Bern
Kantonsparlament hält an Kirchensteuer für Unternehmen fest
Rund dreieinhalb Stunden debattierte der Grosse Rat am Mittwoch über die Zukunft der Kirchensteuer für Unternehmen. Am Ende stand ein Ergebnis, das noch im Frühling kaum selbstverständlich schien: Alle juristischen Personen im Kanton Bern sollen weiterhin Kirchensteuern bezahlen müssen.
Mit 117 zu 18 Stimmen bei 16 Enthaltungen sprach sich das Parlament für den Status quo aus. Das klare Bekenntnis zum Erhalt der Kirchensteuer für Firmen ist bemerkenswert.
Nur hauchdünn, mit einer Stimme Unterschied, scheiterte ein Antrag, die Debatte in ein paar Jahren noch einmal aufzunehmen. Konkret hätte es im Rahmen der Kantonsbeiträge für die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen ab 2032 geschehen sollen. Allerdings kann das Thema mit einem Vorstoss jederzeit wieder auf dem politischen Parkett landen.
Abschaffung oder eine Entlastung?
Auslöser der Grundsatzdebatte zu den Kirchensteuern war ein 2023 eingereichter Vorstoss von FDP-Fraktionspräsident Carlos Reinhard. Er wollte die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig machen. Faktisch hätte das wohl eine Abschaffung bedeutet.
Der Regierungsrat schlug als Reaktion einen Kompromiss vor: Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 700'000 Franken pro Jahr sollten von der Steuer befreit werden (ref.ch berichtete). Nur die rund drei Prozent der Unternehmen oberhalb dieser Grenze hätten weiterhin zahlen müssen. Sie tragen heute fast vier Fünftel zum gesamten Steuerertrag bei.
Diese Vorschläge fanden ebenso keine Mehrheit wie eine Variante der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK): Sie wollte die Belastung aller Unternehmen linear um 22 Prozent reduzieren. Das hätte – wie beim Vorschlag des Regierungsrats – zu einem Ausfall von rund neun Millionen Franken geführt, alle Regionen wären aber gleich stark davon betroffen gewesen.
Angst vor Ausfällen von bis zu 40 Millionen
Im Laufe der Debatte vom Mittwoch wurde immer deutlicher, dass es um mehr geht als um eine blosse Steuerfrage. Im Fokus stand, wer die Leistungen der Kirchen finanzieren würde, wenn die Einnahmen wegfallen.
Aktuell erhalten die Kirchgemeinden im Kanton Bern jährlich rund 40 Millionen Franken aus den Kirchensteuern juristischer Personen. Diese Einnahmen dürfen wegen der sogenannten negativen Zweckbindung nicht für kultische Zwecke eingesetzt werden. Finanziert werden damit unter anderem Angebote für ältere Menschen, Jugendliche, Armutsbetroffene oder Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder Teile des Gebäudeunterhalts.
Bei einer «freiwilligen Steuer» rechnete der Regierungsrat mit einem fast vollständigen Ausfall dieser Einnahmen. Regierungsrätin Aline Trede (Grüne) wies in der Debatte darauf hin, dass damit rund 30 Prozent der gesamtgesellschaftlichen Leistungen betroffen wären.
Die EVP warnte deshalb vor einem «Kollaps» in einzelnen Regionen. Die kirchlichen Angebote liessen sich nicht einfach auf Kanton oder Gemeinden übertragen. Auch von anderen Fraktionen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass der Staat vergleichbare Leistungen möglicherweise deutlich teurer erbringen müsste.
Die SP-Fraktion sah sich in einem Dilemma: Einerseits die Trennung von Kirche und Staat vorantreiben, andererseits den Verlust von sozialen Leistungen bei einer Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen zu riskieren.
Auch innerhalb von FDP und SVP war die Frage umstritten. Christoph Patrick Zimmerli, Vizepräsident der FDP Kanton Bern, bezeichnete die Besteuerung juristischer Personen zwar grundsätzlich als falsch. Gleichzeitig sei der wirtschaftliche Wert der kirchlichen Arbeit aber wesentlich höher als die rund 40 Millionen Franken, die die Steuer einbringe.
SVP-Fraktionssprecher Hans Schori erklärte, seine Fraktion sei bei der Richtungsentscheidung gespalten: Je ein Viertel unterstütze die Freiwilligkeit und den Status quo, rund die Hälfte eine moderate Entlastung wie sie die Kommission vorschlägt.
Politische Äusserungen der Kirchen
Im Anschluss folgte die Debatte, ob Kirchen weiterhin politisch Stellung beziehen dürfen. Hintergrund der Diskussion ist unter anderem das kirchliche Engagement im Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) im Jahr 2020.
