Assistierter Suizid
Solothurner Altersheime müssen Sterbehilfe zulassen
Der Kantonsrat nahm die Änderung des Gesundheitsgesetzes deutlich an. Entgegen des klaren Resultats war die der Abstimmung vorangehende Diskussion durchaus emotional: Es ging darum, ob Alters- und Pflegeheime assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zulassen sollen oder nicht.
Die SVP war gespalten: Das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnenden werde gestärkt, ohne dass die Mitarbeitenden der Pflegeheime gegen ihr Gewissen handeln müssen, meinte die Fraktion. Gleichzeitig befürchtet sie nach der Gesetzesänderung eine Suizidwelle.
Auch die Mitte zeigte sich in ihrer Haltung zur Vorlage uneinig. Sterbehilfe sei ein herausfordernder und belastender Prozess, sagte die Mitte-Sprecherin. Die aktuelle Vorlage sei aber ausgewogen. Es werde die grösstmögliche Rücksicht für die Mitarbeitenden und die anderen Bewohnenden genommen.
Die EVP vertrat die Ansicht, die Vorlage sei gut ausgearbeitet. Sie setze aber ein falsches Zeichen. Sie stellt die Frage, welche anderen Türen die aktuelle Vorlage noch öffne.
Grüne «voll und ganz» hinter der Vorlage
Da die FDP die Freiheit schon in ihrem Namen trage, befürworte sie auch die Freiheit am Lebensende, sagte der Freisinnige Fraktionssprecher.
Auch die SP-Sprecherin betonte, dass es sich um eine Duldungspflicht und nicht um eine Mitwirkungspflicht handle. «Es ist wichtig, wie wir sterben: würdevoll, selbstbestimmt und ohne grosses Leiden.»
Die Grünen stünden voll und ganz hinter der Vorlage, sagte ihr Sprecher. Sie erwarten von den Spitälern, dass sie sich mit der Sterbehilfe auseinander setzen.
2024 stimmte der Kantonsrat einem Auftrag zu
Ab 1. Januar 2027 werden also alle Alters- und Pflegeheime mit öffentlich-rechtlichem Auftrag dazu verpflichtet, externen Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu ihren Räumen zu gewähren. Das Personal der Institutionen wird dadurch jedoch nicht dazu verpflichtet, an der Beihilfe zum Suizid mitzuwirken.
Die Änderung geht auf einen Vorstoss der Grünen zurück. 2024 hatte der Kantonsrat diesen als erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat mit der entsprechenden Gesetzesänderung beauftragt. Nun legte die Regierung diese Anpassung des Gesundheitsgesetzes dem Parlament vor. (sda/ dst)