Abstimmung zu Sterbehilfe
Soll ein Pflegeheim weiterhin Nein sagen dürfen? Zwei Stimmen aus Seelsorge und Heimleitung im Gespräch
Im Kanton Zürich müssen öffentliche und staatlich unterstützte Alters- und Pflegeheime assistierten Suizid seit 2023 zulassen. Private Heime können Sterbehilfeorganisationen den Zutritt jedoch verwehren. Ende September stimmt die Zürcher Bevölkerung ab, ob diese Ausnahme fallen soll.
Ref.ch hat Markus Schaaf und Claudia Graf zu diesem Thema befragt.
Schaaf leitet das Pflegeheim Zentrum Rämismühle im Zürcher Oberland, das assistierten Suizid in seinen Räumen nicht zulässt. Der EVP-Fraktionspräsident im Zürcher Kantonsrat ist die treibende Kraft hinter dem Referendum gegen eine Abschaffung der Ausnahmeregelung.
Graf ist promovierte Theologin, langjährige Spitalseelsorgerin und aktuell Beauftragte für Spezialseelsorge und Palliative Care bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso). Sie hält assistierten Suizid für eine legitime Möglichkeit, warnt aber davor, ihn gesellschaftlich zum Normalfall werden zu lassen.
Herr Schaaf, weshalb wollen Sie daran festhalten, dass das Zentrum Rämismühle Sterbehilfeorganisationen den Zutritt verweigern kann?
Markus Schaaf: Als der Kantonsrat das Thema erstmals behandelte, mussten sich die Heime grundsätzlich entscheiden, ob sie assistierten Suizid in ihren Räumen zulassen oder nicht. Wenn man uns nach einem generellen Ja oder Nein fragt, sagen wir Nein. Das bedeutet nicht, dass wir jede Form des assistierten Suizids grundsätzlich verurteilen. Wir möchten aber Teil des Entscheidungsprozesses sein. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner einen Sterbewunsch äussert, interessiert uns, welche Bedürfnisse, Ängste oder Erfahrungen dahinterstehen. Eine solche Entscheidung sollte nicht losgelöst von der Gemeinschaft getroffen werden, in der die betroffene Person lebt.
Der Regierungsrat argumentiert, dass ein assistierter Suizid in einem privaten Heim zumutbar sei, weil es nicht aktiv daran mitwirken müsste.
Schaaf: Das stimmt einfach nicht. Ein assistierter Suizid gilt als aussergewöhnlicher Todesfall. Polizei, Staatsanwaltschaft und ein Facharzt oder eine -ärztin kommen ins Heim, um zu überprüfen, ob alles korrekt lief. Das bekommen alle mit. Betroffen sind die Pflegenden, die Menschen in den Nachbarzimmern und auch Mitarbeitende aus der Reinigung oder der Hauswirtschaft. Wir leben oft über Jahre mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen. Unabhängig wie jemand stirbt, jeder Tod bewegt viele Menschen in einem Heim.
Auslöser für die Abstimmung vom 27. September ist eine Ende 2023 eingereichte Initiative. Knapp 13’000 Personen hatten sie unterzeichnet, lanciert worden war sie unter anderem von den Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas. Sie forderten nebst dem Zugang zu privaten Heimen auch den Zugang zu Spitälern, Psychiatrie und Gefängnissen. Auf der Website heisst es: «Es muss vermieden werden, dass Schwerstkranke oder Patientinnen und Patienten, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, ihr Domizil oder das Spital dazu verlassen müssen.»
Auch die reformierte Kirche Kanton Zürich äusserte sich in einer Stellungnahme zur Initiative.
Der Kantonsrat lehnte die Initiative im März 2026 mit 108 Nein-Stimmen und 64 Ja-Stimmen ab. Indes stimmte er einem Gegenvorschlag zu, der eine Ausweitung des Zugangs auf private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler vorsieht. Zürcher Bürgerliche ergriffen im Anschluss das sogenannte Behördenreferendum, für das 45 Mitglieder des Kantonsrats nötig sind.
Sterbehilfe ist in der Schweiz ein föderalistischer Flickenteppich. In diesem Frühjahr beschäftigten sich mehrere Parlamente damit. Etwa im Aargau, in Solothurn, Luzern oder Nidwalden.
Im Ausland sorgte kürzlich die geplante Legalisierung der Sterbehilfe in Frankreich für Aufsehen, in Slowenien fand dies letzten November keine Mehrheit. (gab)
Frau Graf, wie beurteilen Sie assistierten Suizid grundsätzlich?
Claudia Graf: Für mich ist assistierter Suizid eine legitime Form, sich vom Leben zu verabschieden. Ich bin froh, dass die schweizerische Gesetzgebung ihn ermöglicht und dass unsere Theologie einen solchen Entscheid nicht verdammt. Gleichzeitig ist assistierter Suizid für mich ein Grenzfall, eine Art Notausgang. Wenn daraus ein Normalfall oder sogar der Hauptausgang würde, müssten wir uns als Gesellschaft sehr grundsätzliche Fragen stellen.
Weshalb, ist es nicht ein sehr privater Entscheid?
Graf: Ein Sterbewunsch ist nie nur ein isolierter, privater Vorgang. Er betrifft Familien, Mitarbeitende, Institutionen und letztlich die gesamte Gesellschaft. Hinter der Debatte steht deshalb immer auch die Frage: Wie wollen wir miteinander leben und füreinander sorgen? Ich habe aufgehorcht, als Herr Schaaf sagte, die Rämismühle wolle Teil des Prozesses sein. Das spricht für das Heim und dafür, wie die Menschen dort begleitet werden. Gleichzeitig bleiben viele Menschen nur kurze Zeit in einem Pflegeheim, weil sie den Eintritt möglichst lange hinauszögern. Dann ist es anspruchsvoll, noch einen längeren gemeinsamen Prozess zu gestalten.
Kritiker sagen, Bewohnerinnen privater Heime verlören durch das Zutrittsverbot eine persönliche Freiheit. Sie, Herr Schaaf, argumentieren dagegen mit der Wahlfreiheit.
Schaaf: Die grundsätzliche Frage, ob assistierter Suizid in der Schweiz möglich sein soll, ist geklärt. Darüber besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Frage ist, ob jedes Heim dazu verpflichtet werden muss, ihn in seinen Räumen zuzulassen. Wahlfreiheit bedeutet für mich, dass es sowohl Heime gibt, in denen assistierter Suizid möglich ist, als auch solche, die ihm kritisch gegenüberstehen. Im Kanton Zürich gibt es fast 200 Heime. Nur eine kleine Minderheit, etwa zehn Prozent, schliesst assistierten Suizid aus. Manche Menschen suchen bewusst einen Ort, an dem keine Sterbehilfeorganisation tätig wird, als Schutzraum. Auch dieses Bedürfnis ist zu respektieren. Ansonsten wird eine Weltanschauung aufoktroyiert, das stört mich.
Die Wahl eines Pflegeplatzes erfolgt oft unter Zeitdruck. Ist diese Wahlfreiheit in der Praxis gegeben?
Schaaf: Gerade darum ist es wichtig, dass man sich früh genug mit einem Heimeintritt auseinandersetzt. Dann habe ich tatsächlich noch die Möglichkeit, selbst zu bestimmen. Unsere Haltung ist auf der Website ausgewiesen und wird in den Eintrittsgesprächen thematisiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner wissen, worauf sie sich einlassen.
Ist das nicht bevormundend?
Schaaf: Nein, im Gegenteil. Bevormundend wäre für mich, wenn man sagt: Diese Menschen sind ohnehin nicht mehr in der Lage, das richtige Heim auszuwählen. Deshalb müsse assistierter Suizid zum Grundangebot jedes Heims gehören.
Ein Mensch kann seine Meinung ändern.
