Bestattungen
Zürcher Regierungsrat beerdigt die Reerdigung
Man stelle sich vor: Nach dem Tod liegt der eigene Körper in einem sogenannten Kokon und wird innert 40 Tagen zu Erde. Der Kokon ist gefüllt mit duftendem Heu und vielleicht mit ein paar Blumen. Das verspricht die neue Bestattungsart «Reerdigung», die auch unter den Namen «Terramation» oder «Kompostbestattung» geführt wird (ref.ch berichtete).
In Deutschland bemüht sich ein Start-Up darum, die Reerdigung als Alternative zu Erdbestattung und Kremation zu etablieren. In der Schweiz verfolgt der Verein «Werde Erde» das gleiche Ziel. Als erstes wurde die Kompostbestattung im Kanton Zürich vorgebracht (ref.ch berichtete).
Der Kantonsrat setzte sich mit einer Einzelinitiative auseinander, welche ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt zur Kompostbestattung forderte und eine anschliessende Einführung der Bestattungsart. Der Kantonsrat reichte es an den Regierungsrat weiter.
Dieser legt nun seinen Bericht vor, und: Er fällt nicht gerade positiv aus. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Einzelinitiative abzulehnen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Keine Aufgabe des Kantons
Grundsätzlich sieht der Regierungsrat nicht den Kanton in der Rolle, «eine neue Bestattungsart anzubieten», die Infrastruktur bereitzustellen, wissenschaftliche Untersuchungen durchführen zu lassen oder die Bevölkerung zu beraten, ob sie eine nicht zugelassene Bestattungsart in Anspruch nehmen soll.
Denn: Noch ist die Reerdigung nirgends offiziell zugelassen. Die niederländische Regierung hat beispielsweise der Kompostierung von Menschen früh eine Absage erteilt. In Deutschland läuft im Bundesland Schleswig-Holstein ein Pilotprojekt mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig.
Ist die Kompostierung schicklich?
«Erforscht wird insbesondere, ob die sich aus der Kompostierung eines Leichnams ergebenden Überreste», schreibt der Regierungsrat, «gesundheitlich und ökologisch unbedenklich sind.» Zur Zeit lägen noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen vor. Bevor über eine Einführung entschieden werden könne, müssten noch spezifische Abklärungen gemacht werden.
Diese betreffen laut Zürcher Regierungsrat:
- Umweltverträglichkeit
- technische Sicherheit
- Seuchenprävention
- Schicklichkeit und Ethik
- Umgang mit den menschlichen Überresten
- benötigte Infrastruktur
Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass für die Durchführung und Finanzierung eines allfälligen Pilotprojekts ohnehin die Gemeinden zuständig wären – und nicht der Kanton.
Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich signalisiere zwar, dass er die Einführung der Reerdigung grundsätzlich unterstütze, heisst es im Regierungsratsbeschluss. Aber: «Nur unter der Bedingung, dass die Einführung dieser neuen Bestattungsart nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Gemeinden führt.»