Schaffhausen
Kanton entschädigt die Opfer von Fremdplatzierungen
Der Schaffhauser Kantonsrat hat einstimmig ein Gesetz beschlossen, das eine Entschädigung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Fremdplatzierungen und Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau vorsieht. Verschiedene Medien haben zuerst darüber berichtet. Die Entschädigung soll 25'000 Franken pro Person betragen. Laut Schätzungen des Kantons haben hundert Personen Anspruch darauf.
Für Diskussionen sorgte im Kantonsparlament der Vorschlag des zuständigen Regierungsrats Marcel Montanari (FDP), die Kosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufzuteilen. Montanari argumentierte, dass die Gemeinden für die Entscheidungen verantwortlich gewesen seien und sich viele Opfer daran erinnerten. Die Mehrheit des Parlaments wollte das Geschäft jedoch nicht weiter hinauszögern. Sie hat entschieden, dass der Kanton die Kosten von rund 2,5 Millionen Franken tragen soll.
Der Vorschlag, dass auch Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau Anspruch auf die Entschädigung erhalten sollten, wurde mit 45 zu 11 Stimmen angenommen.
Schaffhausen ist der erste Kanton, der ein solches Gesetz erlassen hat. Bisher entschädigen der Bund sowie die Stadt Zürich Betroffene von Fremdplatzierungen – ebenfalls mit 25'000 Franken pro Person. Der Zürcher Kantonsrat dürfte demnächst über ein ähnliches Gesetz abstimmen.
Bis 1981 haben Gemeindebehörden in der Schweiz Tausende Kinder von ihren Eltern getrennt und in Heime oder Pflegefamilien gesteckt. Dort waren sie häufig Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt und mussten Zwangsarbeit leisten. Von der sogenannten administrativen Versorgung waren besonders häufig Kinder armer Familien, unverheirateter Mütter oder Angehöriger der Jenischen und Sinti betroffen. Seit Jahren bemühen sich die Opfer dieser Praxis um eine Wiedergutmachung. (pef)