Solothurn

Unternehmen bezahlen weiterhin Kirchensteuern

Sollen juristische Personen ihre Kirchensteuern freiwillig zahlen? Darüber hat der Kantonsrat Solothurn debattiert. Wie bei den Staatsbeiträgen für die kommenden sechs Jahre hat er zugunsten der Landeskirchen entschieden.

Wie kürzlich in Bern, hat sich nun auch in Solothurn die Kantonsregierung damit beschäftigt, ob Unternehmen von der Kirchensteuer befreit werden sollen. Anders als in Bern (ref.ch berichtete), war die Frage in Solothurn nicht umstritten.

An der Session am Mittwoch unterstrich eine Mehrheit des Rates, wie wichtig der Beitrag der Landeskirchen an das soziale Netz im Kanton sei. Dann erklärte er den Volksauftrag «Kirchensteuer: Opting-Out für juristische Personen» mit einer Mehrheit von 69 zu 25 Stimmen bei 6 Enthaltungen für «nicht erheblich». Damit ist das Thema vom Tisch.

Lob für Engagement der Kirchen

Zuvor hatte der Vertreter der SP-Fraktion, John Steggerda, erklärt, die Leistungen der Kirchen seien kein Luxus. Sie kämen allen zugute. Er unterstrich, dass Unternehmen auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft trügen. Eine freiwillige Kirchensteuer würde zu grossen finanziellen Ausfällen führen und einen massiven Sozialabbau bedeuten.

Heinz Flück (Grüne) sagte: «Eine freiwillige Steuer ist systemfremd.» Es handle sich dann um eine Spende, die Unternehmen wiederum von der Steuer absetzen könnten. Flück betonte, dass mit dieser Finanzausgleichssteuer «wichtige Dinge wie die Seelsorge in Spitälern, Altersheimen und dem Gefängnis» bezahlt würden. Könnten die Kirchen dies nicht mehr leisten, müsste es der Kanton übernehmen. Oder das Angebot würde abgeschafft.

EVP und SVP sprachen sich ebenfalls gegen den Volksauftrag aus. Einzig die GLP regte an, «die Gelder an die Kirchen transparent über die ordentlichen Kantonsfinanzen» statt durch Abgaben der Unternehmen zu decken.

Staatsbeiträge unbestritten

Im folgenden Geschäft entschieden die Kantonsrätinnen und Kantonsräte über Staatsbeiträge an die Kirchgemeinden für den Zeitraum 2027 bis 2032. André Wyss (EVP) sagte im Namen der Finanzkommission, die Gelder aus der Kantonskasse würden von den Kirchen zweckmässig eingesetzt. Die zehn Millionen Franken, welche die Kirchen jährlich erhielten, seien eine gute Investition: «Der gesellschaftliche Nutzen der kirchlichen Leistungen wird auf mindestens 20 Millionen Franken geschätzt.» Die Kommission sprach sich einstimmig dafür aus, die Höhe der Staatsbeiträge beizubehalten.

Marlene Fischer (Grüne) wies darauf hin, dass es für den Kanton günstiger sei, die Kirchen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, als die Leistungen selbst zu finanzieren. Die anderen Fraktionen vertraten denselben Standpunkt. Die Solothurner Kantonskassen sind klamm, die kostengünstigere Lösung ist willkommen. Das zeigte sich auch in der Schlussabstimmung: Mit 95 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung war die Zustimmung eine Formsache.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Kantonsrat über die Finanzierung der Spitalseelsorge (ref.ch berichtete) debattieren und entscheiden.

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