Abstimmung Kanton Zürich
Stimmvolk entscheidet über Sterbehilfe
Sterbehilfe könnte künftig auch in Spitälern im Kanton Zürich erlaubt sein, zudem müssten möglicherweise alle Altersheime Sterbehelfern Zugang gewähren: Im März hat der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative verabschiedet, die für mehr Autonomie in der Sterbehilfe ist (ref.ch berichtete). Nun hat das Komitee bekanntgegeben, die Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückzuziehen. Zur Abstimmung kommt es, weil gegen den Kantonsratsbeschluss das Referendum ergriffen worden ist.
Am Abstimmungssonntag vom 27. September entscheidet die Stimmbevölkerung somit, ob ein assistierter Suizid auch in Spitälern erlaubt sein soll. Zudem wird bestimmt, ob es künftig gesetzliche Pflicht ist, Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu allen staatlichen und privaten Alters- und Pflegeheimen zu gewähren. Einzig Psychiatrien und Rehakliniken sind weiterhin von der Regelung ausgenommen.
Sterbehilfe in Alters- oder Pflegeheimen ist in der Schweiz bisher unter anderem in den Kantonen Genf, Luzern, Nidwalden, Neuenburg, Solothurn im Thurgau sowie in der Waadt und im Wallis zugelassen. (jow)