Werden in der Schweiz bald Verstorbene kompostiert?
Die Idee klingt bestechend: Verstorbene sollen auf einem Bett aus Stroh, Heu, Kräutern und Blumen innerhalb von 30 bis 40 Tagen zu Humus und anschliessend bestattet werden. Reerdigung heisst diese neue Methode. Sie könnte eine Alternative zur Feuerbestattung sein. Oder auch zur Erdbestattung, die für viele Menschen keine Wohlfühlatmosphäre ausstrahlt, sondern: Sarg, kalte Erde, Würmer.
Eine Einzelinitiative hat Anfang Woche im Zürcher Kantonsrat gefordert, die Reerdigung als dritte Bestattungsform im Kanton zuzulassen. Herbert Ammann vertritt diese Initiative, ein Mitglied der Senior-GLP seiner Wohngemeinde am Zürichsee. Er schreibt im Initiativtext: «Es liegt auch in meinem Interesse, ich bin 76, dass mit dem Re-Erding eine zusätzliche Bestattungsform als legal und sittenkonform zugelassen wird.» Laut Ammann werde der Reerdigung vonseiten der kantonalen und kommunalen Verwaltungen «viel Sympathie» entgegengebracht. Die Methode sei «unwidersprochen technologisch für eine Einführung» bereit.
Tatsächlich will sich das Bestattungs- und Friedhofamt (BFA) der Stadt Zürich für «die Einführung der Kompostbestattung in der Schweiz» einsetzen. Das Kompostieren von Verstorbenen wird von einem Verein mit Sitz in der Stadt Zürich propagiert: «Werde Erde». Nicht nur übernimmt das BFA die Argumente des Vereins – in dessen Beirat sitzt auch der ehemalige Leiter des BFA, Rolf Steinmann.
«Werde Erde» wünscht sich, dass der Kompost nicht nur auf dem Friedhof «beigesetzt» werden kann, sondern auch im eigenen Garten oder um ausgelaugte Böden wiederzubeleben. Auf Nachfrage von ref.ch erklärt Nuria Frei, eine der zwei Gründerinnen des Vereins: «Wir wünschen uns diese Bestattungsart auch für uns selber.» Sie benötige viel weniger Energie als die Kremation und zurück bleibe nährstoffreiche Erde.
«Aktuell ist die Kompostbestattung noch in keinem Kanton rechtlich zugelassen», sagt Frei. Für eine Zulassung seien wissenschaftliche Daten zum Prozess und zur Sicherheit nötig. «Wir planen ein Pilotprojekt in der Schweiz, um diese wissenschaftlichen Daten zu generieren.»
Skepsis in Deutschland und den Niederlanden
Der Körper einer verstorbenen Person wird zusammen mit Pflanzenmaterial in einen geschlossenen Behälter gelegt. Dort bleibt er laut Angabe von «Werde Erde» 30 bis 40 Tage. In dieser Zeit findet ein Kompostierprozess statt. Mikroorganismen aus dem Körper arbeiten mithilfe von Sauerstoff, der von aussen in den Behälter geführt wird. Durch den Vorgang kann sich das Innere des Behälters auf bis zu 70 Grad Celsius erhitzen.
Befürworter der Methode geben an, dass nach Ende des Kompostierprozesses nährstoffreiche Erde zurückbleibe. Doch auch die Knochen der verstorbenen Person sind noch vorhanden. Sie werden gemahlen und der Erde beigemischt.
Kritiker sagen unter anderem, dass der Behälter während des Kompostierprozesses gekippt werde, und bezweifeln, dass in der angegebenen Zeit eine vollständige Zersetzung des menschlichen Gewebes möglich sei. Belastbare wissenschaftliche Untersuchungen liegen für die Reerdigungsmethode noch nicht vor. (dst)
Die niederländische Regierung hat bereits 2020 das Konzept der Reerdigung abgelehnt. Der Gesundheitsrat hatte ihr dazu geraten, weil es zu diesem Zeitpunkt keine «Studien über die Kompostierung von Menschen» gegeben habe. In Deutschland beschäftigen sich Politik und Justiz schon mehrere Jahre mit der neuartigen Bestattungsmethode.
Bekannt gemacht wird die Reerdigung in Deutschland unter anderem durch die «Stiftung Reerdigung». Mit ihr steht der Schweizer Verein «Werde Erde» nach eigener Aussage in regelmässigem Austausch.
Viel mehr Aufmerksamkeit hingegen erzeugt das deutsche Reerdigungs-Start-up «Meine Erde». Es bietet die Bestattungsform als Dienstleistung an. Auf Anfrage von ref.ch schreibt «Meine Erde»: «Wir erhalten sehr viele Anfragen von Schweizerinnen und Schweizern.» Das Unternehmen würde Reerdigungen auch gerne in der Schweiz anbieten, «wenn es die rechtliche Grundlage dafür gibt.»
Umstrittene Auftragsstudie
Um nachzuweisen, dass die Bestattungsart funktioniert, hat das Berliner Start-Up eine Studie in Auftrag gegeben. Das Institut für Rechtsmedizin Leipzig analysierte zwei Erdproben, die ihm von «Meine Erde» zu Verfügung gestellt worden waren. Die Forensiker kamen zum Schluss, dass sich «im neuen Erdsubstrat keine Spuren von humanem Weichgewebe» mehr befunden hätten. Die Knochen seien noch vorhanden, befänden sich aber in einem Zustand wie nach «20 bis 50 Jahren Erdliegezeit».
Die Ergebnisse der Studie werden von anderen Forensikern angezweifelt. Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel kritisierte die Methode der Reerdigung bereits 2022. In einer Sonderbeilage zur Fachzeitschrift «bestattungskultur» sagte er 2023: «Es fehlen klare und eindeutige Definitionen der Abläufe und detaillierte Analysen der Prozesse, die bei der Reerdigung stattfinden.»
Püschel stört sich auch an den Begriffen, die im Zusammenhang mit der Methode verwendet werden. Was die Anbieter «Kokon» nennen würden, sei ein Plastiktank, den man im Garten als Schnellkompostierer bezeichnen würde. Auch der Begriff «Humus» sei falsch: Was dem Kokon entnommen werde, sei Kompost, der «relativ viel verfaultes Fleisch» und zermahlene Knochenstücke enthalte. Dabei dürften in Deutschland nur Pflanzenreste kompostiert werden – aus hygienischen Gründen.
Vereinbar mit der Bestattungskultur?
Der Medizinprofessor stellt die Frage in den Raum: «Wie vereinbaren wir das Schreddern von Knochen und menschlichen Schädeln mit unserer Bestattungskultur?» Nach seinem Urteil mangle es in Zusammenhang mit der Reerdigung «an wissenschaftlicher und technischer Transparenz.» Püschel fragt sich auch, wie die verschiedenen Religionsgemeinschaften den Umgang mit den Verstorbenen bewerten, wenn dieser erst einmal «in klaren Worten» beschrieben werde. Laut dem Spiegel hat das Landgericht Berlin verschiedene Werbeaussagen von «Meine Erde» verboten, weil sie falsch oder irreführend seien.
In Deutschland ist die Reerdigung derzeit nur in Schleswig-Holstein erlaubt – und dort auch nur im Rahmen einer Experimentierklausel. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern haben die alternative Bestattungsform wegen Gesundheitsbedenken und Rücksicht auf das «sittliche Empfinden der Allgemeinheit» bereits 2023 verboten.