Altersheime müssen Suizidhilfe weiterhin zulassen
Die Stimmberechtigten des Kantons Genf haben ihr Parlament zurückgepfiffen: Über 76 Prozent stimmten gegen eine Änderung des Gesundheitsgesetzes, die eine Schwächung der Suizidhilfe bedeutet hätte.
Konkret hatte das Parlament zwei Artikel aus dem Gesetz entfernen wollen. Zum einen sollte ein Artikel gestrichen werden, welcher Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Spitäler, Alters- und Pflegeheime dazu verpflichtet, Suizidhilfe in ihren Räumen zuzulassen. Zum anderen ging es um die gesetzliche Grundlage für eine Kommission, welche über die Suizidhilfe in öffentlichen Institutionen wacht.
Eine Mehrheit des Parlaments befürwortete die Streichung mit dem Argument, dass es keine Probleme mit Suizidhilfe gäbe und die beiden Artikel daher unnötig seien. Die Sterbehilfeorganisation Exit Westschweiz ergriff in der Folge das Referendum gegen die Gesetzesänderung. Die Organisation befürchtete einen Rückschritt beim freien Zugang zum assistierten Suizid.
Dass die Stimmberechtigten sich nun deutlich hinter diese Position stellten, erfreut auch die Sterbehilfeorganisation Dignitas. Über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu entscheiden, sei ein vom Schweizer Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigtes Recht. «Es ist beschämend, dass sich ein kantonales Parlament mit der Sicherung dieses Grundrechts in seinen Institutionen derart schwertut» schrieb Dignitas in einer Mitteilung.
Ob die Selbstbestimmung am Lebensende gesetzlich verankert sein muss, wird auch in anderen Kantonen immer wieder zum Politikum. Im Kanton Wallis entschieden die Stimmberechtigen 2022, die Suizidhilfe in öffentlichen Institutionen zuzulassen. Im Kanton Zürich steht ein solcher in Entscheid voraussichtlich 2025 an. (eba)