Schaaf: Natürlich, aber bei der Gesetzgebung können wir nicht jeden hypothetischen Einzelfall vorwegnehmen. Das Gesetz muss allgemeine Rahmenbedingungen schaffen. Im Gespräch mit einem Menschen suchen wir dagegen immer nach der bestmöglichen Lösung. Ich sage nicht kategorisch, dass jemand Sterbehilfe ausserhalb unserer Institution in Anspruch nehmen müsste. Aber wenn jemand nur zu uns käme, um wenige Tage später mit einer Sterbehilfeorganisation zu sterben, wollen wir dies nicht zulassen.
Haben Bewohnerinnen oder Bewohner der Rämismühle bereits Sterbewünsche geäussert?
Schaaf: In den vergangenen Jahren haben zwei Frauen den Wunsch nach assistiertem Suizid geäussert. Wir haben ihnen gesagt, wir nähmen das ernst, sie müssten die Anmeldung bei einer solchen Organisation aber selber tätigen, was sie dann auch machten. Es entstanden interessante Gespräche. Wir fragten, was ihre Motivation sei. Bei beiden ging es um die Angst vor Schmerzen, die Angst vor dem Alleinsein und die Angst vor dem Ersticken. Nach ungefähr drei Monaten sagten beide Frauen, dass sie den assistierten Suizid nicht mehr in Betracht ziehen. Wohlgemerkt: Wir haben sie nicht zu einer anderen Entscheidung gedrängt. Eine Frau ist später auf natürlichem Weg gestorben. Die andere lebt weiterhin bei uns, ist glücklich und sagt, für sie stimme das so, wie es jetzt ist.
Frau Graf, deckt sich diese Erfahrung mit Ihrer Arbeit als Seelsorgerin?
Graf: Ja. Es ist sehr viel häufiger, dass jemand Mitglied einer Sterbehilfeorganisation wird oder sich mit dem assistierten Suizid auseinandersetzt, als dass er oder sie tatsächlich mit Hilfe von beispielsweise Exit aus dem Leben scheidet. Ein Sterbewunsch kann auch ein Hilferuf sein. Dahinter stehen oftmals Ängste, existenzielle Not oder der Wunsch nach Sicherheit und Kontrolle. Deshalb braucht es Menschen, die zuhören, ohne vorschnell zu urteilen. Ich bedauere, dass manche Menschen nicht mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger über ihren Sterbewunsch sprechen möchten, weil sie befürchten, «die Kirche» wolle sie von der Sterbehilfe abbringen. Aus seelsorglicher und landeskirchlicher Sicht ist es wichtig, Nöte und Ängste ernst zu nehmen. Wir sollten nicht darüber urteilen, was richtig und was falsch ist, schon gar nicht im individuellen Fall. Die gesamtgesellschaftliche Ebene ist etwas anderes. Dort müssen wir diskutieren, welche Entwicklungen wir gut finden, welche wir verändern möchten und wie wir sie mitgestalten.
Wie lässt sich sicherstellen, dass ein Sterbewunsch nicht aus Einsamkeit, Angst oder einem Schuldgefühl gegenüber den Angehörigen entsteht?
Graf: Da gibt es kein Patentrezept. Entscheidend ist eine sorgfältige Begleitung durch verschiedene Berufsgruppen. Dazu gehören Medizin, Pflege, Sozialarbeit und Seelsorge. Und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen. Eine Institution braucht zudem einen verantwortungsvollen Umgang mit Sterbewünschen. Ich würde allerdings nicht sagen, dass dafür ein Heim nötig ist, in dem assistierter Suizid grundsätzlich ausgeschlossen ist. Auch in einem sogenannten Schutzraum können Druck und Zwänge entstehen, einfach auf die andere Seite.
Schaaf: Ich sehe das anders. Bei uns haben die Bewohner die Sicherheit, dass weder Angehörige noch gesellschaftliche Erwartungen unausgesprochen Druck auf sie ausüben. Das haben wir auch schon erlebt. Angehörige fragten, ob man bei einer Bewohnerin oder einem Bewohner nicht «etwas machen» könne. Dahinter kann Mitgefühl stehen. Es können aber auch Überforderung, finanzielle Belastungen oder andere Interessen eine Rolle spielen.
