Medien

Bund äussert sich zu Kündigungen bei «Protestinfo»

Das Bundesamt für Kommunikation hat zum Fall «Protestinfo» Stellung genommen. Auslöser dafür ist eine Warnung des Europarats bezüglich Einschränkung der Pressefreiheit.

Zwei Medienschaffenden der Nachrichtenagentur «Protestinfo» ist im Herbst 2025 gekündigt worden. Diese Tatsache hat in der Romandie hohe Wellen geworfen, denn: Möglicherweise erfolgte die Kündigung, weil die Journalistin und der Journalist zu mutmasslichen sexuellen Übergriffen eines bekannten Theologen recherchierten.

Auf die Entlassungen folgten zwei offene Briefe und Kritik an der Konferenz der reformierten Kirchen der Romandie (CER). Diese finanziert die Agentur «Protestinfo» (ref.ch berichtete). Schliesslich nahm die Plattform für die Sicherheit von Journalisten den Fall auf. Sie ist eine Einrichtung des Europarats. In der Folge löste sie eine Warnmeldung aus, weil sie durch den Fall die Pressefreiheit bedroht sieht.

Nun schreibt die französischsprachige Ausgabe des «Blick», dass der Fall «Protestinfo» im Jahresbericht zur Sicherheit von Journalisten erwähnt wird. Der Bericht erscheint am 3. März.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat laut «Blick» auf die Warnmeldung reagiert und ein Schreiben verfasst. Darin betone der Bund seine tiefe Verbundenheit mit der Medienfreiheit, heisst es im Artikel. Im Fall der Entlassungen bei «Protestinfo» handle es sich jedoch um eine Privatangelegenheit, in die der Bund nicht eingreifen werde.

Auf Anfrage von ref.ch bestätigt das Bakom die Stellungnahme zuhanden des Europarats.

Der Generalsekretär der Europäischen Journalisten Föderation (EJF), Ricardo Gutierrez, sagt gegenüber dem «Blick», die Antwort des Bundes sei «sehr enttäuschend und heuchlerisch». Die Warnung der Plattform zur Sicherheit von Journalisten richte sich nicht an die beiden Medienschaffenden, sondern: «Sie verteidigt das Recht der Schweizer Bürger, informiert zu werden.» Gutierrez sagt, es sei nicht banal, Journalisten zu entlassen, weil sie zu etwas recherchierten, das dem Medieneigentümer nicht gefalle.

Der CER-Exekutivrat hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um die Umstände der Entlassungen zu beleuchten (ref.ch berichtete). Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht. (dst)

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