Tessin

Anzeigepflicht bei Missbrauch in der Kirche präzisiert

Im Tessin müssen die Landeskirchen jeden Verdacht auf Missbrauch der Justiz melden. Der Grosse Rat hat nun die bereits beschlossenen Gesetze präzisiert.

Der Kanton Tessin hat das im November 2025 beschlossene Gesetz, wonach katholische und Evangelisch-reformierte Kirche jeden Verdacht auf Missbrauch innerhalb von 30 Tagen der Justiz melden müssen, präzisiert. Das schreibt das Nachrichtenportal kath.ch.

Nach der Verabschiedung hätten sich Fragen nach der Auslegung gestellt und ob die Gesetze mit dem Bundesrecht im Einklang stünden. Aus diesem Grund hat der Grosse Rat Anfang dieser Woche das Gesetz revidiert. Die Änderungen wurden mit grosser Mehrheit angenommen.

So sieht die überarbeitete Regelung etwa eine Ausnahme für erwachsene und urteilsfähige Betroffene vor, die sich in einer Abhängigkeitssituation befinden. In solchen Fällen darf eine Anzeige im Einklang mit dem Opferhilfegesetz nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Opfers möglich sein. Stimmt die Person nicht zu, muss die kirchliche Behörde die Meldung dennoch registrieren und interne Präventionsmassnahmen ergreifen.

Der angepasste Gesetzestext benennt ausserdem die Verantwortlichkeiten: So muss von Seiten der Evangelisch-reformierten Kirche der Präsident des Synodalrats und von Seiten der katholischen Kirche der Leiter des Bistums Lugano den Verdacht oder die erfolgte Straftat melden. Der Staatsanwalt muss dann innerhalb von drei Monaten die Einleitung eines Strafverfahrens mitteilen, ausser in Fällen, die «für das Amt ohne Bedeutung» sind.

Die Meldepflicht im Tessin gilt nicht nur für Geistliche, sondern für alle Personen, die in Einrichtungen und Institutionen tätig sind, die der kirchlichen Aufsicht unterstehen. (eba)

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