Synode Thurgauer Landeskirche

Gleichgeschlechtliche Paare willkommen

Thurgauer Kirchgemeinden dürfen homosexuellen Paaren eine Trauung in ihren Räumen nicht verweigern. In einer emotionalen Debatte hat die Synode der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau einen Beschluss des Kirchenrats gekippt.

Nach dem Entscheid der Synode steht gleichgeschlechtlichen Trauungen in der Thurgauer Kirche nun nichts mehr im Weg. (Martial Trezzini / Keystone)

Eigentlich ist die «Ehe für alle» in den reformierten Kirchen seit vergangenem Jahr beschlossene Sache – auch in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Für anhaltende Diskussionen sorgten dort allerdings noch die Details des Kirchenrats zur Umsetzung solcher Trauungen. In einem Kreisschreiben hatte die Exekutive festgehalten, dass Kirchgemeinden selber entscheiden dürfen, ob sie homosexuelle Paare in ihren Räumen trauen wollen oder nicht (ref.ch berichtete).

An der Sommersynode des Kirchenparlaments in Frauenfeld löste diese Regelung noch einmal eine engagierte Debatte aus. Anlass war eine Motion des Pfarrers und Synodalen Harald Ratheiser. Gemeinsam mit rund 20 Mitunterzeichnenden forderte Ratheiser, dass die Exekutive den Beschluss überarbeite und allen Kirchenmitgliedern die gleichen Rechte bei der Benutzung der Räume zugestehe.

Motionär: «Unerträgliche Diskriminierung»

Vor der Versammlung betonte der Motionär, dass es ihm nicht darum gehe, bestimmte Werthaltungen anzuprangern. Gleichgeschlechtlichen Mitgliedern die Benutzung der eigenen Kirche zu verweigern, sei jedoch ein Unrecht. «Würde der Kirchenrat den Paragraphen auch anwenden, wenn eine Kirchenvorsteherschaft einem schwarzen Mitglied die Benutzung verweigert? Natürlich nicht, weil es eine unerträgliche Diskriminierung wäre», sagte Ratheiser.

In ihrer Antwort unterstrich Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au, dass die Exekutive hinter der kirchlichen Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren stehe. Allerdings sei die Kirche heterogen, es gebe unterschiedliche theologische Auffassungen. Mit dem Entscheid wolle man der Autonomie der Kirchgemeinden gerecht werden. «Wir wollen es nicht wie andere Kantonalkirchen machen und sagen: Ihr müsst das so machen», sagte Aus der Au. Vielmehr gehe es darum, das Gespräch zu suchen und keine Gräben zu zementieren.

Kirchenrat: «Sturm im Wasserglas»

In der anschliessenden Debatte kamen Pro- und Kontra-Stimmen zu Wort. Die Synodale Nathanja Baumer warf den Motionären vor, mit der «Gesetzeskeule» zu drohen. Die Regelung des Kirchenrates widerspreche nicht der Bundesverfassung, wie die Motionäre geltend machten. Zudem verbiete es die Religionsfreiheit, Kirchen vorzuschreiben, wem sie ihre Räume zur Verfügung stellten.

Baumer betonte, dass nach der Logik der Motionäre die Kirchen für alles geöffnet werden müssten. «So müsste zum Beispiel auch eine buddhistisch geprägte Abdankung zugelassen werden», sagte sie. Ein anderer Synodaler gab zu bedenken, dass ohne Entscheidungsspielraum der Vorsteherschaft die Räume auch rechtsradikalen Veranstaltungen offenstehen müssten. Kirchenrat Hanspeter Heeb sagte, man diskutiere hier über etwas, das in der Praxis gar nie relevant werde. «Es ist ein Sturm im Wasserglas.»

Exekutive muss über die Bücher

Anders sah das der Synodale Frank Sachweh in seinem Votum, für das er viel Applaus erhielt. Der Mitunterzeichner der Motion sagte, dass der Kirchenrat offenbar auf das Befinden bestimmter Kirchenvorsteherschaften Rücksicht nehmen müsse. «Dass das einzig in der Thurgauer Kantonalkirche nötig ist, das ist das Traurige». Sachweh betonte zudem, dass man die Regelung des Kirchenrates ernst nehmen müsse. «Es ist nichts Harmloses, wenn die allgemeinen Menschenrechte nicht eingehalten werden. Und hier werden sie nicht eingehalten», sagte er.

Die Argumente der Motionäre überzeugten schliesslich die Mehrheit der Synodalen. Mit 57 Ja- zu 38 Nein-Stimmen sprach sich die Versammlung für die Annahme der Motion aus. Der Kirchenrat hat nun den Auftrag, die entsprechende Passage im Kreisschreiben anzupassen. Die Debatte über die Umsetzung der «Ehe für alle» in der Thurgauer Kirche kommt damit – jedenfalls fürs erste – zur Ruhe.