Dienstwohnungen: Die Krux mit dem gerechten Preis
Wohnen wird für Pfarrpersonen teurer: Im Januar 2024 werden die Werte vieler Dienstwohnungen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso) steigen. Der Pfarrverein Bern-Jura-Solothurn hat deshalb einen offenen Brief geschrieben. Er kritisiert darin, dass der Synodalrat diese Erhöhung lediglich als «moderat» bezeichnet.
Bis zu 60 Prozent teurer
Diesen Eindruck teilt der Pfarrverein gar nicht. Vielmehr bezeichnet er den Anstieg als «signifikant». Der Verein wisse von 154 Dienstwohnungen, bei denen mehr bezahlt werden muss. Bei 77 Wohnungen steige die Miete um bis zu zehn Prozent, bei 67 betrage die Zunahme zwischen 10 und 20 Prozent und die Miete von zehn Wohnungen oder Häusern erhöhe sich gar um bis zu 60 Prozent. Die Miete ist Teil des Lohns einer Pfarrperson. Steigen die Wohnkosten, wird weniger Lohn ausgezahlt.
«Eine derartige Veränderung erachten wir als einschneidend», schreibt der Pfarrverein und fordert bessere Kommunikation und mehr Unterstützung. Konkret schlägt er unter anderem vor, einen Fonds für Härtefälle einzurichten. Denn: Gerade für Berufseinsteigerinnen mit tiefem Gehalt und geringen Pensen sei die Erhöhung eine finanzielle Belastung. Kommt dazu, dass es laut Pfarrverein mehr Teilzeitstellen gibt, die an eine Wohnsitzpflicht geknüpft sind.
Refbejuso: Mieten «schon lange nicht mehr angepasst»
Die Landeskirche habe Kontakt aufgenommen mit Pfarrpersonen, die von einer starken Erhöhung betroffen seien, sagt Markus Dütschler, Co-Leiter Kommunikation bei Refbejuso, auf Anfrage von ref.ch.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat laut Dütschler diesen Sommer rund 290 Dienstwohnungen neu bewertet. Die Behörde schätzt die Wohnungswerte der Objekte aufgrund der Mieten in der Umgebung ein, denn: «Würde eine Dienstwohnung zu günstig vermietet, wäre dies eine Art verstecktes Einkommen», erklärt er. Dieses müsste entsprechend versteuert werden.
Unter dem Strich sind die Dienstwohnungen laut Dütschler auch nach der Erhöhung preislich attraktiv – vor allem im Vergleich mit dem freien Wohnungsmarkt. Manche Werte seien seit langer Zeit nicht mehr angepasst worden.
Doch was ist mit den Pfarrpersonen, welche in die Dienstwohnung einziehen müssen, aber sie wegen der Neubewertung finanziell nicht tragen können? «Die Kirche hat grosses Interesse, mit allen Betroffenen Lösungen zu finden, die rechtlich korrekt und für beide Seiten akzeptabel sind», sagt Dütschler.
Dies werde «in den allermeisten Fällen» gelingen. Viele Kirchgemeinden haben ihre Pfarrhäuser umgebaut. Aus einem Teil der Räume wird beispielsweise die Wohnung der Pfarrperson. Der Rest des Gebäudes kann öffentlich zugänglich gemacht werden, in manchen Pfarrgärten entstehen Spielplätze. So verkleinert sich die bewohnbare Fläche und der Wert der Dienstwohnung sinkt.
Grosse Unterschiede bei Dienstwohnungen
Etliche Landeskirchen ringen mit einer zeitgemässen Bewirtschaftung der Immobilien. Eine Umfrage von «ref.ch» zeigt, dass die Dienstwohnungen unterschiedlich an den Lohn angerechnet werden.
In der reformierten Landeskirche Aargau zum Beispiel herrschen klare Verhältnisse: Jede Dienstwohnung ist gleich viel wert. Die Synode legt alle vier Jahre fest, mit welchem Betrag das Pfarrhaus oder die Pfarrwohnung angerechnet wird.
