Landrat

Nidwaldner Heime sollen Sterbehilfe zulassen

Selbstbestimmung bis zum Tod? Zugang für Sterbehilfeorganisationen zu Alters- und Pflegeheimen? Um die Antworten darauf hat die Kantonsregierung in Stans gerungen.

Im Kanton Nidwalden sollen neu Pflegeheime gesetzlich verpflichtet werden, begleitende Sterbehilfe zuzulassen. Das hat der Landrat beschlossen, indem er eine Motion von Elena Kaiser (Grüne) mit 36 zu 17 Stimmen gutgeheissen hat.

Die Landrätin hatte vergangenen November eine Motion eingereicht, um das kantonale Gesundheitsgesetz um drei Punkte zu ergänzen. Diese lauten zusammengefasst: Wer urteilsfähig ist, darf sein Leben freiwillig beenden. Er oder sie darf sich dafür von einer Ärztin ein Medikament verschreiben und die Anwendung erklären lassen. Wer etwa in einem Pflegeheim wohnt, darf dort die Dienste einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch nehmen.

Menschen hätten ein Recht, selbstbestimmt über das Ende ihres Leidens und Lebens zu entscheiden, begründete Kaiser ihren Vorstoss. Weil es im Nidwaldner Recht keine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe gebe, würden die Alters- und Pflegeheime oft selbst bestimmen. Eine gesetzliche Regelung könne hier Willkür verhindern.

Regierungsrat lehnte ab

Der Regierungsrat holte Stellungnahmen von Pflegeeinrichtungen und vom Kantonsarzt ein. Diese hielten das bestehende Gesetz für ausreichend, um assistierte Sterbehilfe anbieten zu können. Überhaupt sei die Nachfrage gering. Ein Heim wünschte keine Sterbehilfe in seiner Einrichtung. Der Regierungsrat empfahl, die Motion abzulehnen.

Zu einem anderen Schluss kommt die landrätliche Kommission, die sich mit der Motion befasst hat. Sie befürwortet die «explizite gesetzliche Verpflichtung der Alters- und Pflegeheime, Suizidhilfe durch Sterbehilfeorganisationen in ihren Institutionen zulassen zu müssen».

Gesetzlich verankert in wenigen Kantonen

In der Debatte im Landrat sprachen sich die einen dafür aus, die Heime nicht zu verpflichten, Sterbehilfe zuzulassen. Die anderen hingegen sahen in der Ergänzung des Gesetzes eine Entlastung der Heime. Während manche die Selbstbestimmung des Einzelnen stärken wollten, hielten andere dagegen, dass dies für Suizid nicht gelte.

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz schreibt in einer Mitteilung: «Wir freuen uns über den parlamentarischen Erfolg unseres Mitglieds Elena Kaiser.» Es sei ihr gelungen, lagerübergreifend grosse Unterstützung für das Thema zu erhalten. Die Freidenker sind eine konfessionsfreie und parteienübergreifende Vereinigung.

Nidwalden gehört mit diesem Entscheid zu einem kleinen Kreis in der Schweiz. Nur im Wallis gilt auch die Regel, dass Heime und Spitäler den assistierten Suizid nicht verweigern dürfen. In Genf wurde kürzlich dieselbe Verpflichtung wieder aus dem Gesundheitsgesetz gestrichen. In Graubünden, Neuenburg, Jura und der Waadt gilt dies nur für Institutionen, die öffentliche Gelder erhalten. In den übrigen Kantonen können Spitäler und Heime über das Zulassen von Suizidhilfe selbst entscheiden. (sda/ dst)