Frau Graf, wie real ist dieser Druck ihrer Erfahrung nach?
Graf: Er ist sehr real. Pflege ist teuer. Ein Heimeintritt kann dazu führen, dass eine Wohnung oder ein Haus verkauft werden muss und das Vermögen stark abnimmt. So kann bei einer schwer kranken Person die Frage entstehen, ob sie assistierten Suizid in Anspruch nehmen sollte, damit die Partnerin oder der Partner finanziell abgesichert bleibt. Das zeigt, wie komplex ein Sterbewunsch sein kann. Selbstbestimmung findet nie in einem luftleeren Raum statt.
Wird die Selbstbestimmung in dieser Debatte zum Kampfbegriff?
Graf: Zumindest ist es nicht immer klar, was es eigentlich heisst. Eigentlich ist assistierter Suizid eine recht brachiale Methode. Mittlerweile gibt es da viel mehr Möglichkeiten im palliativen Bereich, bis hin zur Sedation. Das ist vielen nicht bewusst. Und was mich ganz wichtig dünkt: Niemand von uns ist selbstbestimmt ins Leben gekommen. Wahrscheinlich würden die meisten Menschen lieber länger und vor allem gesund leben, als sie es tatsächlich tun. Es geht deshalb auch um eine Auseinandersetzung mit unserer Endlichkeit und mit allem, was wir nicht kontrollieren können. Ich habe assistierte Suizide erlebt, die ich als stimmig bezeichnen würde: Das Leiden war so gross, dass es nicht mehr auszuhalten war, und auch die Angehörigen konnten den Entscheid mittragen. Problematisch finde ich dagegen Aussagen wie: Ich muss rechtzeitig gehen, bevor ich eine Demenzdiagnose erhalte. Sonst kann ich nicht mehr selber entscheiden. Dahinter stecken Vorstellungen, welches Leben noch lebenswert sei und welches nicht.
Die Abstimmungen im Zürcher Kantonsrat waren jeweils sehr knapp. Wieso?
Schaaf: Sterben und Tod sind sehr persönliche Themen. Jeder Mensch hat seinen eigenen Umgang damit und eigene Erfahrungen gemacht. Für viele ist der Tod auch ein Tabu, das sie von sich wegschieben. Trotzdem müssen wir uns damit auseinandersetzen. Bei diesem Thema spielt Parteipolitik weniger eine Rolle, weil es so individuell ist. Gerade deshalb muss jede Form von Zwang draussen bleiben.
Graf: Das Lebensende hat viel mit Weltanschauung und Lebensverständnis zu tun. Gehen wir davon aus, dass nach dem Tod alles vorbei ist, oder glauben wir, dass etwas weitergeht? Die Debatte über Sterbehilfe ist auch eine Debatte darüber, wie wir mit Menschen umgehen, die nicht mehr leistungsfähig sind oder körperlich und geistig abbauen. Entscheidend ist, welche Lebensqualität und welche Teilhabe wir ihnen noch ermöglichen.
Schaaf: Das berührt mich sehr. Wir müssen wieder mehr darüber sprechen, was dem Menschen Würde verleiht. Unser gesellschaftliches Verständnis von einem würdevollen Leben ist stark auf Leistung ausgerichtet. In der Konsequenz könnte man sagen: Wer nichts mehr leistet, ist nichts mehr wert. Das halte ich für eine gefährliche Entwicklung. Ich höre häufig Sätze wie: Ein solches Leben sei würdelos. Jemand hat einen pflegebedürftigen Menschen einmal als «zuckende Muskelmasse» bezeichnet. Das stimmt nicht. Jeder Mensch ist ein Individuum und wertvoll. Sogar über den Tod hinaus gehen wir respektvoll mit seinem Körper um. Wir behandeln den verstorbenen Menschen weiterhin mit Würde. Das müssen wir als Gesellschaft wieder stärker vermitteln.
