Wittenberg

«Judensau» darf an deutscher Kirche bleiben

Auch in letzter Instanz ist entschieden worden, dass die sogenannte «Judensau» an der Kirche in Wittenberg kein «Schandmal», sondern ein «Mahnmal» sei. Das Gericht hat einen Antrag auf Entfernung abgelehnt.

Ein als «Judensau» bezeichnetes Sandsteinrelief muss nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg (Sachsen-Anhalt) nicht entfernt werden.

Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das «Schandmal» in ein «Mahnmal» umgewandelt, befanden die obersten deutschen Zivilrichterinnen und -richter in ihrem Urteil am Dienstag in Karlsruhe.

Bis Bodenplatte und Aufsteller in den 1980er Jahren ergänzt wurden, habe die Abbildung aus dem 13. Jahrhundert «einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt» gehabt und Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck gebracht, hiess es weiter.

Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.

Der Kläger, der nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert war, wollte, dass die antijüdische Darstellung entfernt wird. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. «Solange sie an der Kirche ist, ist sie Teil der Verkündigung der Kirche», wurde der Kläger am Dienstag im Deutschlandfunk zitiert.

Der Fall hat Brisanz, denn die rund 100 Kilometer südwestlich von Berlin gelegene Stadt Wittenberg ist das Zentrum der Reformation in Deutschland. An der Stadtkirche predigte der Theologe Martin Luther (1483-1546), und in Wittenberg veröffentliche er 1517 auch seine berühmten 95 Thesen gegen den Ablasshandel der katholischen Kirche. In seiner Hetzschrift «Von den Juden und ihren Lügen» (1543) rief Luther dazu auf, Synagogen zu verbrennen und Juden «aus unserm Lande» zu vertreiben. (sda/bat)