Wissenschaft
Studie zu spirituellem Missbrauch in der Kirche vorgestellt
Spiritueller Missbrauch verletzt die Selbstbestimmung von Menschen in ihrem Glaubensleben. Religiöse Vorstellungen, Praktiken oder geistliche Autorität werden dabei eingesetzt, um Menschen zu manipulieren und ihre Freiheit einzuschränken. Er kann von Einzelpersonen oder Gemeinschaften ausgeübt werden.
Die Studie «Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften» der Münsteraner Theologen Judith Könemann und Bernhard Frings, die Ende September vorgestellt wurde, beschreibt den Kern als unzulässigen Eingriff in das geistliche Leben und als Verletzung des Rechts auf spirituelle Selbstbestimmung. Für die dreieinhalb Jahre lange Forschung wurden 117 Interviews geführt, sowie in den Archiven der Bistümer Osnabrück und Münster recherchiert.
In einer Vertrauensbeziehung mit ungleich verteilter Macht wird religiöse Lehre demnach eingesetzt, um Macht über das Gewissen und das Innerste eines Menschen zu erlangen und dessen Unterwerfung durchzusetzen. Spiritualität ist dabei sowohl Mittel als auch Gegenstand des Missbrauchs. Körperliche Übergriffe sind dafür nicht erforderlich.
Weder im staatlichen noch im kirchlichen Recht existiere geistlicher oder spiritueller Missbrauch als eigenständiger Straftatbestand, heisst es in der Münsteraner Studie. Spiritueller Missbrauch sei aber eine eigenständige Missbrauchsform. Geistlicher Missbrauch kann zur Anbahnung sexuellen Missbrauchs dienen. Die Folgen für die Betroffenen können ähnlich massiv sein wie bei sexuellem Missbrauch. (epd/ gab)