Refbejuso

Landeskirchen erleichtert über Steuerentscheid

Der Berner Grosse Rat hat sich in der Herbstsession deutlich dafür ausgesprochen, dass Unternehmen weiterhin Kirchensteuern bezahlen. Die Landeskirchen verstehen den Entscheid als Anerkennung ihrer Arbeit.

Kirchensteuern werden für juristische Personen im Kanton Bern nicht freiwillig. Das hat der Berner Grosse Rat beschlossen (ref.ch berichtete). Den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso) hätten bei einem Ja Steuerausfälle von bis 40 Millionen Franken gedroht. Geld, das gefehlt hätte, um Angebote von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung aufrechtzuerhalten.

Die heutige Regelung der Kirchensteuer juristischer Personen habe sich als tragfähig und verlässlich erwiesen, wie der Entscheid des Grossen Rates zeige, schreibt Refbejuso in einer Stellungnahme.

Der Grosse Rat habe den Kirchen ausdrücklich Vertrauen entgegengebracht: «Kirchen dürfen und sollen sich weiterhin zu gesellschaftlichen und ethischen Fragen äussern», heisst es weiter. Denn: Es wurde auch über einen Antrag der SVP debattiert, der Kirchgemeinden und Landeskirchen zu politischer Neutralität verpflichten wollte. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag deutlich abgelehnt.

Gerade weil sie in ihrer täglichen Arbeit mit diesen Realitäten unmittelbar konfrontiert seien, sollten die Kirchen ihre Erfahrungen in die öffentliche Diskussion einbringen können, hiess es im Rat. Der Einsatz für Arme, Benachteiligte und Kranke auf Grundlage des Evangeliums bleibe mit dem eindeutigen Entscheid möglich, schreibt Refbejuso.

«Wir danken den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern für diese Wertschätzung und für das Vertrauen in die Arbeit der Landeskirchen und Kirchgemeinden», wird Judith Pörksen Roder, Synodalratspräsidentin Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, in der Stellungnahme zitiert. (dst)

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