Graf: Neben Würde und Lebensqualität sehe ich einen weiteren grundlegenden Wertekonflikt: Autonomie gegen Abhängigkeit. Auf Hilfe angewiesen zu sein, beginnt nicht erst am Lebensende. Die Frage ist: Habe ich die Haltung, dass mein Leben nur dann gut ist, wenn ich alles selber kann? Kann ich Hilfe annehmen? Und bekomme ich die notwendige Hilfe überhaupt?
In der Diskussion wird häufig Palliative Care als Alternative zum assistierten Suizid genannt.
Schaaf: Die Palliative Care ist im Vergleich zum assistierten Suizid zu wenig entwickelt worden. Hätten wir im gleichen Tempo palliative Angebote aufgebaut, wären die beiden Möglichkeiten heute stärker gleichberechtigt. Wir sollten deutlich machen, dass es tragbare und würdevolle Möglichkeiten gibt, Schmerzen und andere Beschwerden am Lebensende zu lindern. Viele Ängste, die zu einem Sterbewunsch führen, können dadurch aufgefangen werden.
Graf: Ich würde Palliative Care und assistierten Suizid nicht als Gegensätze darstellen. Auch eine qualitativ sehr gute palliative Behandlung kann an Grenzen kommen. Ich habe den Fall einer schwer kranken Frau erlebt, die hervorragend palliativ betreut wurde. Nach einer zusätzlichen Komplikation entschieden sie und ihr Mann, dass die Situation nicht mehr auszuhalten sei. Sie nahm schliesslich assistierten Suizid in Anspruch. Es gibt Leiden, die sich nicht vollständig kontrollieren lassen.
Herr Schaaf, Sie kritisieren, dass ältere Menschen assistierten Suizid auch ohne eine tödliche Diagnose in Anspruch nehmen können.
Schaaf: Alter allein darf für mich kein Grund sein. Wir investieren viel in Suizidprävention. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass ein Suizid im hohen Alter leichter akzeptiert wird. Das ist für mich ein Widerspruch. Wir müssen ein Ja zum Leben vermitteln, auch wenn jemand hilfsbedürftig wird oder keine gesellschaftlich anerkannte Leistung mehr erbringen kann. Menschen sollen wissen, dass ihr Leben weiterhin wertvoll ist.
Graf: Wir haben tatsächlich problematische Altersbilder. Das Ideal ist ein langes Leben, aber alt zu sein gilt als wenig attraktiv. Abhängigkeit, körperlicher Abbau und eingeschränkte Möglichkeiten werden schnell negativ bewertet. Damit stellt sich eine grundlegende gesellschaftliche Frage: Schaffen wir Formen von Solidarität und Gemeinschaft, oder entsteht die Erwartung, dass sich alte Menschen möglichst rasch und elegant verabschieden?
Wie begründen Sie Ihre Haltung theologisch?
Schaaf: Für mich ist Psalm 90 sehr wichtig: «Herr, lehre uns zu bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.» Sterben ist ein Teil des Lebens und wir sollten uns ganz bewusst damit auseinandersetzen.
Die Würde ist bei uns nicht an Leistung oder Selbstständigkeit gebunden. Als Christ glaube ich, dass jeder Mensch ein Ebenbild Gottes ist. Daraus erhält er eine Würde, die ihm nicht genommen werden kann. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn ein Mensch vollständig auf Hilfe angewiesen ist oder nicht mehr kommunizieren kann. Unser Auftrag ist, Menschen spüren zu lassen, dass sie wertvoll sind. Das bedeutet nicht, dass ich den assistierten Suizid moralisch verurteile. Ich würde nie sagen, Suizid sei eine Sünde. Die individuelle Entscheidung zu bewerten, steht mir nicht zu.
