Krieg in der Ukraine

Bundesrat: Schutzstatus S genügend vor Missbrauch geschützt

Der Bundesrat sieht keinen Anlass, den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine anzupassen. Gegen Missbräuche werde bereits konsequent vorgegangen.

Der Bundesrat hat neue Regeln für den Schutzstatus S für geflüchtete Menschen aus der Ukraine geprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die geltenden Vorschriften bereits genügend vor Missbrauch schützen, schreibt er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Laut dem St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth nimmt die Akzeptanz des Schutzstatus S ab. Aktuell sei es möglich, dass Personen auf den Schutzstatus S verzichteten, Rückkehrhilfe bezögen und nach einigen Wochen wieder einreisten. Sie erhielten dann wiederum den Schutzstatus S. Dieser «Tourismus» könne nicht akzeptiert werden.

Würth und weitere bürgerliche Ständeräte fordern den Bundesrat deshalb mit einer Motion auf, Anpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Bei einer längeren Ausreise, nach dem Bezug von Rückkehrhilfe oder bei missbräuchlicher Erlangung des Status müsse dieser aberkannt beziehungsweise nicht wieder erlangt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme schrieb. Gegen Missbräuche beim Schutzstatus S werde bereits heute konsequent vorgegangen. Das Anliegen der Motion sei deshalb erfüllt.

Beispielsweise könne das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Schutzstatus S schon mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen widerrufen, wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder mehr als 15 Tage im Heimat- oder Herkunftsstaat aufgehalten haben. Auch der mehrmalige Bezug von Rückkehrhilfe sei bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. Dies schliesse die in anderen europäischen Staaten gewährten Rückkehrhilfen mit ein. (sda/ no)