Kanton Zürich
Opfer von Zwangsmassnahmen erhalten 25’000 Franken
Der Zürcher Kantonsrat hat einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gesprochen, wie verschiedene Medien berichteten. Damit könnte die Entschädigung von 25'000 Franken an 800 Betroffene im Kanton Zürich ausgezahlt werden.
Dieses Geld kann zusätzlich zum Solidaritätsbeitrag des Bundes, der ebenfalls 25'000 Franken beträgt, beantragt werden. Die Stadt Zürich zahlt Betroffenen bereits seit 2023 einen kommunalen Beitrag von 25'000 Franken. Die kantonalen Beiträge sind für jene Opfer bestimmt, die nicht bereits von ihrer Gemeinde unterstützt wurden.
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren ein dunkles Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. Bis 1981 wurden auch im Kanton Zürich Kinder und Jugendliche in Heimen weggesperrt, bei Pflegefamilien platziert und als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. So genannt liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert. Frauen und Männer wurden zur Nacherziehung in Arbeitsanstalten gesteckt oder kamen gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken.
Am 1. Januar 1981 traten schliesslich neue Bestimmungen zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung in Kraft. Erstmals gab es schweizweit einheitliche, rechtliche Grundlagen, die es erlaubten, Eingriffe in die persönliche Freiheit vor Gericht anzufechten. Kantonale Bestimmungen mussten aufgehoben oder angepasst werden. (gab)