Klimaklage

Kantonsgericht Zug tritt auf Klage gegen Holcim ein

Ist ein Zivilgericht zuständig für eine Klimaklage? Ja, sagt das Zuger Kantonsgericht und widerspricht damit Holcim. Der Konzern wird den Entscheid vor der nächsten Instanz anfechten.
Die Klagenden von der indonesischen Insel Pari: (v.l.n.r.): Edi Mulyono, Ibu Asmania, Pak Bobby, Arif Pujianto. (Foto: Rosa Panggabean/ Heks)

Es ist ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für die Bewohnerinnen und Bewohner der indonesischen Insel Pari, die stark vom steigenden Meeresspiegel bedroht sind (ref.ch berichtete): Das Kantonsgericht Zug tritt in einem Präzedenzfall auf ihre Klimaklage gegen den Zementkonzern Holcim ein.

Dieser gehört zu den grössten CO2-Emittenten der Welt. Als erste Schweizer Firma ist Holcim wegen mutmasslicher Verantwortung für Klimaschäden verklagt worden.

Sollte der Entscheid des Gerichts rechtskräftig werden, kommt es zu einem Gerichtsprozess, der die Frage klärt, ob Holcim durch sein Handeln die Rechte der Inselbewohner verletzt oder nicht.

«Wir freuen uns sehr», lässt sich Klägerin Ibu Asmania in einer Mitteilung des Hilfswerks der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) zitieren. «Dieser Entscheid gibt uns die Kraft, unseren Kampf fortzusetzen.»

«Gerichtsentscheide ergänzen Klimapolitik»

Holcim hatte die Zuständigkeit des Zuger Gerichts während einer ersten Verhandlung Anfang September bestritten (ref.ch berichtete). Die Klage sei Teil einer weltweiten Kampagne von NGOs wie dem Heks und nicht Sache eines Zivilgerichts, das Streitigkeiten zwischen Privaten regle. Für den Klimaschutz sei der Gesetzgeber zuständig, so der Holcim-Anwalt.

Die Insel Pari unweit von Jakarta ist nur eineinhalb Meter hoch und könnte in den kommenden Jahrzehnten immer stärker im Meer versinken. (Illustration: Heks)

Dieses Argument verfange nicht, schreibt das Kantonsgericht in seinem nun publizierten, 52-seitigen Entscheid. Die Gerichte würden in einem Zivilprozess keine neuen allgemeingültigen Klimaschutzziele formulieren, sondern die bestehenden Regulierungen durchsetzen.

«Insofern ersetzen Gerichtsentscheide nicht demokratisch legitimierte Klimaschutzpolitik, sondern ergänzen sie.» Es gebe keine gesetzlichen Grundlagen, die Zivilgerichte von Streitigkeiten wegen Schadenersatzklagen aufgrund des Klimawandels eindeutig ausschliessen würden.

Interesse der Klagenden im Vordergrund

Das Gericht sah auch das persönliche Interesse der Klagenden gegeben. «Anders gesagt geht es vorliegend nicht um die globalen Auswirkungen des Klimawandels für die Menschheit, sondern um seine lokalen, direkt spürbaren negativen Erscheinungsformen auf der Insel Pari.»

Überschwemmungen, die in den letzten Jahren zugenommen haben, beschädigten die Häuser der Klagenden und liessen Fischfang und Tourismus auf der Insel einbrechen. Diese Betroffenheit, so das Gericht, entfalle nicht, weil andere Personen ebenfalls von Klimawandel bedroht seien.

«Abschreckende Wirkung»

Holcim brachte zudem ein, ihr Anteil am Klimawandel sei marginal. Laut einer Studie ist der Zementkonzern für 0,42 Prozent aller CO2-Emmissionen seit der Industrialisierung verantwortlich. Der Meeresspiegel werde auch ohne ihren Ausstoss weiter ansteigen.

Das Gericht erteilte auch diesem Argument eine Absage: Dass der Klimawandel ein globales Phänomen sei, entbinde Holcim nicht von seiner individuellen Verantwortung. Ansonsten wären auch nationale Klimaschutzmassnahmen nicht legitim, da kein Land alleine den Klimawandel stoppen kann. «Jeder einzelne Beitrag ist unerlässlich, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.» Dass bei einer erfolgreichen Klage gegen Holcim einfach andere Zementhersteller mehr Emissionen ausstossen würden, überzeugte das Gericht nicht, im Gegenteil: «Ein entsprechendes Gerichtsurteil könnte eine abschreckende Wirkung auf andere haben.»

Konkret verlangen die Indonesier Edi Mulyono, Ibu Asmania, Pak Bobby und Arif Pujianto von Holcim Ersatz für erlittene Schäden in der Höhe von rund 3600 Franken pro Person und eine Senkung des Co2-Ausstosses um 43 Prozent bis 2030 und um 69 Prozent bis 2040. Zudem soll Holcim sich am Bau von Schutzmassnahmen wie Wellenbrechern oder dem Anpflanzen von Mangroven beteiligen.

Ein Präzedenzentscheid mit Ansage

Holcim wird den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts beim Obergericht des Kantons Zug anfechten, teilt das Unternehmen in einer Medienmitteilung mit. «Holcim ist weiterhin überzeugt, dass die Gerichte nicht der geeignete Ort sind, um der globalen Herausforderung des Klimawandels zu begegnen.» Die Frage, wer wie viel CO2 ausstossen dürfe, sei eine Kompetenz des Gesetzgebers und keine Frage für ein Zivilgericht. Zum laufenden Verfahren äussere man sich nicht weiter.

Und obwohl der Entscheid aus Zug eine Schweizer Premiere darstellt, ist er keine Überraschung. Das zeigt ein Blick ins Ausland. Das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen in Hamm anerkannte im Mai dieses Jahres, dass Grossemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können.

Ein peruanischer Kleinbauer hatte gegen den Energiekonzern RWE geklagt und eine Kostenbeteiligung an Schutzmassnahmen verlangt, weil er sein Haus aufgrund schmelzender Gletscher gefährdet sah. Das Gericht wies die Klage schliesslich ab, weil es keine konkrete Gefahr für das Haus sah.

Im selben Monat anerkannte der Interamerikanische Gerichtshof eine gesunde Umwelt als Menschenrecht, im Juli hielt der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten fest: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.

Für das schweizweit grösste Aufsehen sorgte 2024 ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses gab den Schweizer Klimaseniorinnen in einer Klage recht und beurteilte ungenügenden Klimaschutz als Verletzung der Menschenrechte (ref.ch berichtete).

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