Klimawandel
Was Klimaklagen dem Klimaschutz bringen – und was nicht
Die Ausgangslage
Drei Indonesier und eine Indonesierin der Insel Pari klagen gegen den Schweizer Zementkonzern Holcim. Das Unternehmen gehört zu den grössten CO2-Emittenten der Welt, die Klagenden sehen ihre Insel durch den Klimawandel bedroht. Sie fordern einerseits Schadenersatz und Massnahmen gegen den steigenden Meeresspiegel, andererseits eine Reduktion des CO2-Ausstosses um bis zu 70 Prozent bis ins Jahr 2040 (ref.ch berichtete).
Kurz vor Weihnachten 2025 konnten die Insulaner einen Etappensieg feiern: Das Zuger Kantonsgericht liess ihre Zivilklage zu. Der Entscheid ist jedoch nicht rechtskräftig, Holcim hat ihn ans Zuger Obergericht weitergezogen (ref.ch berichtete). Die Klage ist nicht chancenlos, wie ein Blick ins Ausland zeigt. So haben beispielsweise Ende Januar Gerichte in den Niederlanden und Deutschland ihre jeweiligen Regierungen zu stärkerem Klimaschutz verpflichtet (ref.ch berichtete).
Ref.ch hat die elf wichtigsten Fragen und Antworten zu Klimaklagen zusammengetragen. Sie basieren auf einem Gespräch mit Johannes Reich, Professor für Umweltrecht an der Universität Zürich, sowie Berichten der Vereinten Nationen, von Universitäten und NGOs.
Wieso kommt es überhaupt zu Klimaklagen?
Sie sind eine Folge der zaghaften Klimapolitik. 1992 unterschrieben 154 Nationen die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, um Treibhausgas-Emissionen einzudämmen. 2015 einigte sich die Weltgemeinschaft auf einen Anstieg um maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit. Laut aktuellen Prognosen der UN steuert man aber auf bis zu 2,8 Grad Erderwärmung zu. Der EU-Klimadienst Copernicus stellte für die vergangenen drei Jahre eine durchschnittliche Erwärmung um knapp 1,52 Grad fest (ref.ch berichtete).
Eine Klimaklage sei als «Notventil» zu verstehen, nachdem internationale Bemühungen der Klimapolitik gescheitert seien, sagt Umweltjurist Johannes Reich. Dahinter stecke auch die Hoffnung, dass Urteile abschrecken und so ökonomische Anreize für umweltfreundlicheres Handeln schaffen würden.
«Eine Klimaklage, die sich mit der Haftung beschäftigt, ist die Korrektur eines Marktversagens», sagt Reich. Man wolle verhindern, dass jemand die Vorteile einer Produktion für sich abschöpfen könne und die Nachteile auf die Allgemeinheit abwälze.
Die Klagen seien dabei designt. Sprich: Umweltorganisationen wie Greenpeace würden sich die passenden Klagenden für den Fall suchen. Sie dienen zudem auf einer übergeordneten Ebene als Kommunikationsmittel, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen.
Reich beurteilt die Klimaklagen auch kritisch. Die internationalen Abkommen zum Klimaschutz orientieren sich am Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung der Staaten. Gemeint ist damit, dass Staaten, die bereits viel Treibhausgase ausgestossen haben, eine grössere Verantwortung tragen, um den Klimawandel einzudämmen. Entwicklungs- und Schwellenländer dürfen hingegen ihre Emissionen langsamer reduzieren. «Eine Klage kann dieser Differenzierung nicht Rechnung tragen», sagt Reich.
Wie viele Klimaklagen gab es bereits?
Weltweit rund 3100, heisst es in einem Bericht des UN-Umweltprogramms vom letzten Herbst. Als Grundlage diente die Datenbank des Sabin Centers für Klima-Recht der US-amerikanischen Columbia University. Die meisten Klagen, knapp 2000, wurden in den USA eingereicht. Insgesamt hat sich die Zahl der weltweiten Klimaklagen seit 2020 fast verdoppelt, mehr als die Hälfte davon stammt aus dem globalen Süden. Ein Grossteil der neuen Klagen wird als strategisch eingeordnet. Sie zielen also nicht auf einzelne Projekte ab, sondern beispielsweise auf Emissionsreduktionen von Staaten oder Unternehmen.
Wie passen diese Prozesse mit der Gewaltenteilung zusammen?
Kritiker von Klimaklagen wenden ein, dass Klimaschutz eine Aufgabe der Politik sei. Die Klagenden berufen sich oft auf Menschenrechte. «Diese schon länger bestehenden Rechte werden nun auf den Klimawandel angewendet», sagt Jurist Reich. Den Einwand, dass dieses Recht beim Klimawandel nicht greife, lässt er nicht gelten. «Das Internet ist auch kein rechtsfreier Raum, nur weil die Gesetze vor dessen Entwicklung geschrieben wurden.»
Welches war die erste erfolgreiche Klimaklage?
