Schweiz

Ukrainerinnen sollen leichter einen Job finden

Der Bundesrat stellt die Weichen, damit Geflüchtete mit Schutzstatus S einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Damit gehen aber auch Pflichten einher.

Rund 68'000 Ukrainerinnen und Ukrainer halten sich mit Schutzstatus S in der Schweiz auf. Sie sind vor dem russischen Angriffskrieg geflohen. Nur rund 30 Prozent der Geflüchteten im erwerbstätigen Alter haben bisher eine Arbeit gefunden. Der Bundesrat hatte das Ziel anvisiert, bis Ende 2024 einen Anteil von 40 Prozent zu erreichen.

Wie die Landesregierung mitteilt, sollen administrative Abläufe vereinfacht werden, um den Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Um das zu erreichen, müssten das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz angepasst werden. Dafür und zu zwei Verordnungen mit dem gleichen Ziel wurde nun die Vernehmlassung eröffnet. Das Parlament hatte sich vor einem Jahr dafür ausgesprochen und die entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen (ref.ch berichtete).

Konkret sollen die betreffenden Personen Anspruch darauf haben, den Kanton zu wechseln. Dies soll es ihnen erleichtern, in der ganzen Schweiz eine Arbeitsstelle annehmen zu können. Bisher benötigen sie für einen Job eine Bewilligung. Dies soll künftig mit einer einfachen Meldepflicht möglich sein.

Der Bundesrat sieht auch vor, dass arbeitslose Personen mit Schutzstatus S beim RAV, der öffentlichen Arbeitsvermittlung, angemeldet werden müssen. Sie sollen auch verpflichtet werden können, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Die Vernehmlassung dauert bis Anfang Juni. (dst)

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