Sterbehilfe
Assistierter Suizid in Nidwaldner Alters- und Pflegeheimen erlaubt
Als erster Zentralschweizer Kanton erlaubt Nidwalden die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen. Der Nidwaldner Landrat habe einer entsprechenden Gesetzesvorlage in zweiter Lesung zugestimmt, teilte die Sterbehilfeorganisation Dignitas mit. Bisher entschieden in Nidwalden Heimleitungen, ob sie Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten erlaubten oder verboten.
Sterbehilfe in Alters- oder Pflegeheimen ist in der Schweiz bisher in den Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt und im Wallis zugelassen. Kommende Woche (30. März 2026) soll sich der Zürcher Kantonsrat mit der Vorlage befassen und entscheiden, ob künftig in allen Zürcher Heimen Sterbehilfe zugelassen wird (ref.ch berichtete). Aktuell ist dies nur in öffentlichen Einrichtungen der Fall.
Auch in Luzern will der Regierungsrat Sterbehilfe in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen gesetzlich verankern, Spitäler wären davon ausgenommen (ref.ch berichtete). Der Kanton Solothurn beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema (ref.ch berichtete). (jow)