Ein Antrag aus der SVP verlangte, Kirchgemeinden und Landeskirchen zu politischer Neutralität zu verpflichten, sofern sie nicht unmittelbar selbst von einer Vorlage betroffen sind. Kampagnen, Abstimmungsempfehlungen oder der Einsatz von kirchlicher Infrastruktur für politische Anliegen wären damit weitgehend ausgeschlossen worden.
Nils Fiechter (SVP) erklärte, damit wäre beispielsweise das Aufhängen von Kovi-Fahnen an Kirchtürmen nicht mehr möglich. Ein abgeschwächter EVP-Vorstoss wollte lediglich ausschliessen, dass die Kirchensteuern von Unternehmen für parteipolitische Zwecke eingesetzt werden.
Doch auch dafür fand sich keine Mehrheit. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte, SP, EDU, GLP und Grünen sprachen sich gegen zusätzliche Einschränkungen aus. Mehrfach kam dabei der Vergleich mit einem «Maulkorb» für die Kirchen auf. Die EVP zog ihre Unterstützung für den eigenen Kompromiss schliesslich zurück und wertete dies als Vertrauensbeweis gegenüber den Kirchen.
Kommissionssprecherin Claudine Esseiva (FDP) hatte im Vorfeld der Kovi-Abstimmung eine Kampagne gegen die Initiative geleitet. Sie sagte am Mittwoch zu den Politikern: «Entspannt euch. Die Kirchen haben daraus mehr Schaden gezogen als sie gewonnen haben.»
Auch Hans Marti (Mitte) sagte im Namen der Fraktion: «Wir glauben daran, dass die Kirche ihre Lehren daraus gezogen hat.»
Zuerst setze sich die abgeschwächte gegen die schärfere Variante knapp durch (74 zu 63 Stimmen), wurde dann aber mit 49 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung klar verworfen.
Keine Gelder für andere Religionsgemeinschaften
Keine Mehrheit fand auch der Vorschlag, einen kleinen Teil der Kirchensteuern juristischer Personen für Projekte anderer Religionsgemeinschaften und interreligiöser Organisationen einzusetzen. Die Grünen argumentierten, damit könnte der wachsenden religiösen Vielfalt Rechnung getragen werden.
Die Gegner verwiesen hingegen auf den administrativen Aufwand und die besondere öffentlich-rechtliche Stellung der Landeskirchen. Der Antrag scheiterte mit 39 zu 93 Stimmen bei 13 Enthaltungen.
Noch deutlicher fiel das Nein zu einem SVP-Vorschlag aus, wonach Unternehmen selbst hätten bestimmen können, ob ihr Beitrag einer Landeskirche oder einer steuerbefreiten gemeinnützigen Organisation zugutekommt. Nur 14 Grossratsmitglieder stimmten dafür, 132 dagegen. Regierungsrätin Trede wies darauf hin, dass für ein solches Modell voraussichtlich die Kantonsverfassung geändert werden müsste.
Mehr Transparenz als einzige Reform
Eine konkrete Änderung stiess dagegen auf breite Zustimmung: Die Kirchgemeinden sollen transparenter darüber Rechenschaft ablegen, wofür sie die Kirchensteuern der Unternehmen einsetzen. Die entsprechende Planungserklärung wurde mit 140 Stimmen und lediglich vier Enthaltungen angenommen.
Damit blieben von insgesamt 13 diskutierten Planungserklärungen am Ende nur zwei übrig: der Status quo bei der Steuer und die Forderung nach mehr Transparenz. Der Bericht wurde schliesslich mit 117 zu 13 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen.
Für Carlos Reinhard (FDP) war das Ergebnis seines Vorstosses ernüchternd. Nach der langen Diskussion sende der Kanton Bern den Unternehmen einmal mehr das Signal, lieber zu «verwalten und verteilen», statt etwas zu verändern.
Kommissionssprecherin Esseiva zog hingegen ein anderes Fazit: Man habe zahlreiche Varianten geprüft, diskutiert und sich am Ende für das bestehende System entschieden. «Das ist Demokratie.»
Die Entscheidung in Bern ist einerseits überraschend, andererseits auch nicht. Vorstösse, um die Kirchensteuer für Unternehmen abzuschaffen, gab es in den letzten Jahren in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Luzern, Schwyz, Thurgau, Uri oder Zug. Bisher ohne Erfolg. Zuletzt lehnte Solothurn eine Abschaffung ab (ref.ch berichtete).