wie das Personal zuvor rund eine Stunde lang versucht hatte, einen intravenösen Zugang zu legen. Nach der gescheiterten Hinrichtung ordnete die Justizbehörde eine Verlegung Pikes in ein Krankenhaus an. Dort lag sie zunächst bewusstlos auf der Intensivstation, mittlerweile ist sie laut ihren Anwälten wieder bei Bewusstsein.

Der Gouverneur von Tennessee setzte nach der gescheiterten Hinrichtung eine Untersuchungskommission ein. Im laufenden Jahr würden in dem Bundesstaat keine Hinrichtungen mehr vorgenommen. Der Leiter der Strafvollzugsbehörde, Frank Strada, erklärte seinen Rücktritt. (gab)

Kann eine Hinrichtung den Angehörigen der Opfer nicht eine gewisse Genugtuung verschaffen?
Emotional kann ich den Wunsch nach Vergeltung sehr gut nachvollziehen. Wenn beispielsweise das eigene Kind getötet wurde, kann eine enorme Wut entstehen. Aber dadurch, dass der Täter oder die Täterin ebenfalls stirbt, wird das eigene Kind nicht wieder lebendig. Die Trauer und die Verzweiflung bleiben. Ein modernes Strafrecht sollte deshalb nicht primär auf Vergeltung zielen. Es geht um die Wiederherstellung von Recht und Ordnung, um den Schutz der Gesellschaft und um Resozialisierung.

Auch das Argument der Abschreckung der Todesstrafe überzeugt nicht. Denn empirisch lässt sich eine solche abschreckende Wirkung nicht nachweisen.

Nach dem gescheiterten Versuch debattiert man nun, wie möglichst human getötet werden kann. Gibt es das aus ethischer Sicht überhaupt? 
Ja, in der Schweiz gibt es diese Debatte zum Beispiel mit Blick auf die Suizidhilfe. Ein Argument ist, dass man lieber auf eine angenehme Art und Weise sterben will statt durch Strick oder Pistole. Das geschieht aber immer aufgrund des eigenen Willens, der jeweils abgeklärt werden muss.  Bei der Todesstrafe wird das «humane» Töten tatsächlich perfide, weil die Person, die sterben soll, gar nicht sterben will. Und das ist das Grausame.

Aber man will ein unnötiges Leiden ersparen.
Ja und das ist übrigens inkonsequent, wenn man sich an der Vergeltungslogik orientiert. Über Jahrtausende war man der Meinung, dass ein zu Tode Verurteilter möglichst grausam sterben muss. Der elektrische Stuhl, der eigentlich ein Folterinstrument ist, basierte auf dieser Logik. Aber das widerspricht den heutigen moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft.  

Ich habe den Eindruck, dass das «humane» Verfahren vor allem für diejenigen wichtig ist, die zuschauen oder davon erfahren. Man erschrickt über die Grausamkeit des Tötens, sobald sie sichtbar wird. Also versucht man, das Verfahren so zu gestalten, dass diese Grausamkeit möglichst unsichtbar bleibt, kaschiert wird. 

Zur Person

Der 50-jährige Michael Coors ist seit 2019 Professor für Theologische Ethik an der Universität Zürich und seit Anfang 2025 Dekan der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät. Zuvor war er unter anderem als Theologischer Referent am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover tätig. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die politische Ethik sowie Medizinethik, dazu insbesondere Fragen rund ums Lebensende. (gab)

Nun gibt es Forderungen, auch von Kirchen, auf eine erneute Hinrichtung Pikes zu verzichten. Wäre das für Sie die richtige Konsequenz?
Natürlich wäre es in diesem konkreten Fall besser, wenn der Staat sagt: Die Hinrichtung ist gescheitert, wir lassen diese Frau jetzt in Ruhe und ermöglichen ihr eine gute therapeutische Behandlung. Es wäre aber nur ein Tropfen auf den heissen Stein, weil das System der Todesstrafe bestehen bleibt. 

Eine misslungene Hinrichtung wirft auch die Frage auf, wann die Strafe eigentlich vollzogen ist: Wenn der Mensch gelitten hat oder wenn er tot ist?
Genau an solchen Fragen merkt man, wie vormodern die Vergeltungslogik ist. Man könnte tatsächlich sagen: Die Person hat nun genug gelitten und wird vielleicht bleibende Schäden davontragen, vielleicht reicht das bereits als Strafe. Dann bleibt man aber in der vormodernen Logik eines Vergeltungsstrafrechtes. Man könnte die gescheiterte Hinrichtung religiös sogar als Zeichen deuten, dass dieser Mensch nicht sterben soll. Besonders in einem Fall, wo die Verurteilung fragwürdig war.  

Aber das Ziel der Todesstrafe ist der Tod. Deshalb entsteht ja diese aktuelle absurde Situation: Man muss einen Menschen zunächst medizinisch wieder stabilisieren, damit man ihn später töten kann.

Auf welchem Verständnis fusst die Todesstrafe eigentlich?
Historisch lässt sich die Todesstrafe mit einer Vorstellung erklären, nach der weltliche Herrscher als Stellvertreter Gottes verstanden wurden. Könige und Fürsten hatten demnach einen göttlichen Auftrag, die Ordnung aufrechtzuerhalten. Gott darf töten, der Staat vertritt Gott, deshalb darf er diejenigen, die die staatliche Ordnung verletzen, töten.  

Ich halte es für einen enorm grossen Fortschritt, dass wir den Staat heute anders verstehen: Staatliche Ordnung ist von Menschen mandatierte Ordnung. Auch der Staat ist an das Recht gebunden und steht nicht ausserhalb davon. Wenn ein Staat auf der Idee gleicher und unveräusserlicher Rechte aller Menschen gründet, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum einzelne Menschen diese Grundrechte plötzlich verwirken können sollen. Man bricht dann mit der grundlegenden Voraussetzung dieses Staatssystems.  

Wenn Menschen darüber verfügen, dass das Leben eines anderen Menschen beendet werden soll, überschreiten sie aus theologischer Sicht ihre Machtmöglichkeiten. Sie massen sich eine göttliche Macht an. 

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