Graf: Ich kann dem zustimmen. Ich würde theologisch aber stärker vom gemeinsamen Weg ausgehen. Im Neuen Testament heisst es, der Sabbat sei für den Menschen da und nicht der Mensch für den Sabbat. Regeln und Institutionen müssen also den Menschen dienen. Wir müssen unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen verantwortbare Wege finden. Als Christinnen und Christen leben wir dabei aus der Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Das stellt uns aber auch in die Verantwortung, das Leben mit all seinen Beschränkungen mitzugestalten.
Herr Schaaf, Sie kritisieren die Sterbehilfeorganisationen, ihren politischen Einfluss und mögliche weitere Liberalisierungen. Wo sehen Sie die zentralen Probleme?
Schaaf: Weil wir als Heim assistierten Suizid kritisch sehen, wird uns manchmal unterstellt, wir wollten Menschen nicht sterben lassen, weil wir mit ihnen Geld verdienten. Das ist eine infame Unterstellung. Ich unterstelle den Sterbehilfeorganisationen umgekehrt auch nicht, dass sie ihre Arbeit nur wegen des Geldes machen. Exit verfügt über ein Vereinsvermögen von mehr als 30 Millionen Franken. Da kann man sich fragen, wofür so viel Geld benötigt wird. Dignitas legt die Zahlen nicht offen. Es ist viel Geld im Spiel, und aus meiner Sicht fehlt hier die Transparenz.
Gleichzeitig erlebe ich einen starken politischen Druck von Exit und Dignitas sowie eine Verschiebung der Werte. Es wäre eine Illusion zu glauben, mit dieser Gesetzesänderung sei das Ende des Weges erreicht. Als Nächstes könnte eine Stellvertreterregelung diskutiert werden, bei der eine Person im Voraus jemanden bestimmt, der später etwa im Fall einer Demenzerkrankung über einen assistierten Suizid entscheidet. Deshalb müssen wir uns fragen: Wann sagen wir Stopp?
Graf: Auch ich nehme wahr, dass sich eine gewisse Selbstverständlichkeit im Umgang mit assistiertem Suizid entwickelt. Gleichzeitig gibt es offensichtlich ein gesellschaftliches Bedürfnis nach dieser Möglichkeit. Ich würde weniger von einer Verschiebung der Werte sprechen als von einer Suche nach den Werten, die gelten sollen. Es gibt unterschiedliche Tendenzen. Deshalb brauchen wir die Auseinandersetzung. Die Frage von Herrn Schaaf lautet: Wann sagen wir Stopp? Die andere, die ich stärker betonen würde: Wie gestalten wir die Entwicklung mit?
Schaaf: Wir müssen bei diesem Thema ganz offen reden. Sterben macht jedem Menschen Angst. Es wäre eine Illusion zu sagen, gläubige Menschen gingen dem Tod gelassener oder freudiger entgegen. Auch Menschen, die sagen, sie freuten sich darauf, bei Jesus zu sein, haben Angst vor dem Moment des Sterbens. Diese Angst müssen wir ernst nehmen. Darin sehe ich unsere Aufgabe als Christinnen und Christen: Menschen auf diesem Weg zu begleiten, ihnen Hoffnung, Perspektive und Zuversicht zu vermitteln. Man darf Angst haben, man darf weinen. Ich würde aus der Art, wie jemand stirbt, nie etwas über seinen oder ihren Glauben ableiten. Jeder Mensch stirbt zum ersten Mal. Das müssen wir respektieren.
Wie schätzen Sie die Chancen des Referendums ein?
Schaaf: Das ist schwierig zu sagen. Die Rückmeldungen, die ich bekomme, sind wahrscheinlich nicht repräsentativ. Es melden sich vor allem Menschen, die dem assistierten Suizid kritisch gegenüberstehen. Sie bedanken sich dafür, dass jemand hinsteht und sagt: Es gibt Alternativen, und man darf diese Entwicklung auch kritisch sehen. Ob sich die Mehrheit der Stimmberechtigten auf diese Differenzierung einlässt, wird sich zeigen. Eine Prognose kann ich nicht abgeben.