Sterbehilfe
Zwei Kantonsparlamente für Sterbehilfe in Spitälern und Heimen
Der Zürcher Kantonsrat bestimmte, dass Psychiatrien und Justizvollzugsanstalten von der Sterbehilfe ausgenommen bleiben sollen. Hingegen soll sie in allen Alterszentren sowie in Spitälern möglich sein. Diskutiert wurde im Zürcher Kantonsparlament die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» und ein Gegenvorschlag (ref.ch berichtete).
Die Initiative unterlag im Kantonsrat: 108 Ratsmitglieder lehnten sie ab, 64 stimmten zu. Offen ist nun, ob es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommt. Die Initianten deuteten an, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag zustande kommt. Der Rat entschied mit 112 zu 59 Stimmen, diesen der Initiative gegenüberzustellen.
Im Kanton Luzern ging es um eine Motion von Sara Muff (SP). Sie forderte gesetzliche Grundlagen für die externe Suizidbegleitung in allen öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (ref.ch berichtete). Die Selbstbestimmung über das eigene Leben solle bis ans Lebensende und für alle gelten, unabhängig davon, wo sie sich aufhalten würden, sagte sie.
Muffs Vorstoss stimmte der Kantonsrat mit 81 zu 27 Stimmen zu. Damit ist assistierte Sterbehilfe künftig auch in Spitälern möglich. Bislang mussten schwerkranke Menschen, die eine Suizidbegleitung wünschten, das Spital dafür verlassen.
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas begrüsste den Entscheid. Mit der Überweisung der Motion sei der Regierungsrat nun aufgefordert, das Gesundheitsgesetz entsprechend zu ergänzen, heisst es in einer Mitteilung. (sda/ no)