«Ehe für alle»

Thurgauer Kirchgemeinden dürfen gleichgeschlechtliche Trauungen untersagen

Die reformierte Thurgauer Landeskirche hat die Details zur Umsetzung der «Ehe für alle» bekanntgegeben. Kirchgemeinden haben demnach das Recht, Trauungen von homosexuellen Paaren abzulehnen. Das sorgt für Kritik.

Dürfen sich gleichgeschlechtliche Paare in der Thurgauer Kirche willlkommen fühlen? Darüber gehen die Meinungen auseinander. (Bild: Gaetan Bally / Keystone)

Dass die Thurgauer Kirche auch gleichgeschlechtliche Paare trauen will, steht schon länger fest. In einer Anfang November publizierten Leitlinie hält der Kirchenrat nun fest, wie die «Ehe für alle» umgesetzt werden soll. Darin bekräftigt er, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Thurgauer Kirche «willkommen» seien. Zwar dürfen Pfarrpersonen im Einzelfall Trauungen von homosexuellen Paaren ablehnen, sie müssen das aber mit ihrer Gewissensnot begründen können.

So weit gleicht das Vorgehen dem von anderen Kantonalkirchen. Aufhorchen lässt jedoch eine Passage über die Rechte der Kirchgemeinden. Darin wird den Behörden freigestellt, selber zu entscheiden, ob sie ihre Räume für kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung stellen. Begründet wird dies mit der Autonomie der Kirchgemeinden sowie «möglichen religiösen Gefühlen der Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft».

Zweifel an Offenheit der Kirche

Problematisch findet diese Einschränkung Frank Sachweh, Pfarrer in der Kirchgemeinde Sulgen und Synodaler der Landeskirche. Dass sich die Kirchenvorsteherschaft zu gleichgeschlechtlichen Trauungen äussern darf, sei zwar «folgerichtig», meint er. Denn laut Kirchenordnung dürften und sollten Kirchenbehörden im Thurgau über das geistliche Leben der Gemeinde mitbestimmen.

Theoretisch könne es aber passieren, dass ein gleichgeschlechtliches Paar weder in seiner Wohngemeinde heiraten dürfe noch von der Pfarrperson seiner Heimatgemeinde getraut werde. Ein solches Paar müsse den Eindruck gewinnen, dass die Kirchenbehörde zumindest ein Problem mit gleichgeschlechtlichen Trauungen hat. «Angesichts einer solch geballten Ablehnung scheint mir die Überzeugung des Kirchenrats, dass homosexuelle Paare in unserer Kirche willkommen sind, sehr fragwürdig», sagt Sachweh.

«Als Kirchenrat können und wollen wir den Gemeinden nicht vorschreiben, wem sie ihre Räume zu Verfügung stellen.»
Christina Aus der Au, Kirchenratspräsidentin

Tatsächlich geht man im Thurgau in diesem Punkt deutlich weiter als in anderen Kantonalkirchen. Die Zürcher Landeskirche zum Beispiel stellt sicher, dass ein gleichgeschlechtliches Paar auf jeden Fall in seiner Wohngemeinde heiraten kann – auch dann, wenn eine Pfarrperson eine Trauung aus Gewissensgründen verweigert. In diesem Fall werde eine andere Pfarrperson als Ersatz gestellt, heisst es bei der Zürcher Landeskirche.

Kirchenrat will sich nicht einmischen

Die Thurgauer Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au räumt auf Anfrage von ref.ch ein, dass die Regelung von gleichgeschlechtlichen Paaren als «unfair» empfunden werden könnte. Sie betont aber, dass die Autonomie der Kirchgemeinden im Thurgau gross sei. «Als Kirchenrat können und wollen wir den Gemeinden nicht vorschreiben, wem sie ihre Räume zur Verfügung stellen.»

Zudem sei die Thurgauer Kirche eine vielfältige Kirche, in der verschiedene theologische Ausrichtungen Platz haben müssten. Unter anderem gebe es Kirchgemeinden, die mit dem Thema Homosexualität Mühe bekundeten. Diesen Gemeinden wolle man nicht einfach diktieren, wie sie zu denken hätten. «Mit unserer Regelung haben die Kirchgemeinden die Möglichkeit, selbst über das Thema zu debattieren und dadurch etwas in Gang zu setzen», hofft Aus der Au.

«Niemand wird gewzungen, an einer gleichgeschlechtlichen Trauung teilzunehmen.»
Roman Heggli, Pink Cross

Die Kirchenratspräsidentin versichert, dass man sich in der Kantonalkirche freue, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. «Wir werden auf jeden Fall immer eine Pfarrperson und einen Ort finden, damit eine tolle Hochzeit möglich ist», sagt sie.

Schwulenorganisation findet Regelung problematisch

Erstaunt über die Thurgauer Regelung zeigt man sich bei Pink Cross, dem Dachverband für schwule und bisexuelle Männer. «Dass man einem gleichgeschlechtlichen Paar ein Kirchengebäude vorenthalten will, nur weil einzelne Personen der Kirchgemeinde ein Problem mit lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen haben, finde ich fragwürdig. Es wird ja niemand gezwungen, an einer gleichgeschlechtlichen Trauung teilzunehmen», sagt Geschäftsleiter Roman Heggli auf Anfrage.

Heggli hofft, dass man das Thema kirchenintern anspricht. «Mich würde interessieren, was die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz dazu sagt und wie sich die Regelung mit dem Diskriminierungsverbot in den reformierten Kantonalkirchen verträgt.»

Derweil hat der Thurgauer Kirchenrat bald die Gelegenheit, seine Haltung noch einmal zu begründen. An der Synode vom 28. November will die Exekutive auf eine Interpellation zur Umsetzung von gleichgeschlechtlichen Trauungen eingehen. Die «Ehe für alle» sorgt in der Kirche also weiter für Gesprächsstoff.