Geflüchtete mit Status S sollen einfacher zu Jobs kommen
National- und Ständerat haben sich für eine Meldepflicht für Geflüchtete mit Schutzstatus S ausgesprochen. Sie würde die heutige Arbeits-Bewilligungspflicht ersetzen. Dadurch sollen Personen mit Status S besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Eine Meldepflicht bringe mehr Flexibilität, denn Personen mit Schutzstatus S könnten bei Bedarf sofort eingestellt werden. Potenzielle Arbeitgeber müssten lediglich ein Onlineformular ausfüllen, argumentierte GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser. Sie sagte: «Es handelt sich um eine Entbürokratisierung.»
Auch der Bundesrat beantragte ein Ja zur Motion. Justizminister Beat Jans sagte, die Landesregierung wolle bis Ende 2024 die Zahl der arbeitenden Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S von heute 20 auf 40 Prozent erhöhen. Der Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht sei ein wichtiges Element auf dem Weg dorthin.
Eine Minderheit aus SVP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern hält das heutige Verfahren mit einem Bewilligungsgesuch bereits für schnell und einfach.
Der Status S wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen zuerkannt. Anfang Dezember lebten nach Angaben des Bundesrats rund 66'000 Personen mit Status S in der Schweiz. Im vergangenen November hatte der Bundesrat entschieden, den Status S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben. (sda/ dst)