Sterbehilfe in Pflegeheimen

Thurgauer Kirchenrat wendet sich an Kantonsparlament

Mehrere Thurgauer Grossräte wollen Pflegeheime dazu verpflichten, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Die Landeskirche wehrt sich dagegen.

In einem Schreiben an den Grossen Rat zeigt sich die Exekutive der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau besorgt über einen Vorstoss. Grossrätinnen verschiedener Parteien möchten öffentliche Pflegeeinrichtungen dazu verpflichten, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu erlauben. Bisher täten das rund 60 Prozent der Institutionen, hat der Regierungsrat in seiner Antwort erklärt. Ähnliche Vorstösse gab es auch schon in anderen Kantonen (ref.ch berichtete). Am 28. Februar entscheidet der Grosse Rat von Thurgau.

Im Brief des Kirchenrats an die Mitglieder des Kantonsparlaments steht unter anderem, dass sich die Menschen bereits heute im Rahmen der freien Marktwirtschaft für ein Pflegeheim entscheiden könnten, das eine solche Dienstleistung anbiete. Ausserdem sei eine solche Regelung eine Zumutung für Pflegefachkräfte, die den assistierten Suizid aus persönlicher Überzeugung ablehnten. Und schliesslich würde sie bei pflegebedürftigen Menschen den Eindruck fördern, eine Belastung und ein Kostenfaktor zu sein. Allerdings betont der Kirchenrat, dass sein Brief als «Gedankenanstoss» zu verstehen sei und die Kirche die persönliche Entscheidung der Menschen achte. (sda/ pef)