2015 gewann die Urgenda-Stiftung gegen den niederländischen Staat. Das Bezirksgericht von Den Haag verpflichtete die Regierung, die CO2-Emissionen stärker zu senken. Das Urteil wurde Ende 2019 rechtskräftig. Das höchste Gericht des Landes, der Hohe Rat, bestätigte es. Unter anderem berief es sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Leben schützt.
Der niederländische Staat passte seine Klimastrategie nach der Niederlage vor Gericht an. So sollen ab 2030 keine Kohlekraftwerke mehr in Betrieb sein. Das Tempolimit auf Autobahnen sank auf 100 Stundenkilometer. 2020 und 2021 sprach man Subventionen in der Höhe von insgesamt rund rund neun Milliarden Euro. Etwa für den Ausbau erneuerbarer Energien oder Anreize, um Rinder- und Schweineherden zu reduzieren.
Mittlerweile haben Gerichte in mehreren Ländern ungenügende Klimastrategien bemängelt. So etwa in Pakistan (2015), Kolumbien (2018), Deutschland (2020), Brasilien (2022) oder Südkorea (2024). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte 2024 die Schweizer Klimapolitik. Dazu kommen mehrere Gutachten, etwa vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag, der Klimaschutz als Menschenrecht festschreibt und Staaten zum Handeln verpflichtet.
Wurde schon einmal ein Unternehmen verpflichtet, seine Emissionen zu reduzieren?
Ja. Auch diesen Fall handelte das Bezirksgericht Den Haag: Niederländische Umweltorganisationen hatten 2019 den Erdölkonzern Shell angeklagt und 2021 Recht erhalten. Das Urteil verpflichtete Shell, seine CO2-Emissionen von 2019 bis 2030 um 45 Prozent zu reduzieren. Dabei inbegriffen war jener Teil der Emissionen, die durch den Verbrauch von Shells Produkten anfallen.
In einem Berufungsverfahren konnte Shell, das mitterweile seinen Hauptsitz von Den Haag nach London verlegt hatte, die spezifische Reduktion kippen. Dem Konzern könne kein konkreter Prozentsatz auferlegt werden, urteilte das Gericht, weil eine Rechtsgrundlage dazu fehle.
Die Verantwortung von Grossemittenten wie Shell bezüglich des Klimawandels wurde jedoch bekräftigt, selbst wenn diese nicht explizit in lokalem Recht verankert ist. Das Gericht begründete dies mit der Einhaltung von Menschenrechten und internationalen Leitlinien von den Vereinten Nationen und der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der Fall ist aktuell vor dem Hohen Rat hängig.
Die Klage gegen Holcim ähnle in vielen Punkten jener gegen Shell, sagt Umweltjurist Reich. In beiden Fällen werden konkrete Emissionsreduktionen zivilrechtlich verlangt. Einer der Unterschiede sind die Gesetze. In den Niederlanden wird etwa eine ungeschriebene Sorgfaltspflicht herangezogen, die Verstösse gegen soziale Standards ahndet. In der Schweiz wird auf die Persönlichkeitsrechte der Klagenden abgestellt (siehe Frage sieben).
Welche Unternehmen konnten vor Gericht Erfolge erzielen?
Umweltverbände klagten erfolglos gegen mehrere deutsche Autobauer wie BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte beispielsweise von BMW gefordert, ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu bauen. Das Oberlandesgericht München als zweite Instanz urteilte, dass BMW die Autos im Rahmen der geltenden Gesetze verkaufe. Die Richter verwiesen auf die politischen Prozesse.
Der deutsche Energiekonzern RWE gewann im Mai 2025 die Klimaklage gegen einen peruanischen Bauern, weil das Oberlandesgericht Hamm keine konkrete Gefahr für das Haus des Klägers sah. Von den Klagenden wird das Urteil dennoch als Teilerfolg gelesen: Das Gericht hielt fest, dass Grossemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können.
Holcim hat sich an geltende Gesetze gehalten. Wieso könnte der Konzern trotzdem verurteilt werden?
Grundsätzlich könne nur haftbar gemacht werden, wer etwas Widerrechtliches getan habe, erklärt Johannes Reich. Die Insulaner sehen ihre persönliche Integrität durch Holcims Handeln verletzt. In der Klage heisst es, die Auswirkungen des Klimawandels seien nicht eine «blosse Unannehmlichkeit» sondern eine Beeinträchtigung von «existenzieller Bedeutung». Deshalb wird dem Konzern eine Persönlichkeitsverletzung vorgeworfen. «In so einem Fall muss die angeklagte Organisation belegen, wieso ihre Handlung im Einzelfall gerechtfertigt gewesen ist.»
Eine klassische Persönlichkeitsverletzung in der Schweiz ist die üble Nachrede. Dabei wird der Ruf einer Person geschädigt, indem Unwahres über sie verbreitet wird.
Wieso kann Holcim von Bewohnenden der Insel Pari verklagt werden, obwohl der Konzern dort nie tätig war?
