Klimawandel

Holcim und Inselbewohner begegnen sich vor Gericht

Zerstört ein Grosskonzern die Lebensgrundlage von Inselbewohnern? Oder muss er als «Bösewicht» hinhalten? Über diese Frage ist in einer nationalen Premiere vor dem Zuger Kantonsgericht verhandelt worden.
Zwei der vier Kläger waren an der Verhandlung in Zug dabei: Ibu Asmania und Arif Pujianto. (Illustration: Erika Bardakci-Egli/HEKS)

Drei Indonesier und eine Indonesierin fordern vom Schweizer Zementkonzern Holcim Entschädigungen für erlittene Klimaschäden. Ihre Heimat, die Insel Pari, wird immer stärker überflutet. Schäden an Häusern, einer Fischfarm und ausbleibende Touristen sind einige der Folgen. Für einen der Kläger, den 54-jährigen Arif Pujianto ist klar: «Wegen des Klimawandels steigt der Meeresspiegel.»

Zusammen mit Ibu Asmania, Pak Bobby und Edi Mulyono reichten sie deshalb Anfang 2023 Klage beim Kantonsgericht Zug ein. Dort hat Holcim seinen Hauptsitz. Die Firma gehört zu den grössten CO2-Emittenten der Welt.

Holcim wehrt sich gegen «politischen Prozess»

Nun hat sich das Gericht mit der Frage beschäftigt, ob die Klage die Voraussetzungen für einen Prozess erfüllt. Der Anwalt und die Anwältin von Holcim wehrten sich gegen den «politischen Prozess», hinter dem Nicht-Regierungsorganisationen wie das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) stünden. In einigen reformierten Kirchgemeinden sah man dieses Engagement übrigens kritisch, Austritte und sistierte Spendengelder waren die Folge (ref.ch berichtete).

Konkret fordern die indonesischen Kläger Ersatz für erlittene Schäden in der Höhe von rund 3600 Franken pro Person und eine Senkung des Co2-Ausstosses um 43 Prozent bis 2030 und um 69 Prozent bis 2040. Zudem soll Holcim sich am Bau von Schutzmassnahmen wie Wellenbrechern oder dem Anpflanzen von Mangroven beteiligen. Die Kläger haben den Kostenanteil auf rund ein halbes Prozent berechnet. Grundlage dafür ist eine Studie, laut der Holcim für 0,42 Prozent aller CO2-Emissionen seit der Industrialisierung verantwortlich ist.

Der Anwalt von Holcim sprach vor Gericht zudem von einer «Aufführung», für die das «Schweizer Vorzeigeunternehmen Holcim» als «Bösewicht» hinhalten müsse. Für den Klimaschutz sei in der Schweiz der Gesetzgeber verantwortlich. Die Juristen wehrten sich auch formalrechtlich: Ein Zivilgericht könne keine Massnahmen verordnen. Die Kläger hätten kein schützenswertes Interesse, das ausreichend persönlich, praktisch und aktuell sei. Vielmehr sei die gesamte Weltbevölkerung von den Folgen des Klimawandels betroffen.

Klage eine «reine Routine»

Anders sah dies die Anwältin der Kläger: In ihrem Plädoyer warf sie Holcim vor, die Klage schon «an der Schwelle des Gerichts» stoppen zu wollen, indem das Unternehmen die Erfüllung der Prozessvoraussetzung in Zweifel ziehe. Dabei sei eine Schadenersatzklage wie jene der Gruppe aus Indonesien für ein Zivilgericht «reine Routine», sagte die Anwältin.

Die Persönlichkeitsrechte der Gruppe der Klagenden würden bereits heute durch den Klimawandel und dessen Folgen geritzt. Der Zementkonzern Holcim trage zu diesen Schäden durch den Ausstoss von Treibhausgasen massgeblich bei. Holcim habe in seiner Unternehmensgeschichte doppelt so viel CO2 ausgestossen wie der ganze Schweizer Staat.

Eine Verringerung der Emissionen des Unternehmens würde dazu beitragen, das globale Ziel der Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Damit könnte die Insel Pari, die im Meer zu versinken droht, und die Lebensgrundlage der Bewohner gerettet werden, so die Anwältin.

Während der Verhandlung wandte sich neben den Juristen auch mit Ibu Asmania eine der indonesischen Klimaklägerinnen direkt an das Gericht und an das Publikum. Sie spüre die Auswirkungen des Klimawandels jeden Tag am eigenen Leib. «Wo sollen wir hin, wenn unsere Insel untergeht?»

Ein Präzedenzfall

Die Verhandlung endete, ohne das ein Urteil eröffnet wurde. Dieses werde das Gericht «zu gegebener Zeit» schriftlich eröffnen, sagte der vorsitzende Richter. Ob überhaupt die Voraussetzungen für einen Prozess gegen Holcim erfüllt sind, ist noch offen. Bei einem solchen würde sich das Gericht inhaltlich mit den Fragen zu den mutmasslichen Klimaschäden von Holcim auseinandersetzen.

Klimaklägerin Ibu Asmania gibt sich dennoch optimistisch. In einer kurz nach Ende der Verhandlung verschickten Mitteilung des Heks liess sie sich wie folgend zitieren: «Wir sind optimistisch, schliesslich geht es um unsere Existenz.»

Der beklagte Konzern dagegen schrieb in einer Stellungnahme an die Medien, Holcim sei unabhängig vom Entscheid fest entschlossen, bis 2050 Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel des internationalen Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken.

Die Zivilklage gegen Holcim ist eine Premiere für die Schweizer Rechtssprechung. Zuvor wurde noch nie eine Schweizer Firma wegen ihrer mutmasslichen Verantwortung für derartige Klimaschäden verklagt.

Für Aufsehen sorgte hierzulande aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das 2024 den Schweizer Klimaseniorinnen recht gab und ungenügenden Klimaschutz als Verletzung der Menschenrechte beurteilte (ref.ch berichtete).

In Mai anerkannte der Interamerikanische Gerichtshof eine gesunde Umwelt als Menschenrecht, im Juli hielt der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten fest: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.

(mit Material von sda)

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