Kanton Zürich

Regierung ist gegen Sterbehilfe in Spitälern und Gefängnissen

Der Zürcher Regierungsrat lehnt eine neue Volksinitiative zur Sterbehilfe als zu weitreichend ab. In einem wichtigen Punkt stimmt er ihr jedoch zu.

Seit Juli 2023 dürfen Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich Suizidhilfe in Anspruch nehmen: vorausgesetzt, die Einrichtungen werden von einer Zürcher Gemeinde betrieben oder beauftragt.

Eine kantonale Volksinitiative fordert nun, diese Pflicht auf private Heime, Spitäler, psychiatrische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten auszudehnen. Mitinitiiert wurde der Vorstoss von den Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative grösstenteils ab, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Spitäler sollen auf Heilung und Palliative Care ausgerichtet bleiben, heisst es in seiner Mitteilung. Und in psychiatrischen Einrichtungen bestehe eine besondere Schutzpflicht, da viele Patienten suizidgefährdet seien. Im Strafvollzug wiederum müsse der Staat Leben und Gesundheit der Inhaftierten besonders schützen.

Als Gegenvorschlag will der Regierungsrat neu auch private Alters- und Pflegeheime verpflichten, Suizidhilfeorganisationen Zugang zu gewähren. Diese Pflicht sei zumutbar, da die Heime nicht aktiv mitwirken müssten, schreibt der Regierungsrat.

Er empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen. (hz)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema