Abstimmung zu Sterbehilfe
Zürcher Kirchenrat ist für Ausweitung der Sterbehilfe
Sollen Sterbehilfe-Organisationen künftig Zugang zu mehr Institutionen erhalten? Diese Frage beschäftigt die Bevölkerung des Kantons Zürich, am 27. September wird abgestimmt.
Nun bezieht der Kirchenrat der Reformierten Kirche Kanton Zürich Position. In einer Mitteilung schreibt er, dass er den Gegenvorschlag des Kantonsrats unterstütze. Dieser sieht eine Ausweitung der sogenannten Duldungspflicht auf private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler vor. Dagegen wehren sich Bürgerliche, unter anderem die EVP, mit Fraktionspräsident und Heimleiter Markus Schaaf (ref.ch berichtete).
«Freiheit gehört zur Würde»
Der Kirchenrat sieht im Gegenvorschlag hingegen eine «ausgewogene Weiterentwicklung» und eine «überzeugende Verbindung von Selbstbestimmung und Schutz». Kirchenratspräsidentin Esther Straub sagt laut Mitteilung: «Menschen sollen ihr Leben und Lebensende in persönlicher Gewissensabwägung selbstbestimmt gestalten können.» Diese Freiheit gehöre zur Würde jedes einzelnen Menschen und verdiene Respekt.
Mit der wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz der Sterbehilfe steige aber auch der Druck, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. «Umso wichtiger ist es, dass es Bereiche gibt, in denen solche Entscheidungen bewusst nicht unter diesem Erwartungsdruck stehen.»
Schutzräume in Psychiatrien und Gefängnissen
Die Initiative, die am Ursprung der bevorstehenden Abstimmung steht, hatte nebst dem Zugang zu privaten Heimen sowie Spitälern auch den Zugang zu Psychiatrien und Gefängnissen gefordert. Der Kantonsrat lehnte dies im März mit 108 Nein-Stimmen und 64 Ja-Stimmen ab.
Auch der Kirchenrat will, dass dort weiterhin klare Regeln gelten. «Wo der Drang, sich der Situation zu entziehen, besonders hoch ist, müssen Schutzräume bestehen bleiben», so Straub. (gab)