Wer beispielsweise gegen eine geplante Mobilfunkantenne klagt, der muss innerhalb eines gewissen Umkreises wohnen. Anders ist es bei Klimaklagen: Vom Klimawandel sind grundsätzlich alle Menschen betroffen.
Und weil jede Tonne CO2, die ausgestossen wird, gleich stark zur Erderwärmung beiträgt, kann man die Verantwortung am Klimawandel eines Unternehmens berechnen. Das Klima-Thinktank Influencemap aus Grossbritannien sammelt die Daten der grössten Emittenten, den sogenannten «Carbon Majors», auf einer Website. Holcim ist dort auf Platz 77 zu finden. Laut der Klage der Insulaner ist der Konzern für 0,42 Prozent der globalen Emissionen seit 1751 verantwortlich.
Wie reagierte die Schweiz auf die erfolgreiche Klimaklage der Seniorinnen?
Nach dem Schweizer Klimaseniorinnen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verteidigten Parlament und Bundesrat die Schweizer Klimastrategie. Umweltjurist Reich war in der Rechtskommission des Ständerats zu Gast, als das Urteil besprochen wurde. «Die Voten in der anschliessenden öffentlichen Debatte des Ständerats waren teilweise harsch.» Und dies nicht nur von jenen, die ausländischen Gerichten schon immer kritisch gegenüberstanden, sondern auch anderen, die das Urteil als Überschreitung des Mandats sahen.
Zumindest kurzfristig könne ein Urteil deshalb kontraproduktiv sein, sagt Reich. «Man muss sich die Frage stellen, ob man die Justiz mit einer Klimaklage nicht in eine Situation bringt, in der sie nur verlieren kann.»
Das Ministerkomitee des Europarates überprüfte seit dem Klimaseniorinnen-Urteil zweimal, ob die Schweiz ihre Klimastrategie genügend angepasst hat. Zuletzt stellte das Komitee im September 2025 weiterhin Mängel fest. Das Urteil ist für fast alle europäischen Staaten rechtlich bindend. Ausgenommen sind Belarus, Kosovo, Vatikan und Russland, die nicht dem Europarat angehören.
Gibt es Klagen, die sich gegen stärkeren Klimaschutz wehren?
Ja, in den Niederlanden klagten die deutschen Unternehmen RWE und Uniper gegen den Ausstieg aus der Kohlekraft. Dabei ging es laut Medienberichten um Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe. Beide Unternehmen haben ihre Klagen wieder zurückgezogen.
2024 seien 60 Klagen gegen stärkeren Klimaschutz eingereicht worden, schrieben das Grantham Research Institute der London School of Economics und das Sabin Center für Klima-Recht der US-amerikanischen Columbia University in einem Bericht. Darunter etwa jene der Regierungen von Tennessee und Texas, die den Vermögensverwalter Blackrock verklagten, weil er durch umweltfreundlichere Investments die Rendite verringerte. Blackrock stieg 2025 aufgrund des politischen Drucks in den USA aus der Klimainitiative Net Zero Asset Managers aus.
Welche Verfahren gegen Staaten und «Carbon Majors» sind aktuell hängig?
Wer sich einen Überblick über aktuelle und abgeschlossene Fälle verschaffen will, kann das auf der Datenbank des Sabin Centers für Klima-Recht der US-amerikanischen Columbia University tun. Hier eine kleine Auswahl von aktuellen Fällen:
Schweizer Landwirte haben mit Unterstützung eines Anwaltkollektivs vor knapp zwei Jahren eine Klimaklage beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Sie forderten es auf, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Das UVEK lehnte die Forderung ab, die Schweiz mache schon genug für den Klimaschutz. Aktuell ist der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
In Japan haben 16 Jugendliche und junge Erwachsene eine Zivilklage gegen die zehn grössten Energiekonzerne eingereicht, die für bis rund 30 Prozent aller japanischen Emissionen verantwortlich sein sollen. Die Unternehmen sollen laut Klage ihre Emissionen mindestens auf das vom Weltklimarat (IPPC) angegebene Niveau senken. Dieser sieht eine Reduktion von 48 Prozent bis 2030 und 65 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 vor. Der nächste Verhandlungstag vor Gericht ist auf Ende April 2026 angesetzt.
Ende Dezember haben 39 pakistanische Bäuerinnen und Bauern eine Klage gegen die deutschen Konzerne RWE (Energie) und Heidelberg Materials (Zement) eingereicht. Während einer Jahrhundertflut im Sommer 2022 erlitten sie einen Gesamtschaden von rund einer Million Euro. Die Klagenden werden von den Hilfsorganisation medico international und des «European Center for Constitutional and Human Rights» (ECCHR) unterstützt.
Diese argumentieren, dass der Klimawandel die Wahrscheinlichkeit und Intensität der Regenfälle deutlich erhöht hat. Die beiden angeklagten Konzerne wiederum hätten durch ihre Emissionen «erheblich» zur Erderwärmung beigetragen.