Gleichgeschlechtliche Trauungen in Landeskirchen

«Das ist offensichtliche Diskriminierung»

Im Thurgau dürfen Kirchgemeinden entscheiden, ob in ihren Räumen gleichgeschlechtliche Paare getraut werden oder nicht. Gegen diese Praxis regt sich nun Widerstand: Pfarrer Harald Ratheiser fordert mit einer Motion Gleichberechtigung.

Pfarrpersonen können homosexuelle Trauungen ablehnen, wenn diese gegen das eigene theologische Glaubensverständnis sprechen. So will es die Gewissensfreiheit. (Bild: Gaëtan Bally/ Keystone)

Herr Ratheiser*, das Thurgauer Kirchenparlament trifft sich am Montag zur Sommersynode. Dabei wird auch eine Motion debattiert, die Sie initiiert haben. Worum geht es?
Der Kirchenrat der Evangelischen Kirche Thurgau hat im November 2022 in einem Kreisschreiben mitgeteilt, dass lokale Kirchgemeinden entscheiden dürfen, ob sie ihre Räumlichkeiten für die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zur Verfügung stellen oder nicht. Gleichgeschlechtliche Paare, die Mitglieder unserer Kirche sind, zahlen Kirchensteuern. Sie tragen und finanzieren unsere Kirche mit. Dennoch soll ihnen die Benutzung ihrer Kirche verweigert und es sollen ihnen Rechte verwehrt werden können, die allen anderen Mitgliedern zustehen. Damit kann und will ich als heterosexueller Pfarrer nicht leben — nicht in der Kirche, für die ich arbeite und für die ich mich einsetze und die mir am Herzen liegt.

Was verlangt Ihr Vorstoss?
Meine Motion sieht vor, dass der Kirchenrat das Kreisschreiben dahingehend korrigiert, dass für alle Mitglieder unserer Landeskirche dieselben Rechte gelten. Die Gewissensfreiheit soll erhalten bleiben, also die Möglichkeit, dass Pfarrpersonen eine Trauung aus Gewissensgründen ablehnen. Jedes Mitglied unserer Kirchgemeinde hat das Recht, in der Gemeinde Kinder taufen zu lassen, getraut und bestattet zu werden. Keiner Pfarrperson fällt ein, einem heterosexuellen Mitglied diese Kasualien zu verweigern oder dafür Räumlichkeiten vorzuenthalten. Diese Ungleichbehandlung dürfen wir uns als Kirche nicht leisten und nicht erlauben. Das ist eine offensichtliche Diskriminierung.

Ist die Thurgauer Regelung ein Unikum?
Wir sind wohl die einzige Landeskirche unter dem Dach der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, die beim Umgang mit Homosexuellen Nachholbedarf hat. Es muss als selbstverständlich gelten, dass Homosexuelle dieselben Rechte haben wie Heterosexuelle. Beide Lebensformen sollen als von Gott gegebene Liebe betrachtet werden. Ich finde es sehr bedenklich, dass diese Motion nötig ist.

Könnte die Praxis auch zu rechtlichen Schwierigkeiten führen?
In der Bundesverfassung halten wir fest: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform (...).» Daher denke und befürchte ich, im Fall einer Klage wären wir in juristischen Schwierigkeiten. Und das zurecht.

Was schätzen Sie, wie die Synodalen Ihren Vorstoss behandeln?
Der Entscheid ist für mich nicht absehbar. Mein Ziel ist es, dass die Motion für erheblich erklärt wird und Wirkung entfaltet. Ich wünsche mir das von Herzen — für unsere Kirche und alle unsere gleichgeschlechtlichen Mitglieder, aber auch als Signal an unsere Gesellschaft. Alles andere würde mich sehr enttäuschen.

*Redaktioneller Hinweis: Das Interview wurde auf Wunsch des Gesprächspartners schriftlich geführt. Harald Ratheiser ist reformierter Pfarrer in Arbon.