Seit 2019 beträgt die Summe 18'000 Franken im Jahr. An der Einheitsmiete änderte die Synode 2022 nichts, weil die Teuerung gering ausfiel. Die reformierten Kirchgemeinden im Aargau besitzen 110 Pfarrhäuser, von denen drei Viertel von Pfarrpersonen bewohnt sind.
Erhöhung trotz Einheitswert ein Thema
Einheitlich geht es auch bei den Zürcher Reformierten zu. Der Mietwertabzug ist festgelegt auf 1700 Franken monatlich. An Heizkosten muss die Pfarrperson maximal 3000 Franken jährlich aus der eigenen Tasche begleichen. Die Zürcher Landeskirche verrechnet aktuell 176 Pfarrpersonen den gleichen Mietwertabzug.
In der Kirchensynode ist jedoch eine Erhöhung des Mietwertanteils im Gespräch. Eine entsprechende Motion ist hängig. Der Grund: Auch in Zürich bewertet das kantonale Steueramt die Liegenschaften, und bei zu geringem Mietwertabzug kann es die eingesparte Miete als Einkommen einstufen und besteuern.
Die Landeskirche Graubünden dagegen geht einen anderen Weg. Zwar erhebt sie die Mieten nicht abhängig von Grösse und Lage der Dienstwohnungen, doch sie kennt auch keinen einheitlichen Mietwert. Vielmehr knüpft sie die Höhe der Abgabe an die Lohnstufe der Pfarrperson. Mediensprecher Stefan Hügli sagt: «Die Miete der Pfarrwohnungen oder Pfarrhäuser beträgt in Graubünden grundsätzlich elf Prozent des Lohns.» Auf der untersten Lohnstufe ergibt das rund 900 Franken, auf der obersten 1300 Franken – Nebenkosten exklusive.
Reform auf Raten in der Innerschweiz
Die Reformierte Kirche Kanton Zug hat die Mieten ihrer zwölf Amtswohnungen und Pfarrhäuser seit Jahren nicht verändert und wird es in absehbarer Zukunft auch nicht tun. Anders sieht es in der Reformierten Kirchgemeinde Luzern aus: Sie besitzt rund ein Dutzend Pfarrhäuser. Viele sind alt, schön und prominent gelegen.
Angesichts der Immobilienpreise in der Stadt und der Agglomeration Luzern stehen die Mietwerte jedoch häufig in keinem Verhältnis zur Einheitsmiete. «Bei manchen Pfarrhäusern müsste der Betrag zwei bis dreimal höher sein als heute», sagt Kirchenvorstand Urs Thumm. Ein Arbeitnehmer könne sich das kaum leisten.
Die Luzerner wollen nun eine Reform auf Raten vorantreiben: Vorderhand gilt noch eine Einheitsmiete. Sie bewegt sich im Rahmen der genannten Beispiele. Eine Dienstwohnungsstrategie ist jedoch in Kraft und wird in den kommenden Jahren nach und nach umgesetzt.
Das Papier sieht kostendeckende Mieten vor, ohne Härtefälle zu verursachen. Angesichts der hohen Immobilienpreise in der Stadt und Agglomeration Luzern scheint sich das nur schwer vereinen zu lassen. Doch, meint Urs Thumm, aber die Umsetzung brauche Geduld. Die Miete einer Dienstwohnung werde bei einem Mieterwechsel in Absprache mit der zuständigen Kirchenpflege angepasst.
Als Mieter kommen dann nicht mehr nur Pfarrpersonen in Frage. Aktuell wird ein Pfarrhaus etwa an eine gemeinnützige Organisation vermietet, und zwar kostendeckend. Thumm sagt: «Wir möchten damit keine Rendite erwirtschaften.» Aber in Zukunft will die Kirchgemeinde die Dienstwohnungen auch nicht mehr zu stark subventionieren.