Medikamentenversuche
St. Gallen will sich nicht entschuldigen
Zwischen 1950 und 1980 erhielten in den kantonalen Psychiatrien Wil und Pfäfers Patientinnen und Patienten nicht zugelassene Psychopharmaka. Dokumentierte Hinweise auf eine Einwilligung fehlen laut Regierung fast vollständig, wie sie in ihrer Antwort auf eine Interpellation schreibt. Sie anerkennt zudem, dass es Zwang bei der Einnahme solcher Substanzen gab.
Die Regierung verweist jedoch auf frühere Gutachten. Diese hätten ergeben, dass die St. Galler Praxis im Vergleich zu anderen Kantonen durchschnittlich gewesen sei. Hinweise auf gross angelegte systematische Versuche wie im «Testfall Münsterlingen» im Thurgau gebe es nicht. Deshalb lehnt die Regierung eine öffentliche Entschuldigung ab.
Auch eine neue Anlaufstelle für Betroffene will die Regierung nicht einrichten. Eine solche sei 2022 geschaffen, aber mangels Nachfrage Ende 2023 wieder eingestellt worden. Weiterhin sollen Betroffenen die Patientenakten zugänglich bleiben.
Keine Entschädigung
Eine gesetzliche Grundlage für Entschädigungen, wie sie andere Kantone kennen, plant St. Gallen derzeit nicht. Die Regierung verweist stattdessen auf eine laufende Studie zur Geschichte der Fürsorge im Kanton. Ergebnisse werden frühestens Ende 2027 erwartet.
Der Kanton Thurgau entschuldigte sich bereits 2019 bei Betroffenen von Medikamententests in der Klinik in Münsterlingen. Betroffene erhalten eine Entschädigung von 25'000 Franken, das Pharmaunternehmen Novartis beteiligt sich mit 4 Millionen Franken an den Zahlungen.
Mehrere Kantone äussern «Bedauern»
Lediglich sein «Bedauern» äusserte die Regierung des Kantons Schaffhausen wegen Medikamentenversuchen in der Psychiatrischen Klinik Breitenau. Betroffene werden mit 25'000 Franken entschädigt (ref.ch berichtete).
Eine Studie von 2020 hat ergeben, dass auch in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden (AG) Medikamentenversuche durchgeführt worden waren. Der Aargauer Regierungsrat «nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Studie und bedauert, wenn Betroffenen ein Unrecht widerfahren ist», wie es damals in einer Mitteilung hiess. Entschädigungszahlungen sind nicht vorgesehen.
Der Kanton Zürich hat im vergangenen Dezember entschieden, Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen mit 25'000 Franken zu entschädigen (ref.ch berichtete). Opfer von Medikamentenversuchen sind dabei nicht berücksichtigt. (dst)