Sexueller und spiritueller Missbrauch

Zürcher Landeskirche räumt Fehler bei Missbrauchsfall ein

Die reformierte Kirche im Kanton Zürich hat Vorwürfe gegen einen Pfarrer vor rund 20 Jahren unzureichend aufgearbeitet. Zu diesem Schluss kommt ein neues Gutachten. Der Kirchenrat räumt Versäumnisse ein und bittet die betroffenen Frauen um Entschuldigung.

Zwischen 1992 und 2006 haben mindestens zehn Frauen durch einen evangelisch-reformierten Pfarrer im Kanton Zürich sexuelle, körperliche und seelische Übergriffe erfahren. Das gehe aus einem Gutachten von Rechtsanwältin Judith Wissmann Lukesch hervor, schreibt die Reformierte Kirche Kanton Zürich in einer Mitteilung.

Die Zürcher Landeskirche gab dieses Gutachten in Auftrag und stellte laut Mitteilung archivierte Akten zur Verfügung.

Denn bereits vor zwanzig Jahren hatten sich Betroffene wegen des Pfarrers gemeldet. Der Kirchenrat leitete eine Administrativuntersuchung ein. Als der Pfarrer im Sommer 2007 von seinem Amt zurücktrat, wurde das Verfahren jedoch eingestellt.

Als sich 2025 erneut Betroffene bei der Zürcher Landeskirche meldeten, beschloss der Kirchenrat, den Fall neu aufzurollen. Die genaue Zahl der Meldungen sowie weitere Details zum Fall kann Sprecherin Jessica Van Wezemael aktuell nicht nennen. Grund ist eine laufende Frist. Während dieser könnte der beschuldigte Pfarrer Rekurs gegen die Herausgabe des Gutachtens einlegen.

Verantwortung nicht ausreichend wahrgenommen

Dieses stellt der damaligen Kirchenleitung ein ungenügendes Zeugnis aus. Die Verantwortung gegenüber den betroffenen Frauen sei nicht ausreichend wahrgenommen worden.

Die Einstellung der Untersuchung sei rechtlich zwar korrekt gewesen, da diese grundsätzlich nur gegenüber Personen geführt werden könne, die bei der Landeskirche angestellt seien. «Das Gutachten hält aber fest, dass ein angemessener Abschluss der Untersuchung und die Nachsorge unterblieben», sagt Van Wezemael. Man hätte die Untersuchung also trotz Kündigung des Pfarrers weiterführen können.

Zwar seien die betroffenen Frauen angehört und ihnen Unterstützung angeboten worden. Der Rechtsweg wäre den Betroffenen aber ebenfalls offen gestanden. Das habe man den Frauen nicht nahegelegt.

Kirchenrat bittet um Entschuldigung

Der heutige Kirchenrat bedauert die damaligen Fehler und Unterlassungen ausdrücklich, heisst es in der Mitteilung. «Die betroffenen Frauen bittet er aufrichtig um Entschuldigung.» Er anerkenne, dass die Kirchenleitung ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht geworden sei.

Eine solche Anerkennung hätten die Betroffenen nun «ganz deutlich» gefordert, sagt Van Wezemael. Deswegen habe man bereits jetzt, trotz laufender Rekursfrist, die Anerkennung des erlittenen Unrechts kommuniziert.

Aktuell verfügt die Zürcher Landeskirche über keine rechtliche Grundlage für finanzielle Anerkennungsleistungen an Betroffene. Damit beschäftigt sich aber Anfang November die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS). Der EKS-Rat schlägt finanzielle Leistungen in der Höhe von bis zu 20'000 Franken vor (ref.ch berichtete). Die Zürcher Landeskirche unterstütze diesen Vorschlag während des Konsultationsverfahrens.

Aufgrund der Versäumnisse in der Vergangenheit fordert der Zürcher Kirchenrat Betroffene auf, sich zu melden. Dazu stehen interne und externe Ansprechspersonen zur Verfügung. «Ihre Erfahrungen werden gehört, ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet», heisst es in der Mitteilung. Diese Meldungen würden dazu beitragen, die Unterstützung für Betroffenen weiterzuentwickeln. (gab)

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